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Nach tödlichem Vorfall in Österreich

Rettungsgasse befahren oder blockieren: Verkehrsexperte erklärt, welche Strafen Autofahrern drohen 

Bei einem Unfall müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. So sollen Einsatzfahrzeuge durchkommen. Behindert man die Retter, kann es teuer werden.

München – Wer mit seinem Auto auf der Autobahn fährt, kommt nicht immer frei durch. Staus können die Fahrt ebenso behindern wie Unfälle. Passiert letzteres, gelten gewisse Verkehrsregeln. Unter anderem muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Wer dies nicht tut, muss mit gravierenden Folgen rechnen.

Kürzlich sorgten gleich zwei Fälle rund um das Thema Rettungsgasse für Schlagzeilen. In Österreich kam ein Ehepaar bei einem Autounfall ums Leben. Ein Video zeigte anschließend, wie zahlreiche Autofahrer den Einsatzkräften den Rettungsweg versperrten. Ob die Verstorbenen bei früher eintreffenden Rettungskräften überlebt hätten, ließ sich nicht mehr zweifelsfrei sagen. Dennoch war die Empörung groß. Weniger dramatisch endete der Autobahn-Eklat um eine Mini. Der Fahrer oder die Fahrerin des Kleinwagens hatte die Rettungsgasse kurzerhand befahren. Ob dies aus einem Notfall heraus geschah, muss die Polizei derweil noch klären.

Rettungsgasse befahren oder blockieren: Experte erklärt, welche heftigen Folgen Autofahrern drohen

Doch was passiert, wenn man ohne Not eine Rettungsgasse befährt oder behindert? Diese Frage stellte Merkur.de von IPPEN.MEDIA einem Experten. Rechtsanwalt Rico Jäde von Freem ist auf Verkehrsrecht spezialisiert. Der Fachmann warnt Autofahrer vor den möglichen finanziellen Folgen, sollte ein Autofahrer die Rettungsgasse behindern, blockieren oder befahren.

„Der Bußgeldkatalog sieht bei Verstößen gegen die Pflicht des Bildens einer Rettungsgasse empfindliche Sanktionen vor“, schildert Jäde. Dies sei zunächst eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Ein Polizeifahrzeug fährt durch die Rettungsgasse im Stau. Nicht immer kommen Einsatzkräfte so gut durch.

Rettungsgasse blockiert: Bußgeld bis zu 320 Euro möglich – bei Straftat kann „Geldstrafe die Geldbußen deutlich übersteigen“

Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Vergehen und Ort des Vergehens. „Wer einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht keine freie Bahn schafft, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 240 Euro, der Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wenn dabei eine Gefährdung verursacht wurde, beträgt die Geldbuße 280 Euro. Wenn durch das Fehlverhalten eine Sachbeschädigung entstanden ist, steigt die Geldbuße auf 320 Euro“, klärt der Verkehrsrechtsexperte auf.

Bilden Autofahrer außerorts oder auf Autobahnen keine Rettungsgasse bei stockendem Verkehr, greift der Bußgelkatalog laut Jäde wie folgt: 200 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Besagte Geldbuße erhöht sich „bei hinzukommender Gefährdung“ auf 280 Euro, „bei einer Sachbeschädigung“ auf 320 Euro.

Und wer wie der Mini als Autofahrer eine gebildete Rettungsgasse selbst nutzt, kann „laut Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 240 Euro, die Eintragung von zwei Punkten, sowie ein Monat Fahrverbot“ auferlegt bekommen. Auch hier erhöht sich der Betrag laut dem Rechtsanwalt bei Gefährdung auf 300 Euro und bei Sachbeschädigung auf 320 Euro. Im Falle einer vorliegenden Straftat liegt es „im Ermessen des Gerichts“, wie hoch die Geldstrafe ausfällt (auch vom Einkommen des Verurteilten abhängig). „In aller Regel dürfte die Geldstrafe die Geldbußen deutlich übersteigen“, so Jäde.

