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Es soll alles besser werden, aber es geht auch ans Geld

Strand, Sonnenliegen, Klimasteuer: Diese neuen Regeln gelten jetzt für Griechenland-Urlauber

Freier Zugang zu den Stränden in Griechenland Urlaub Touristen
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Griechenland-Urlauber müssen sich heuer auf einige neue Regeln einstellen.

Athen/Heraklion – Kreta, Kos, Rhodos, Santorini oder die wunderschöne Halbinsel Chalkidiki: Wer kennt sie nicht, die Traumziele in Griechenland? Dort beginnt vielerorts jetzt die Badesaison – Touristen müssen sich nun dabei allerdings auf einige neue Regeln einstellen.

Die Strandliegen und Sonnenschirme dicht an dicht, wie es viele von uns von der oberen Adria (Lido di Jesolo) in Italien kennen (rosenheim24.de hatte berichtet), wird es heuer in Griechenland nicht mehr geben. Dazu hat die griechische Regierung nun eigens ein neues Gesetz verabschiedet. Demnach werden die Strände ab sofort in drei verschiedene Kategorien eingestuft: An „normalen“ Stränden dürfen ab sofort maximal 30 Prozent der Fläche mit Sonnenbetten und -schirmen belegt werden, in „geschützten Gebieten“ sogar nur 15 Prozent. In „ökologisch wertvollen Gebieten“ sind ab sofort überhaupt keine Sonnenliegen und -schirme mehr erlaubt.

Ziel sei es, Monopolstellungen zu vermeiden, die Strände vermehrt der Allgemeinheit zugänglich zu machen und eine Überfüllung zu vermeiden, hieß es seitens der Regierung in Athen. Dies würde sich für Einheimische und Touristen auszahlen, wie das Portal greekreporter.com berichtete. Denn: Die Liegen und Schirme müssen ab sofort mit mindestens vier Meter Abstand zur Wasserlinie aufgestellt werden. Damit soll für Touristen ein einfacherer Zugang zum Meer möglich sein. Strandbesucher dürfen unter gewissen Voraussetzungen aber weiterhin ihre eigenen Liegen aufstellen.

Neue Klimasteuer wird für Touristen teuer

Durch das neue Gesetz soll auch verhindert werden, dass Strandabschnitte von Unternehmen übernommen werden, die nur auf Profit aus sind. Pachtverträge für Strandabschnitte werden ab sofort über Online-Auktionen vergeben, um „Deals unter der Hand zu vermeiden“ und für mehr Transparenz zu sorgen, wie es weiter hieß. Wenn ein Betreiber eine Konzession für einen Strandabschnitt beantragt, muss dieser nun außerdem folgende Vorgaben einhalten: Gewährleistung von Sauberkeit, Bereitstellung von Toiletten/Waschräumen, Errichtung eines barrierefreien Zugangs und das Vorhalten von Rettungsschwimmern. Bei Verstößen drohen laut dem Gesetz hohe Geldbußen und im schlimmsten Fall sogar der Entzug der Konzession.

Die Touristen müssen sich allerdings auch auf höhere Ausgaben einstellen. Denn bereits seit März diesen Jahres erhebt Griechenland eine Klimasteuer, auch „Abgabe für die Klimaresilienz“, genannt. Diese Gebühr ersetzt die alte „Bettensteuer“ und variiert je nach Reisezeit und Hotelkategorie: von 1,50 Euro pro Nacht für Ein- bis Zwei-Sterne-Hotels bis zu 10 Euro pro Nacht für Luxusherbergen (Fünf-Sterne-Hotels). In der Nebensaison von November bis Februar sinkt der Betrag um über 50 Prozent. Insgesamt ist die neue Steuer aber deutlich teurer, teils um über 100 Prozent im Vergleich zur Bettensteuer. Die Einnahmen sollen für den Wiederaufbau nach den Waldbränden und Flutkatastrophen in Thessalien sowie für einen Naturkatastrophenfonds genutzt werden.

mw

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