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Demnächst Abgabefrist

Steuererklärung 2022: Last-Minute-Tipps für die Abgabe Anfang Oktober

Geldscheine und Münzen auf einem Steuerbescheid
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Beim Ausfüllen der Steuererklärung solltet Ihr einige Aspekte berücksichtigen, um wirklich alle möglichen Abzüge zu nutzen.

Noch bis zum 2. Oktober habt Ihr Zeit, Eure Steuererklärung für 2022 einzureichen. Wenn Ihr noch unsicher seid, was Ihr absetzen könnt, haben wir hier einige hilfreiche Tipps für Euch, um wirklich das Beste aus Eurer Steuererklärung herauszuholen.

Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung für das Jahr 2022 rückt näher, zumindest, wenn Ihr sie ohne die Hilfe eines Steuerberaters macht. Wenn Ihr noch mitten im Ausfüllen steckt, solltet Ihr einige wichtige Aspekte berücksichtigen, um sicherzustellen, dass Ihr alle möglichen Abzüge nutzt.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten viele Gründe, zum Beispiel:

  • Lohnersatzleistungen (u.a. Kurzarbeiter-, Kranken-, Eltern-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld 1) oder unversteuerte Nebenverdienste von jeweils über 410 Euro im Jahr
  • Zweitjobs mit Steuerklasse 6
  • die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4 mit Faktor
  • Freibeträge beim Lohnsteuerabzug (Lohnsteuerermäßigung)
  • wenn ein Ehepartner die Einzelveranlagung beantragt

Quelle: www.steuererklaerung.de

Wenn Ihr nicht zur Abgabe verpflichtet seid, habt Ihr für eine freiwillige Steuererklärung bis zu vier Jahre Zeit. Die Festsetzungsfrist endet immer am 31. Dezember, vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr. Ihr könnt also noch bis zum 31. Dezember 2022 Eure Steuererklärung für 2018 abgeben.

Dies kann zum Beispiel für Studenten im Zweitstudium (z.B. Master) von Vorteil sein. Studienkosten können nämlich laut Check24 als Werbungskosten abgesetzt werden, was zu erheblichen Steuervorteilen führen kann.

Bis zum offiziellen Abgabetermin für die Steuererklärung am 2. Oktober bleibt noch ein bisschen Zeit, um sie zu überarbeiten. Im Folgenden nun einige Tipps in letzter Minute:

Haushaltsausgaben: Absetzen, was möglich ist

Fast die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland wohnt in Miete. Um eventuell Geld durch die Steuererklärung zurückzubekommen, lohnt es sich, die Nebenkostenabrechnung genau zu überprüfen. „In fast jeder Nebenkostenabrechnung sind Posten enthalten oder versteckt, die das Finanzamt anerkennt“, erklärt Hans Daumoser, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi).

Kosten für Treppenhausreinigung, Hausmeisterdienste, Heizungs- oder Aufzugswartungen können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Dasselbe gilt für Reparaturen und Renovierungen. Überraschenderweise können laut dem Portal Finanztip sogar Aufgaben wie Winterdienst und Laubblasen steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Kinderbetreuung zu Hause und Gartenarbeiten. Die Gebühren für die Müllbeseitigung sind leider nicht von der Steuer absetzbar.

Spenden und Mitgliedsbeiträge: Wohltätigkeit zahlt sich aus

Wenn Ihr im letzten Jahr an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien gespendet oder Mitgliedsbeiträge gezahlt habt, könnt Ihr diese Beträge von der Steuer absetzen. Ob Hilfsmaßnahmen in Afrika oder Umweltschutzprojekte in Deutschland, der Spendenzweck ist dabei wichtig: „Steuermindernd wirken sich nur Spenden aus, die an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen oder politische Parteien gehen“, unterstreicht die Lohi-Steuerexpertin Gudrun Steinbach.

Stellt dafür aber sicher, dass Ihr über eine Spendenbescheinigung verfügt, um den genauen Wert nachzuweisen. Bei Bedarf könnt Ihr sie von der Institution einfordern, an die Ihr gespendet habt. Für Spenden bis 300 Euro kann laut dem Portal Taxfix der Kontoauszug als Nachweis verwendet werden.

Homeoffice-Pauschale: Arbeiten von zu Hause aus lohnt sich

Falls Ihr kein separates Arbeitszimmer habt, aber im vergangenen Jahr von zu Hause aus gearbeitet habt, könnt Ihr einige Eurer Ausgaben über die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Im Jahr 2022 beträgt dieser Pauschalbetrag fünf Euro pro Tag, mit einem maximalen Abzug von 600 Euro.

Das voll absetzbare Arbeitszimmer: Ist ein eigener Raum als Büro vorhanden und entsprechend eingerichtet, erfordert ein vollständiger Steuerabzug, dass dieses den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Das trifft zu, wenn überwiegend von zu Hause aus gearbeitet wird und nur gelegentliche Besuche in der Firma erfolgen.

as

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