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Untersuchungen eingeleitet

Verfahren gestartet: EU prüft Meta auf Jugendschutzverstöße

Die EU-Kommission hat ein Untersuchungsverfahren gegen Meta eingeleitet, da Bedenken bezüglich Suchtverhalten und unzureichender Altersüberprüfung bestehen.

Die Europäische Kommission hat heute ein formelles Untersuchungsverfahren gegen Meta Platforms, Inc. eingeleitet. Der Fokus liegt auf möglichen Verstößen gegen europäische Jugendschutzgesetze durch die beliebten sozialen Netzwerke Facebook und Instagram. Dieser Schritt folgt auf zunehmende Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und des Schutzes junger Nutzer auf diesen Plattformen. Zuletzt zogen Meta und TikTok gegen die EU wegen DSA vor Gericht, weil sie eine Kostenbeteiligung am Digital Services Act fordern.

Die EU-Kommission hat ein Untersuchungsverfahren gegen Meta eingeleitet, da Bedenken bezüglich Suchtverhalten und unzureichender Altersüberprüfung bestehen.

Bedenken der EU-Kommission: Untersuchungsverfahren gegen Meta eingeleitet

Die Hauptbedenken der Kommission betreffen die Gestaltung der Algorithmen und Interfaces, die von Meta entwickelt wurden. Es wird befürchtet, dass diese speziell junge Nutzer zu suchtförderndem Verhalten verleiten und sie in sogenannte „Rabbit-Hole-Effekte“ ziehen könnten, bei denen Nutzer immer weiter in Inhaltsketten hineingezogen werden. Darüber hinaus wird die Effektivität der Altersüberprüfungssysteme von Meta in Frage gestellt, die verhindern sollen, dass Minderjährige Zugang zu ungeeigneten Inhalten erhalten. Wegen Datenschutzbedenken hatte die Verbraucherzentrale auch gegen Meta geklagt, da das Abo-Modell Mängel aufweist, wie NEXTG.tv berichtet.

Kernpunkte des Verfahrens gegen Meta: Suchtverhalten und unzureichende Altersüberprüfung im Fokus

  • Risikobewertung und -minderung: Überprüfung, ob Meta seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, indem es Risiken bewertet und mindert, die durch die Online-Schnittstellen entstehen. Diese könnten insbesondere junge und unerfahrene Nutzer gefährden.
  • Schutz vor ungeeigneten Inhalten: Sicherstellung, dass Minderjährige durch wirksame Altersüberprüfungen geschützt werden und keinen Zugang zu schädlichen Inhalten haben. Zuletzt setzte Meta Werbung an Jugendliche aus, um einer neuen Gesetzgebung gerecht zu werden.
  • Datenschutz und Sicherheit: Überprüfung, ob Meta ausreichende Maßnahmen zur Gewährleistung der Privatsphäre und Sicherheit minderjähriger Nutzer ergreift, insbesondere durch die Anpassung der Datenschutzeinstellungen in ihren Empfehlungsalgorithmen.

Mögliche Folgen für Meta durch die EU-Kommission

Sollten die Untersuchungen ergeben, dass Meta die Vorschriften nicht einhält, könnte die EU-Kommission verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören der Erlass vorläufiger Anordnungen und die Durchsetzung von Entscheidungen zur Einhaltung der Gesetze. Meta könnte auch aufgefordert werden, Verpflichtungen einzugehen, um die identifizierten Probleme zu lösen und künftig strengere Jugendschutzmaßnahmen zu implementieren.

Rubriklistenbild: © Adrien Fillon/IMAGO

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