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BAföG-Reform 2024

Ampel beschließt Reform: 1000 Euro für Studenten als Extra-Zuschuss vom Staat

Kein Geld fürs Studium? Die Ampel möchte nun mit einem einmaligen Zuschuss für Studienbeginner aus sozialschwachen Haushalten den finanziellen Start ins Hochschulleben erleichtern.

Berlin – Gute Nachrichten für Studenten! Erstsemester sollen nach BAföG-Reform 2024 eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro erhalten. Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll damit jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug geholfen werden. Diese Zahlung gilt als einmaliger Zuschuss als Unterstützung für Ausgaben, die mit dem Studienstart verbunden sind.

„Die Bundesregierung rechnet mit rund 15.000 antragsberechtigten Personen für die Studienstarthilfe pro Jahr“, erklärte das BMBF dem MDR. Dies sei jedoch nur ein Schätzwert für ein „neues Förderinstrument“. „Im Einführungsjahr dürfte die Fallzahl entsprechend niedriger ausfallen“, so das BMBF.

Einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro: Welche Bedingungen gelten?

Die Entscheidung ein Studium zu beginnen ist meist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Erstsemester müssen mit höheren Kosten für Aufwendungen wie Laptop, Lehr- und Lernmaterialien oder Mietkaution rechnen. Für Abiturienten aus sozialschwachen Familien ist dies angesichts der Preisenticklungen nicht immer leicht zu stemmen. Daher hat die Ampelkoalition im März für diese Fälle eine Reform mit auf den Weg gebracht.

Mit einer Einmalzahlung von 1.000 Euro hofft man, jungen Menschen mit ihren Kosten unter die Arme zu greifen. „Die Studienstarthilfe wird als Pauschale in Höhe von 1.000 Euro ausgezahlt. Vorhandenes Einkommen oder Vermögen wird nicht angerechnet, sodass der Betrag nicht niedriger ausfallen kann“, teilte das BMBF mit. Diese Hilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug von Studienanfängern unter 25 Jahren beantragt werden. Sie wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Zum Studienstart zahlt die Regierung 1.000 Euro extra.

Zu den berechtigten Antragstellern gehören laut BMBF Menschen unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug. Konkret heißt dies Menschen aus Familien, die folgende Sozialleistungen beziehen:

  • Bürgergeld, Sozialhilfe und Wohngeld
  • Grundsicherung aufgrund Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bezug von Kinderzuschlag
  • Junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind und deren Eltern keine Maßnahmebeiträge leisten müssen

Junge Menschen, die vorhaben, ein Hochschulstudium zu beginnen, können den Antrag einfach online beim Antrags-Portal ‚BAföG Digital‘ stellen. Dafür muss in erster Linie der Sozialleistungsbezug nachgewiesen werden. Zudem sollte zum Antrag auch der Nachweis über die Hochschuleinschreibung eingereicht werden.

Auch die Frist sollten Interessenten nicht verschlafen. „Bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt“, sagte das BMBF dazu. Beginnt also jemand ein Studium zum Wintersemester 2024/25 am 1. Oktober, so sollten Antragssteller den Antrag bis Ende November eingereicht haben. Andernfalls verfällt der Anspruch.

Explodierende Lebenshaltungskosten: Ampel einigt sich auf dritte BAföG Reform

Empfänger von BAföG dürfen sich zudem auf eine Erhöhung freuen. Die Bundesregierung hat sich im Juni im Rahmen der BAföG-Reform auf eine Anhebung der Sätze geeinigt. Die Regelsätze sollen demnach um fünf Prozent steigen. Darüber hinaus plant man die Erhöhung des Wohnkostenzuschusses um 20 Euro auf 380 Euro sowie des Elternfreibetrags um 0,25 Punkte auf 5,25 Prozent.

Die Lebenshaltungskosten für Studenten betragen im Jahr 2024 auf Basis von Berechnungen der 22. Sozialerhebung des BMBF je nach Studienort bis zu 1.896 Euro pro Monat, wie Studis.online schrieb. Der aktuelle BAföG-Höchstsatz liegt jedoch bei 934 Euro. DSW-Vorstandsvorsitzende Matthias Anbuhl drängt angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten auf weitere Erhöhungen. Die Nachbesserungen seien „insgesamt noch zu schwach, um dem BAföG den großen Schub zu verleihen, den es so dringend benötigt“.

Rubriklistenbild: © Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa

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