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Durch Verbraucherzentrale

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta wegen Datenschutzbedenken

Verbraucherzentrale NRW erhebt erneut Klage gegen Meta wegen Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit ihrem Abo-Modell für Facebook und Instagram.

Im November 2023 führte Meta ein neues Abo-Modell für die Nutzer von Facebook und Instagram ein, das die Mitglieder vor die Wahl stellt: Entweder sie zahlen eine monatliche Gebühr, oder sie müssen weiterhin personalisierte Werbung akzeptieren. Dieses Modell hat zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt, darunter ein erfolgreich abgeschlossenes Verfahren gegen die Beschriftung von Bestellbuttons bei Meta, die als irreführend eingestuft wurden, so ein Bericht von NEXTG.tv.

Verbraucherzentrale NRW erhebt erneut Klage gegen Meta wegen Datenschutzverstößen.

Die rechtlichen Herausforderungen des Abomodells

Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta erneut verklagt, diesmal wegen der Handhabung der Nutzerdaten im Rahmen des Abo-Modells, so ein Bericht auf der eigenen Webseite. Trotz der Möglichkeit, durch eine Zahlung von 9,99 Euro auf Facebook oder 12,99 Euro über Apps die Werbung auszuschalten, sammelt Meta weiterhin Daten zu anderen Zwecken. Dies wurde als potenzieller Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewertet.

Die Kosten für das Abonnement variieren je nach Plattform. Bei Abschluss über die Website von Facebook fallen geringere Kosten an als bei Abschluss über die App-Stores von Android und iOS, was Meta mit zusätzlichen Gebühren dieser Plattformen begründet. Seit März 2024 gilt der Preis nur noch für ein Konto; für jedes weitere werden zusätzliche Gebühren erhoben. Bei Ads empfiehlt Meta sogar die Umgehung der Apple-Provision, um 30 % bei Anzeigenschaltung auf Facebook und Instagram zu sparen.

Metas finanzielle Abhängigkeit von Werbeeinnahmen

Trotz des neuen Modells bleibt Werbung eine wesentliche Einnahmequelle für Meta. Die Erlöse aus Werbung machen einen bedeutenden Anteil des Gesamtumsatzes aus, besonders in Europa, so die Quartalszahlen von Meta im ersten Quartal 2024. Der Konzern betont, dass das Unternehmen sich an die europäischen Vorschriften anpassen will, aber die aktuellen Streitigkeiten zeigen, dass Konflikte mit Datenschutzbehörden weiterhin bestehen. Zuletzt klagten Meta und TikTok gegen die EU, wegen der Kostenbeteiligung am Digital Services Act.

Ausblick und mögliche Folgen der Gerichtsverfahren

Die wiederholte rechtliche Herausforderung durch die Verbraucherzentrale NRW könnte weitreichende Folgen für das Geschäftsmodell von Meta und die Datenschutzpraktiken in sozialen Netzwerken haben. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Klagen bewerten wird und welche Änderungen Meta möglicherweise vornehmen muss, um den Vorschriften gerecht zu werden. Meta steht somit erneut im juristischen Rampenlicht, während die Debatte über Datenschutz und Nutzerautonomie in digitalen Medien weiterhin intensiv geführt wird.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Beata Zawrzel

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