Unfassbarer Prozess wegen versuchten Mordes in Österreich
Sohn (12) monatelang in Hundebox gesperrt – Horror-Mutter (33) muss Jahrzehnte in Knast
Krems/Wien – Dieser Prozess in Österreich dürfte wohl niemanden kaltlassen: In Krems (Niederösterreich) steht eine Mutter (33) vor dem Landesgericht – angeklagt, weil sie ihren Sohn (12) monatelang mit grausamen und qualvollen Methoden misshandelt haben soll. Das Urteil:
Update, Freitag (1. März) – Hundebox-Prozess: 20 Jahre Haft für Mutter des zwölfjährigen Opfers
Im österreichischen Prozess um versuchten Mord an einem Kind sind dessen Mutter und ihre Komplizin vom Landgericht Krems zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die 33-jährige Mutter wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt, die 40 Jahre alte zweite Angeklagte zu 14 Jahren Gefängnis. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die acht Geschworenen hatten sich vor dem Rechtsspruch rund sieben Stunden lang beraten.
Verurteilt wurde die Mutter wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung. Ihre ehemalige Freundin, die Aufträge zu den Misshandlungen des damals zwölf Jahre alten Jungen gegeben haben soll, wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Anstifterin und wegen Beihilfe belangt.
Die Höhe der Strafen folge daraus, dass die Beschuldigten mit ihren Handlungen ein Leben fast zerstört hätten, sagte die Richterin. Auf psychischer Ebene sei der Junge auf jeden Fall zur Gänze zerstört worden. Die beiden Frauen müssen dem Kind zudem gemeinsam insgesamt 80.000 Euro bezahlen. Dass die Qualen des Kindes überhaupt ein Ende nahmen, ist auch dem Einschreiten einer Sozialarbeiterin zu verdanken.
Erstmeldung
Die Vorwürfe wiegen schwer: Diese reichen von Nahrungsentzug über Fesseln bis hin zu (Video-)Aufnahmen der Misshandlungen. Außerdem soll die Horror-Mutter ihren Sohn mehrfach mit eiskaltem Wasser übergossen haben. Dann soll sie das Fenster aufgerissen und ihren Sohn in nasser Kleidung zitternd im kalten Zimmer zurückgelassen haben. Die Anklage beschrieb am ersten Prozesstag unter anderem, wie das abgemagerte Kind um Essen bettelte, während die Mutter ungerührt blieb. Bei seiner Rettung wog der Bub laut einem Bericht der Bild-Zeitung gerade noch 40 Kilogramm und hatte eine Körpertemperatur von nur noch 27 Grad. Deswegen lautet die Anklage auch auf versuchten Mord.
Auch eine Freundin (40) der Mutter ist mitangeklagt. Sie wird beschuldigt, den Leidensweg des Buben mit „sadistischen Anweisungen“ mitbestimmt zu haben. Nachdem der 12-Jährige mehrfach ins Bett gepinkelt hatte, „empfahl“ diese „Freundin“ offenbar eine besonders grausame Methode der Bestrafung. Die Frauen beschlossen laut Anklage, den Burschen zunächst dazu zu zwingen, sich in ein Hundebett zu legen. Später wurde er dann in eine Hundebox mit den Maßen 57 x 83 x 63 Zentimeter gesperrt. Die ganzen Misshandlungen sollen wiederholt vorgekommen und sich hauptsächlich im Herbst 2022 abgespielt haben.
„Freundin“ gab offenbar sadistische Anweisungen
Die Verteidigung betonte zum Auftakt des Prozesses – für den zunächst drei Verhandlungstage angesetzt sind – dass die Hauptangeklagte intellektuell überfordert und manipulierbar sei. Die Schuld liege auch bei der Mitangeklagten, die als „bösartige Person“ in das Leben der Hauptangeklagten getreten sei. Beide Frauen waren eng befreundet und tauschten sich über Erziehungsprobleme aus. Die 33-Jährige erklärte, dass die Beziehung zu ihrem Sohn immer sehr problematisch gewesen sei. „Ich dachte, er hasst mich.“ Sein aggressives Verhalten sei nicht normal gewesen, so die Angeklagte. Sie habe gewollt, „dass er mir folgt und dass er das macht, was ich ihm sage.“ Ziel sei ein braves Kind in schulischer und privater Hinsicht gewesen, so die Angeklagte.
Zum Prozessauftakt wurden den Geschworenen außerdem Fotos des schwer misshandelten Sohnes gezeigt: Mit Blutergüssen, Beulen und Schrammen, binnen Monaten drastisch abgemagert. Die Anklage sprach von „einem lebensbedrohlichen, komatösen Zustand“ zum Zeitpunkt der Rettung des Buben und fordert deshalb wohl eine lebenslange Haftstrafe für die Hauptangeklagte. Der „Freundin“ droht eine zehnjährige Haftstrafe. Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft Krems die Unterbringung beider Frauen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Der Zwölfjährige wurde nach den Misshandlungen auf der Intensivstation behandelt und erholte sich körperlich. „Psychisch werden ihn die Folgen aber noch jahrelang begleiten“, sagte der Opferanwalt. Der Prozess wird fortgesetzt.
mw