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Umsetzung kompliziert
Trotz Zusage an Millionen Frauen – Mütterrente droht sich zu verzögern
Die versprochene Mütterrente III verzögert sich voraussichtlich bis 2028, obwohl sie als Ausgleich für die begrenzte Stromsteuerersparnis geplant war.
Berlin – Es wäre ein weiterer Rückschlag für die Koalition aus Union und SPD, und würde das Vertrauen der Bürger in Friedrich Merz, Lars Klingbeil und Co wohl weiter erschüttern: Die inzwischen verabredete ausgeweitete Mütterrente, die zehn Millionen Frauen betrifft, kann nicht so schnell kommen wie versprochen.
Erweiterte Mütterrente kann voraussichtlich erst 2028 in Kraft treten
Die Mütterrente (was es beim Antrag zu beachten gilt) ist nach Einschätzung des Vorstands der Rentenversicherung „ein ziemlich kompliziertes Ding“ und kann daher wahrscheinlich erst 2028 ausgezahlt werden. Zur jüngsten Einigung im Koalitionsausschuss, damit schon 2027 zu beginnen, äußerte sich die Vorsitzende des Bundesvorstands, Anja Piel, skeptisch. Alles müsse komplett neu berechnet werden, ungefähr zehn Millionen Renten seien betroffen, sagte sie der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft.
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Im Einzelfall gebe es laut Piel außerdem womöglich noch Ansprüche auf Grundrente, Hinterbliebenenrente oder auch Grundsicherung. „All diese Wechselwirkungen auch zu anderen Sozialleistungen müssen bedacht werden.“ Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Mütterrente für alle Mütter einheitlich zu regeln. Sie soll mit drei Rentenpunkten für alle gelten, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Das Geld dafür soll aus der Steuerkasse kommen. Bisher werden Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder weniger stark auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
Wird die erweiterte Mütterrente rückwirkend ausgezahlt? „Noch einmal komplizierter“
Die Politiker stellen die Rentenversicherung dabei vor große Herausforderungen. Piel sagte laut Bericht, die Rentenversicherung sei immer noch mit der Umsetzung von Prozessen aus der letzten Wahlperiode beschäftigt, wie der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente. „Deswegen ist die Auszahlung erst ab 2028 realistisch.“ Im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses heißt es, angestrebt werde der Jahresbeginn 2027: „Sofern eine technische Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, wird die Mütterrente rückwirkend ausgezahlt.“
Auch das sei laut der Expertin nicht gerade einfach. Laut Piel sei eine rückwirkende Auszahlung „noch einmal eine größere Herausforderung und noch einmal komplizierter“. „Dann muss man möglicherweise Grundsicherung oder Grundrente oder Hinterbliebenenrente gegenrechnen, sodass im Ergebnis die Rentenempfänger zwar die Mütterrentenerhöhung bekommen, gleichzeitig aber andere Rentenarten oder Sozialleistungen sinken.“ Der Süddeutschen Zeitung sagte Piel: „Wir setzen nun auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren.“
Söder fordert schnelle Umsetzung der erweiterten Mütterrente
Die Mütterrente ist ein Prestigeprojekt der CSU. Daher forderte auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, dass sie deutlich schneller umgesetzt werden müsse als zum 1. Januar 2028. Doch die DRV stellte klar, dass dies nicht möglich sei. Angesichts „von zehn Millionen Renten, die unter Berücksichtigung der individuellen Erwerbsbiografien geändert werden müssen“ sei das „frühestens 2028 möglich.“ Dies gelte auch, wenn es jetzt einen schnellen Beschluss gebe, schrieb die DRV in einem Brief an die Mitglieder des Koalitionsausschusses, der dem Handelsblatt vorliegt.
Auch wegen der Aufschübe bei der Mütterrente hagelt es Kritik an der Koalition. So sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, Steffen Kampeter, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Die Rentenpolitik bleibt die zentrale Schwachstelle der Koalition. Mit dem Koalitionsbeschluss rückt die Generationengerechtigkeit völlig aus dem Blick.“ Am 6. August 2025 will die Koalition über den ersten Teil des Rentenpakets beraten, mit dem die Mütterrente und die vereinbarte Sicherung des Rentenniveaus umgesetzt werden sollen. (cgsc mit dpa)