Gebürtiger Traunsteiner wegen Steuerhinterziehung verurteilt
Schuhbeck zum Haftantritt geladen: Star-Koch muss „in den kommenden Tagen“ ins Gefängnis
Jetzt ist es offiziell: Der Star-Koch Alfons Schuhbeck muss in den kommenden Tagen ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft München I hat den 74 Jahre alten gebürtigen Traunsteiner zum Haftantritt geladen.
München – Der in Traunstein geborene Sternekoch Alfons Schuhbeck steht vor den Trümmern einer großen, langen Karriere. Den traurigen Höhepunkt nach seiner Verurteilung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe sowie der Insolvenz seiner Restaurants bildet nun die Ladung zum Haftantritt.
Eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft München I teilte am Freitag (18. August) mit, dass die Ladung zum Haftantritt am Vormittag „dem anwaltlichen Vertreter von Herrn Schuhbeck persönlich übergeben wurde, der seinen Mandanten informiert hat“. Ein konkretes Datum war allerdings nicht bekannt. Es hieß lediglich, dass der 74-Jährige „in den kommenden Tagen“ seine Haftstrafe antreten müsse. Die zuständige Justizvollzugsanstalt (JVA) und Schuhbecks Vertreter müssen den genauen Tat nun untereinander absprechen. Laut eines entsprechenden Belegungsplans wird der Star-Koch in Landsberg am Lech einsitzen müssen.
Verurteilung, Insolvenz und Räumungsklage
Schuhbeck war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni weitgehend, es sei „im Wesentlichen rechtskräftig“, entschied der BGH. Inzwischen wurde auch gegen ihn selbst ein Insolvenzverfahren eröffnet, außerdem ist am Amtsgericht München eine Räumungsklage gegen ihn anhängig, weil er die Miete für seine Privatwohnung nicht fristgerecht gezahlt haben soll. Eine für Anfang August geplante Gerichtsverhandlung wurde aber „auf Antrag beider Parteivertreter“ auf Ende Oktober verlegt – wohl, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.
2,3 Millionen Euro hat Schuhbeck nach Überzeugung des Landgerichts hinterzogen, schon ab einer Million ist eine Haftstrafe nach aktueller Rechtsprechung nahezu unumgänglich. Schuhbeck hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, anders als die Staatsanwaltschaft.
aic mit Material der dpa