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Urteil gefällt

Abo-Modell für Instagram und Facebook: Meta muss nachbessern

Meta muss sein Abo-Modell für Instagram und Facebook überarbeiten, nachdem das OLG Düsseldorf Rechtsverstöße festgestellt hatte, doch was sind die Gründe?

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Praktiken von Meta Platforms Ireland Limited im Zusammenhang mit dem Ende 2023 eingeführten Abo-Modell auf Instagram und Facebook als rechtswidrig eingestuft. Die Gestaltung der Bestellbuttons, die zu einem „werbefreien“ Abo führen, verstößt gegen gesetzliche Vorgaben, da sie nicht eindeutig auf die Kostenpflichtigkeit des Abschlusses hinweisen. Dieses Urteil markiert einen wichtigen Sieg für den Verbraucherschutz und unterstreicht die Notwendigkeit, dass auch globale Unternehmen die lokalen Verbraucherschutzgesetze einhalten müssen.

Meta muss sein Abo-Modell für Instagram und Facebook überarbeiten, nachdem das OLG Düsseldorf Rechtsverstöße festgestellt hatte. (Symbolbild)

Unzureichende Kennzeichnung führt zu Verbraucherverwirrung

Seit November 2023 stehen Nutzern der sozialen Netzwerke Instagram und Facebook vor der Wahl, für eine werbefreie Nutzung zu bezahlen oder personalisierte Werbung zu akzeptieren. Das Gericht kritisierte, dass die Beschriftung der Bestellbuttons nicht klar genug kommuniziert, dass mit einem Klick ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. Diese Praxis verstößt gegen die sogenannte Button-Lösung, die eine eindeutige Kennzeichnung fordert, um Verbraucher vor ungewollten Kostenfallen zu schützen.

Durch die rechtswidrige Gestaltung der Bestellbuttons sind alle über sie abgeschlossenen Abonnements für Instagram und Facebook unwirksam. Die Verbraucherzentrale NRW hebt hervor, dass betroffene Verbraucher nicht zur Zahlung verpflichtet sind und prüft derzeit die Einreichung einer Abhilfeklage. Diese könnte Meta dazu zwingen, unrechtmäßig eingezogene Abogebühren zurückzuzahlen. Zudem könnten sich Betroffene kostenfrei in ein Klageregister eintragen und im Erfolgsfall direkt profitieren.

Datenschutzbedenken beim „Pay-or-Consent“-Modell

Neben den rechtswidrigen Bestellbuttons steht Meta auch wegen potenzieller Datenschutzverstöße in der Kritik. Das „Pay-or-Consent“-Modell, das Nutzer:innen zwischen der Bezahlung für werbefreie Nutzung oder der Zustimmung zur Werbung zwingt, könnte gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, da keine wirksame Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken eingeholt wird. Dieses Thema ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta. Zuletzt gab Meta seinen Nutzern die Möglichkeit für mehr Datenkontrolle.

Das Urteil fällt in eine Zeit, in der Deutschland das Verbandsklagerecht neu geregelt hat, um Verbänden wie der Verbraucherzentrale NRW mehr Möglichkeiten zu geben, im Interesse der Verbraucher zu agieren. Die neu eingeführte Abhilfeklage ermöglicht direkte Schadensersatzansprüche oder Erstattungen für Verbraucher, ohne dass diese erneut vor Gericht ziehen müssen. Dies stärkt den Verbraucherschutz und erleichtert die Durchsetzung von Verbraucherrechten. Bucht man alle Meta-Abos, kostet das bis zu 660 Euro pro Jahr.

Rubriklistenbild: © Felix Schlikis/Lobeca/Imago

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