Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.
Verlängerung offiziell
Upamecano verlängert nach monatelangem Poker beim FC Bayern – doch eine Frage bleibt
Die Hängepartie ist beendet: Der FC Bayern hat den Vertrag mit Dayot Upamecano bis 2030 verlängert. Das gab der Verein am Freitag bekannt.
Das lange Warten hat ein Ende: Der FC Bayern und Dayot Upamecano haben sich auf eine Verlängerung der ursprünglich bis zum Saisonende gültigen Zusammenarbeit geeinigt. Wie der deutsche Rekordmeister am Freitag (13. Februar) nach monatelanger Hängepartie bekanntgegeben hat, wurde der Vertrag des Innenverteidigers bis 2030 verlängert. Damit hat der FCB eine der wichtigsten Personalfragen geklärt.
„Dayot Upamecano ist eine weitere zentrale Figur unserer Mannschaft, mit der wir verlängern konnten“, freut sich Max Eberl über die Verlängerung: „Ein Kader braucht Ankerpunkte: Mit Dayot setzen wir den nächsten. Oft lautet die Frage nicht, wen man holt –sondern wen man entwickelt: Dayot ist beim FC Bayern zum internationalen Spitzenspieler gereift, wir freuen uns auf den weiteren gemeinsamen Weg“, lässt sich der Sportvorstand zitieren.
Vertragspoker beendet: Dayot Upamecano verlängert langfristig beim FC Bayern
Auch Vorstandschef Jan-Christian Dreesen unterstreicht die Entwicklung, die Upamecano seit seinem Wechsel zum FC Bayern im Sommer 2021 genommen hat. „Dayot Upamecano ist bei uns zum Topspieler auf höchstem Niveau gereift. Dass er seinen Weg beim FC Bayern fortsetzt, freut uns sehr und beweist einmal mehr unseren Stellenwert im internationalen Fußball“, betont er. Das Commitment des Franzosen sei „ein starkes Signal“ für den sportlichen Kurs und für das sehr gute Miteinander im Team.
Upamecano selbst ist ebenfalls glücklich, endlich Klarheit hinsichtlich seiner Zukunft zu haben. Mit dem FC Bayern hat er noch großes vor: „Wir haben eine tolle Mannschaft und einen tollen Trainer, und gemeinsam haben wir große Ziele. Es geht immer um Mentalität im Leben – ich gebe alles für meine Mitspieler, in jedem Training, möchte jedes Spiel zu Null spielen und mit dem FC Bayern so viele Titel wie möglich gewinnen.“
Sind Upamecano und Tah das Nächste? Die legendärsten Innenverteidiger-Duos
Upamecano war 2021 für 42,5 Millionen Euro von RB Leipzig nach München gewechselt. Nach einigen Schwierigkeiten in den ersten Jahren ist er seit der Ankunft von Vincent Kompany unumstrittener Stammspieler, weshalb die Bayern den auslaufenden Vertrag unbedingt verlängern wollten. Lange Zeit zögerte der 27-Jährige allerdings, was unter anderem bei Uli Hoeneß und zahlreichen Experten für viel Kritik sorgte.
Der Poker ging sogar so weit, dass die Spielerseite eine Deadline des Vereins verstreichen ließ, woraufhin Upamecano an die Verantwortlichen herangetreten sein soll und klar gemacht hat, dass er unbedingt beim FC Bayern bleiben möchte. Am Ende wurde sein Wunsch erhört und beide Parteien konnten sich doch noch einigen. Unklar ist allerdings, ob die Münchner Upamecano letztlich eine Ausstiegsklausel zugestanden haben.
Diese soll der Berater des Franzosen als Bedingung für eine Verlängerung angegeben haben. Eigentlich sieht der deutsche Rekordmeister von etwaigen Exit-Optionen ab, jedoch haben Personalien wie Harry Kane oder Jamal Musiala gezeigt, dass man in Ausnahmefällen dazu bereit ist, diesen zuzustimmen. Ob auch Upamecano für eine solche Ausnahme berechtigt war, bleibt zunächst unklar. (dwe)