BGH-Urteil: Anspruch auf Nachzahlungen
Verbraucherzentrale warnt: Sparkassenkunden droht Verjährung der Zinsansprüche
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs stehen vielen Sparkassenkunden mit gekündigten Prämiensparverträgen teils erhebliche Zinsnachzahlungen zu. Doch die Zeit drängt, denn die Verjährungsfrist läuft Ende des Jahres ab. Betroffene sollten jetzt aktiv werden und ihre Rechte einfordern. Wie? Das erfahrt Ihr hier.
Vielen Sparkassenkunden mit gekündigten Prämiensparverträgen droht zum Jahresende die Verjährung ihrer Zinsansprüche. Dabei kann es um mehrere tausend Euro gehen. Betroffen sind alle, die sich keiner Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen angeschlossen haben. Jetzt ist schnelles Handeln gefragt!
Verbraucher müssen schnell handeln
Um eine Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern, müssen betroffene Sparerinnen und Sparer ihre Bank zeitnah schriftlich auffordern, die Zinsen nach den Vorgaben des BGH-Urteils vom 9. Juli 2024 neu und nachvollziehbar abzurechnen.
Urteil klar - Sparkassen spielen auf Zeit
Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil bestätigt, dass die Sparkassen bei ihrem Prämiensparverträgen Zinsen falsch berechnet haben - und eindeutig entschieden: Sparkassen müssen bei Prämiensparverträgen die Zinsen neu berechnen. Für viele Betroffene bedeutet das im besten Falle nachträgliche Zinsansprüche von mehreren tausend Euro. Doch: „Die Realität sieht anders aus“, sagt Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern. „Viele Betroffene warten immer noch auf die Neuberechnung und Nachzahlung ihrer Zinsen. Einige Sparkassen spielen weiter auf Zeit.“
Die Begründungen für die anhaltenden Verzögerungen variieren: Mal wird auf eine weitere „rechtliche Einordnung“ des Urteils verwiesen; ein anderes Mal fehlen angeblich Unterlagen zur Bearbeitung, die der Sparkasse jedoch längst vorliegen sollten. Nicht selten wird auch von personellen oder technischen Engpässen gesprochen. Besonders frustrierend: Viele Verbraucher erhalten trotz wiederholter Anfragen keinerlei Antwort. „Das ist eine dreiste Masche“, so Straub. „Die Banken hoffen offenbar, dass die Kunden ihre Ansprüche vergessen.“
Bin ich betroffen?
Zuallererst solltet Ihr Euren Vertrag überprüfen: Habt Ihr einen Prämiensparvertrag? Wenn ja, schreibt Eurer Bank und fordert eine Neuberechnung der Zinsen. Einen entsprechenden Musterbrief findet Ihr auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bayern.
Reagiert die Sparkasse nicht oder lehnt die Forderung ab, solltet Ihr dennoch aktiv werden und ein Schlichtungsverfahren beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anstreben. So könnt Ihr nämlich die Verjährung zunächst einmal verhindern.
Bei Bedarf können Euch die Experten der Verbraucherzentrale Bayern bei diesem Schritt unterstützen. Unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/beratung-by könnt Ihr einen Termin vereinbaren. (as/Verbraucherzentrale)