Das sind die Fristen für 2023
Steuererklärung: Das solltet Ihr wissen - Wer trödelt, zahlt
Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung gelten feste Fristen. Wer sie immer weiter hinausschiebt, tut sich selbst keinen Gefallen, sondern verfällt irgendwann in Hektik. In der Regel endet die Abgabefrist am 31. Juli. Steuerprofis haben länger Zeit. Und aktuell ist sowieso alles anders. Wir klären auf.
Die Steuererklärung ist eine lästige Pflicht, die jedes Jahr aufs Neue erledigt werden muss. Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hat in der Regel bis zum 31. Juli Zeit, die Formulare beim Finanzamt einzureichen. Wer Verspätungszuschläge und andere Sanktionen vermeiden will, sollte sich an festgelegte Fristen halten - und die Alternativen kennen.
Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer monatlich vom Arbeitslohn ab. In vielen Fällen sind die Steuern damit bereits gezahlt und Ihr müsst Euch nicht weiter mit dem Finanzamt auseinandersetzen. Anders sieht es aus, wenn Ihr weitere Einnahmen habt. Als Arbeitnehmer müsst Ihr z.B. eine Steuererklärung machen, wenn
- Ihr oder Euer Ehepartner einen Arbeitslohn oder eine Pension erhalten habt und einer von Euch nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde.
- das Finanzamt Euch einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat. Ausgenommen davon sind Pauschbeträge für Behinderte.
- Ihr durch Lohnersatzleistungen, wie etwa Kurzarbeitergeld, Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld mehr als 410 Euro im Jahr erhalten habt. Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II zählen nicht dazu.
- Eure unversteuerten Nebeneinkünfte 410 Euro im Jahr überstiegen haben. Dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie gelegentliche Mieteinnahmen.
- Wichtig! Rentner sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.
Quelle: Verbraucherzentrale
Wenn Ihr Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit habt, besteht immer die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Hinweis: Für Land- und Forstwirte gelten veränderte Abgabefristen, die an das Erntejahr angepasst sind.
Eine Abgabepflicht besteht auch für Anleger, die auf ihre Kapitaleinkünfte noch Kirchensteuer nachentrichten müssen oder ausländische Erträge zu versteuern haben. Auch wer Zinseinnahmen hatte, für die keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde, für den besteht unter Umständen eine Erklärungspflicht.
Für Beamte: Ist die vom Dienstherrn berücksichtigte Vorsorgepauschale für das Gehalt höher als die tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, müssen sie ihre Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt einreichen.
Wechselnde Abgabefristen für die Steuererklärung
Der jeweils aktuellen Steuererklärung liegt ein Veranlagungszeitraum zugrunde, nämlich das Jahr, für das Ihr die Steuererklärung macht (zum Beispiel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022).
Nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat die Regierung mit dem „Vierten Corona-Steuerhilfegesetz“ die Abgabefristen für die Steuererklärungen der Jahre 2020 bis 2023 für alle nach hinten geschoben: So gilt nun, dass die Erklärung für das Jahr 2022 bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt vorliegen muss und die Steuererklärung für 2023 bis zum 31. August 2024. Wichtig: Die Erklärung für das Steuerjahr 2024 muss wieder zum regulären Termin eingehen, also zum 31. Juli 2025.
Fällt der Stichtag auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt er sich auf den darauf folgenden Montag. Das ist zum Beispiel am 30. September 2023 der Fall. Da dieser Tag ein Samstag ist, verschiebt sich die Abgabefrist der Steuererklärung 2022 auf den 2. Oktober 2023.
Übrigens: Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, ist nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden – die Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Die Steuererklärung 2019 muss also erst am 31. Dezember 2023 bis 24 Uhr beim Finanzamt sein.
Gilt die allgemeine Abgabefrist für alle?
Nein, kümmert sich ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein um Eure Steuererklärung, verlängert sich automatisch die Abgabefrist. Abgabetermin für die Steuer-Profis ist in der Regel Ende Februar des übernächsten Jahres.
Auch hier greift das vierte Corona-Steuerhilfegesetz: Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 durch einen Profi verlängert sich bis 31. August 2023, für die Steuererklärung 2022 bis 31. Juli 2024, für die Steuererklärung 2023 bis 31. Mai 2025 und für die Steuererklärung 2024 bis zum 30. April 2026.
Kann ich die vorgegebene Frist verlängern?
