„ePA“ bald für alle Kassenpatienten
Elektronische Patientenakte startet: Vorteile, Datenschutz und Widerspruch
Ab 15. Januar beginnt eine neue Ära für gesetzlich Versicherte: Die elektronische Patientenakte „ePA“ wird eingeführt. Doch die digitale Revolution im Gesundheitswesen wirft Fragen auf – von Datenschutz bis Praxistauglichkeit. Wir klären auf, was kommt.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Ab dem 15. Januar wird jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA erhalten – es sei denn, er widerspricht aktiv. Die digitale Akte speichert:
- Medizinische Befunde und Arztbriefe
- Laborergebnisse
- Röntgenbilder
- Medikationspläne und Behandlungsberichte
- Impfausweis, Mutterpass und Zahnbonusheft
Der Zugriff erfolgt über eine App der jeweiligen Krankenkasse. Nach einer Behandlung haben Ärzte, Rehaeinrichtungen, Physiotherapeuten etc. grundsätzlich 90 Tage Zugriffsrecht auf die ePA, es sei denn, Ihr habt das vorab unterbunden. Apotheken haben drei Tage Einsicht in die Akte, auch hier kann man andere Regelungen treffen. Zum Beispiel, dass der behandelnde Arzt oder Apotheker nur am Tag des Arztbesuchs Zugriff hat, davor und danach nicht mehr. Oder umgekehrt: Den Hausarzt des Vertrauens uneingeschränkt die Einsicht gewähren. Ebenso kann man eine Person benennen, die die Akte verwaltet, wenn man es selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist. Übrigens: Bei heiklen gesundheitlichen Themen, wie z.B. einer HIV-Infektion, sind die Ärzte verpflichtet darauf hinzuweisen, dass man Widerspruch gegen die Speicherung einlegen kann. Die Hoheit über die Daten liegt ausschließlich bei den Patienten - sie entscheiden selbst, wer wie lange darauf Zugriff haben. Selbst Krankenkassen haben keine Einsicht in die ePA.
Wie steht es um die Sicherheit meiner Daten?
Die ePA verfügt über ein mehrstufiges Sicherheitssystem. Die Dokumente werden verschlüsselt gespeichert und der Sicherheitsschlüssel ist in zwei Teile aufgeteilt, die an getrennten Orten aufbewahrt werden. Dennoch gibt es natürlich wie bei allen digital gespeicherten Daten keine hundertprozentige Sicherheit, z.B. vor Hackerangriffen. Zudem können Teile der Medikationsliste nicht gesperrt werden, wodurch Rückschlüsse auf sensible Diagnosen möglich sind.
Welche Vorteile habe ich als Patient?
Mit der elektronischen Patientenakte gibt es einen digitalen Platz, auf dem alle Gesundheitsdaten gespeichert sind und man auf diese immer Zugriff hat. Sie erleichtert die Arbeitsabläufe zwischen Kliniken, Apotheken, Arztpraxen und Patient. Im Notfall liegen alle wichtigen Informationen bereits vor, zum Beispiel Vorerkrankungen oder die Ergebnisse von vorab erfolgten Untersuchungen. Man hat keine Schwierigkeiten mehr an Unterlagen zu kommen, ein Arztwechsel wird erleichtert. Um die ePa nutzen zu können, braucht man ein Smartphone, Tablet oder einen Laptop, um sich die entsprechende App herunterladen zu können. Man durchläuft ein Anmeldeverfahren, das je nach Krankenkasse unterschiedlich sein kann.
Gut zu wissen:
Ab 2025 kann man die Krankenkasse zweimal innerhalb von 24 Monaten bitten, bis zu 10 ältere medizinische Dokumente zu digitalisieren. Arztpraxen sind nicht verpflichtet, alte Arztbriefe oder Befunde in die ePA einzutragen.
Wie widerspreche ich?
Die Nutzung der ePA ist und bleibt freiwillig. Wer grundsätzlich nicht möchte, dass eine für ihn oder sie eingerichtet wird, sollte rechtzeitig widersprechen. Über den genauen Weg informiert man sich dabei bei der eigenen Krankenkasse. Widerspruch einlegen kann man:
- bei Zugriffsrechten,
- gegen das Einstellen von Dokumenten in bestimmten Behandlungssituationen,
- gegen das Speichern von Daten der Krankenkasse und
- gegen die Weitergabe von Daten aus der ePA zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken.
Doch auch, wenn die ePA bereits eingerichtet ist, gibt es die Möglichkeit, sie wieder löschen zu lassen. Und ebenso umgekehrt, wenn man sie hat löschen lassen, sich aber wieder umentscheidet, legt die Krankenkasse erneut eine elektronische Patientenakte an. Beim Wechsel der Krankenkasse geht das Widerspruchsrecht auf die neue Krankenkasse über.
Gibt es die ePA auch für Kinder?
Ja, auch für Kinder werden die elektronischen Patientenakten angelegt. Sie wird bis zum 16. Lebensjahr von den Eltern verwaltet, danach entscheidet das Kind selbst.
Testlauf in drei Modellregionen
Der bundesweite Rollout der ePA beginnt zunächst mit einer regionalen Testphase. Ab dem 15. Januar wird die Anwendung in Hamburg und Umgebung, Franken sowie Teilen Nordrhein-Westfalens in über 250 Praxen, Apotheken und Krankenhäusern getestet. Sollten die Systeme stabil laufen, könnte der flächendeckende Einsatz schon Mitte Februar starten.
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur (dpa) genießt die digitale Gesundheitsakte großes Vertrauen. Mehr als drei Viertel der Befragten (79 Prozent) bewerten die ePA als „sehr sinnvoll“ oder „eher sinnvoll“. Besonders Männer zeigen mit 82 Prozent eine hohe Zustimmung, während bei Frauen 75 Prozent eine positive Meinung zur ePA haben. Lediglich 16 Prozent der Befragten stehen der Neuerung kritisch gegenüber.
Fazit: Revolution oder Risiko? Die elektronische Patientenakte steht vor einem spannenden Start. Während die Zustimmung der Bevölkerung hoch ist, bleibt die Frage nach der Datensicherheit ein zentraler Punkt. Eines ist sicher: Mit der ePA beginnt eine neue Ära der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. (si/dpa/Verbraucherzentrale)