Autobahnen der Extreme: In Deutschland ist keine Strecke länger als die A7 – eine andere hört einfach auf

Autobahn A7 bei Hamburg.
Autobahn A7: Mit einer Länge von 962,2 Kilometern ist die A7 die mit Abstand längste Autobahn der Bundesrepublik und nach der Autovía 7 in Spanien auch die zweitlängste Fernstraße Europas. Die A7 führt von Flensburg-Handewitt bis ins südliche Bayern. Seit 2012 läuft der Ausbau der Schnellstraße auf acht Spuren.  © Lobeca/Imago
Stau auf der Autobahn A3 in der Nähe von Köln.
Autobahn A3: Mit 769 Kilometern Länge muss sich die Fernstraße der A7 knapp geschlagen geben. Dafür ist die A3 die meist befahrene Autobahn in Deutschland. Laut der Straßenverkehrszählung 2021 sind alleine zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Ost und dem Dreieck Köln-Heumar täglich mehr als 166.000 Autos unterwegs. © NurPhoto/Imago
Die Autobahn A1 in Richtung Fehmarn
Autobahn A1: Mit 749 Kilometern Länge ist die A1 nur etwas kürzer als die A3. Dafür dürfte es sich wohl um eine der längsten Baustellen Deutschlands handeln. Im Vergleich zur A1 wirken die 14 Jahre Bauzeit des BER wie ein Augenzwinkern. Denn der erste Spatenstich für die Autobahn wurde 1934 getätigt. Fast 80 Jahre später klafft in der Eifel immer noch eine 25 Kilometer lange Lücke. Wann diese geschlossen wird ist unklar. © Panthermedia/Imago
Fahrzeuge sind auf der Autobahn 4 in Höhe des Rasthofes Frechen in Richtung Köln und Olpe unterwegs.
Autobahn A4: 583 Kilometer Länge reichen für Platz vier im Ranking der längsten Autobahnen. Doch die A4 zeichnet sich auch durch ein besonders hohes Nebelrisiko auf dem viel befahrenen Streckenabschnitt zwischen Aachen und Köln aus. Am 20. Dezember 1987 musste die Strecke nach dem Aufkommen einer Nebelbank mit Sichtweiten von weit unter 30 m erstmals voll gesperrt werden. Inzwischen wurde dort eine Nebelwarnanlage installiert. © Mangold/Imago
Vor der Ausfahrt Köln-Rodenkirchen hat sich auf der Autobahn A555 in Fahrtrichtung Köln ein erheblicher Stau gebildet.
Autobahn A555: Mit grade einmal 18 Kilometern Länge zählt die Fernstraße zwischen Köln und Bonn zu den kürzeren Strecken. Doch historisch ist die A555 von größter Bedeutung, denn es ist die erste und älteste Autobahn der Bundesrepublik. 1932 wurde die Schnellstraße vom damaligen Kölner Oberbürgermeister Konrad Adenauer eingeweiht. Sie trägt bis heute zudem den Spitznamen Diplomatenrennbahn. © Future Iamge/Imago
Seitenstreifen eines A8-Teilstücks freigegeben.
Autobahn A831: Die mit Abstand kürzeste Fernstraße befindet sich in Baden-Württemberg und trägt die Bezeichnung A831. Sie ist grade einmal 2,3 Kilometer lang und besitzt fünf Ausfahrten. Die Autobahn startet und endet in Stuttgart.  © Marijan Murat/dpa
Frankfurter Kreuz der Autobahn A5.
Autobahn A5: Mit 440 Kilometern ist die A5 verhältnismäßig kurz. Dennoch ist eine der meist befahrenen Straßen Hessens. Künftig könnte sie auch eine von Deutschlands breitesten Autobahnen sein, denn in der Nähe von Frankfurt ist ein Ausbau auf zehn Spuren geplant. Das Projekt ist jedoch sehr umstritten. © Schöning/Imago
Baustelle A 49.
Autobahn A49: Ähnlich wie die A1 ist auch die A49 in Hessen noch im Bau. Zudem stellt sie den am seltensten befahrenen Autobahnabschnitt. Bei Ansbrach wurden im Rahmen der Straßenverkehrszählung 2021 grade einmal 819 Auto pro Tag gezählt.  © Uwe Zucchi/dpa
Stau auf der A114.
Autobahn A114: Auf dieser Fernstraße brauchten die Autofahrer bis zum Oktober 2022 starke Nerven. Satte 95 Prozent (15 von 16 Kilometern) der A114 Kilometer waren Baustelle. Inzwischen ist die Autobahn im Nordosten Berlins wieder komplett befahrbar. Überraschenderweise fielen die Baukosten sogar niedriger aus als zunächst geplant. © Soeren Stache/dpa
Kochertalbrücke der Autobahn A6 über das Kochertal.
Autobahn A6: Die A6 ist wohl eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen und das über die deutschen Grenzen hinaus. In dieses Ranking hat sie es aber nicht wegen ihrer Länge von 484 Kilometer geschafft, sondern wegen der Kochertalbrücke. Dabei handelt es sich nämlich um Deutschlands höchste Autobahnbrücke. In 185 Metern Höhe verläuft die A6 über 1,1 Kilometer durch das Kochertal. Damit ist sie 27 Meter höher als die Moseltalbrücke auf Platz zwei. © Arnulf Hettrich/Imago