Seit 2019 ist es deutlich schwieriger geworden, das Finanzamt um eine Fristverlängerung zu bitten. Denn mit der Umsetzung des neuen Gesetzes ist eine Fristverlängerung nur noch in Ausnahmefällen möglich. Außerdem müsst Ihr das Finanzamt grundsätzlich schriftlich um eine Fristverlängerung bitten.
Damit das Amt eine Fristverlängerung gewährt, müssen einige Punkte erfüllt sein:
- Nachvollziehbare Gründe nennen: Zunächst muss man einen triftigen Grund haben. Das bloße Fehlen von Dokumenten etwa zählt nicht. Gute Aussichten haben aber alle, die Gründe wie einen Krankenhausaufenthalt, Umzug oder Todesfall in der Familie nennen können.
- Einen konkreten neuen Abgabetermin nennen: Bei der Bitte um Verlängerung sollte ein realistisches Datum angegeben sein, zu dem die Erklärung vorliegen wird, zum Beispiel einen Monat später.
- Dann ist aber wirklich Schluss: Akzeptiert das Amt die Verlängerung, wird es das stillschweigend tun. Bis zum Ende der Verlängerung muss die Erklärung dann aber wirklich erledigt sein – sonst drohen wieder Verspätungszuschläge.
Quelle: Stiftung Warentest
Ist auch die Verlängerung zu kurz oder lehnt das Amt diese ab, könnt Ihr Euch auch eine Fristverlängerung erkaufen – wortwörtlich. Denn wie gesagt, wer seine Erklärung von einem Profi anfertigen lässt, hat länger Zeit.
Mögliche Ansprechpartner sind die gut 100.000 Steuerberater in Deutschland. Für viele Arbeitnehmer, Beamte und Ruheständler gibt es aber auch eine meist günstigere Alternative: Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden! Das kostet eine Aufnahmegebühr sowie eine jährliche Mitgliedsgebühr. Die liegt je nach Einkommen und Verein etwa zwischen 50 und 400 Euro. Nähere Infos hierzu bekommt Ihr bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V.
Was passiert, wenn ich den Stichtag verpasse?
Das Finanzamt setzt dann einen sogenannten Verspätungszuschlag fest. Bis 2019 lag es im Ermessen des Finanzamts, ob es den Zuschlag festsetzt oder nicht – das ist nun nicht mehr so. Heute gilt, dass für Einkommensteuererklärungen, die nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres beziehungsweise nach dem Besteuerungszeitpunkt abgegeben werden, zwingend ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt festgesetzt werden muss. Nur innerhalb dieser 14 Monate bleibt es bei einer Ermessensentscheidung.
Die Pflicht zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres kann das Finanzamt allerdings umgehen, wenn es beispielsweise eine rückwirkende Fristverlängerung gewährt, die Steuerfestsetzung auf null Euro oder einen negativen Betrag lautet oder es sich um einen Erstattungsfall handelt.
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?
Seit 2019 ist die Höhe des Verspätungszuschlags gesetzlich festgelegt und beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspätetem Monat. Maximal werden 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig. Der Zuschlag wird automatisch im Steuerbescheid zur Steuerschuld hinzugerechnet oder von einer Steuererstattung abgezogen.
Übrigens: Es gibt weitere Möglichkeiten, wie das Finanzamt eine verspätete Abgabe sanktionieren kann. Dazu gehören zum Beispiel das Zwangsgeld und die Ersatzzwangshaft, Zinsen sowie die Steuerschätzung.
Wie kann ich die Bearbeitungszeit meiner Steuererklärung beschleunigen?
- Die Steuererklärung so früh wie möglich abgeben, denn Finanzbeamte bearbeiten diese nach Eingang.
- Die Steuererklärung elektronisch per ELSTER an das Finanzamt übermitteln, denn diese werden bevorzugt behandelt.
- Alle Quittungen und Belege griffbereit halten, um schnell reagieren zu können, falls das Finanzamt um bestimmte Nachweise bittet.
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Etwa acht Wochen müssen Steuerzahler nach Abgabe ihrer Steuererklärung auf den Steuerbescheid warten. Wartet Ihr drei Monate, könnt Ihr bei Eurem zuständigen Finanzamt nachfragen. Habt Ihr Eure Steuererklärung vor sechs Monaten eingereicht und noch keine Reaktion vom zuständigen Finanzamt erhalten, könnt Ihr die Bearbeitung anmahnen.
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