Gericht weist Klage ab
Was will ein Kutscher aus Bielefeld in Salzburg?
Sie sind eine Touristenattraktion, die 14 Fiaker, die mit Gästen aus aller Welt ihre Runden durch die Altstadt drehen. Angefeindet werden sie nur von organisierten Tierschützern, den Grünen in der Stadt und zuletzt auch von einem Kutscher aus Bielefeld, der gegen die Vergabe der Standplätze durch die Stadt geklagt und eine einstweilige Verfügung erreicht hatte.
Salzburg – Das Landesverwaltungsgericht hat die Klage nun allerdings abgewiesen und unter anderem die Frage gestellt, „warum sich ein 80-jähriger Droschkenunternehmer aus dem knapp 750 Kilometer entfernten Bielefeld für einen Standplatz in Salzburg interessiert und, anstatt sich um einen Standplatz zu bewerben, ein Verfahren nach dem Vergabekontrollgesetz angestrengt hat“.
Der Hintergrund ist, dass die Stadt die 14 Standplätze am Residenzplatz neu vergeben will und in den neuen Verträgen kein „Hitzefrei für die Pferde ab 35 Grad“ mehr enthalten war. Die Grünen in der Stadt und Tierschützer, vor allem der ‚Verein gegen Tierfabriken‘ (VGT) protestieren. Klage gegen die neuen Verträge, genauer gesagt gegen die Vergabepraxis, reichte aber offiziell ein Fiaker aus Bielefeld ein, vertreten durch einen Anwalt aus Wien. „Dieser Anwalt hat den VGT schon öfters vertreten, wenn man hier eins und eins zusammenzählt, wird klar, wie die Klage des Kutschers aus Bielefeld zustande kam“, so Franz Winter, Fiaker-Unternehmer in Salzburg. Der 80-jährige Kutscher habe nie um eine Konzession oder einen Standplatz in Salzburg angesucht, das habe auch das Landesverwaltungsgericht so gesehen. „Der VGT will uns ständig ans Bein pinkeln, und weil sie nichts finden und eine Klage nach der anderen abgewiesen wird, haben sie es jetzt mit dem Vergaberecht versucht“, so Winter weiter.
Einstweilige Verfügung aufgehoben
Von einem „Erfolg auf der ganzen Linie“ spricht die Stadt, denn das Landesverwaltungsgericht wies in seiner Erkenntnis darauf hin, „dass die Zuteilung der Standplätze durch die Stadt an die Bewerber kein vergaberechtlich relevanter Sachverhalt ist, weil damit keine Betriebspflicht verbunden ist“, zitiert ein Sprecher der Stadt aus dem Urteil. Somit könnten die 14 Standplätze auch weiterhin rein zivilrechtlich zugeteilt werden.
Die Vereinbarung über die Zuteilung eines Standplatzes auf öffentlichem Grund heiße zudem nicht, dass der Fiaker entsprechende Fahrten durchführen müsse, es würden weder Betriebszeiten noch verpflichtende Anwesenheiten festgelegt. „Die Zuteilung der Standplätze ist daher kein vergaberechtlich zu beurteilender Sachverhalt, eben weil keine Betriebspflicht vorliegt und deshalb auch kein öffentlicher Beschaffungsvorgang voranzugehen hat“. Außerdem urteilen die Richter, und das ärgert die Tierschützer am meisten, „stellen Staatszielbestimmungen wie der Tierschutz keine subjektiv-öffentlichen Rechte einer Antragstellerin dar, sondern sind von der Legislative umzusetzen“. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Fiaker in der Stadt freuen sich nach den Corona-Jahren nun wieder über regen Zuspruch, „vor allem von deutschen Touristen“, so Winter. Eine 25-Minuten Rundfahrt kostet 52 Euro.
hud