Rettungsgasse nach Unfall blockieren: Strafrechtliche Konsequenzen möglich

Doch dabei muss es nicht bleiben. Auch strafrechtliche Folgen können bei Missachten oder Blockieren der Rettungsgasse drohen. „Bei derartigen Verstößen sind auch strafrechtliche Konsequenzen denkbar“, so der Verkehrsrechtsexperte: „Gemäß § 323c Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) kommt eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung in Betracht, sofern die Rettungskräfte daran gehindert werden, die Rettungsstelle zu erreichen. Wenn nachweisbar ist, dass die Blockade der Rettungskräfte absichtlich erfolgte, ist eine Strafbarkeit wegen Straßenverkehrsgefährdung gem. § 315c StGB denkbar.“

Und auch zivilrechtlich könnte es zu unangenehmen Konsequenzen kommen, falls ein Autofahrer bei der Rettungsgasse ein Fehlverhalten an den Tag legt. Laut Jäde „können Verstöße gegen die in § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelte Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen“.

Zivilrechtliche Konsequenzen für Verkehrsvergehen an einer Rettungsgasse

Und die können auf deutschen Straßen bei einem tödlichen Crash wie jüngst in Österreich noch härter ausfallen. „Falls bei dem Unfall, der den Stau verursacht hat, Personenschäden aufgetreten sind und nachweisbar ist, dass diese bei angemessenem Verhalten nicht (in der Form) eingetreten wären, sowie wenn die Blockierung der Rettungsgasse maßgeblich für den entstandenen Schaden ist, könnten für den Geschädigten möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Verursacher der Behinderung entstehen“, erklärt der Fachmann.

Grundlage hierfür ist demnach § 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Verbindung mit § 323c Abs. 2 StGB. Zudem „ist grundsätzlich davon auszugehen, dass derjenige, der die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse missachtet, die Alleinhaftung für entstandene Unfallschäden zu tragen hat“, ergänzte Jäde.

Verkehrsvergehen an Rettungsgasse: Versicherung kann Kosten von Versicherten zurückverlangen

Zudem kann Ärger mit der Versicherung drohen. „Zunächst wird die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Einsatzfahrzeug regulieren. Sie kann sich nicht weigern, den beim Unfallgegner entstandenen Schaden zu übernehmen, sofern die Alleinschuld des Versicherungsnehmers feststeht“, schildert Jäde.

Der Anwalt weiter: „Allerdings kann die Versicherung, regelmäßig, aufgrund der Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, Regressforderungen an diesen stellen. Die Höhe des Regresses ist jedoch auf 5.000 Euro begrenzt. Wenn eine Vollkaskoversicherung vorliegt, muss damit gerechnet werden, dass die Versicherung nicht für die eigenen entstandenen Schäden aufkommt.“

Rubriklistenbild: © Jonas Walzberg/dpa

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