Sozialleistungen zur Rente
So stellen Rentner den Antrag auf Grundsicherung, um Altersarmut zu verhindern
Die Grundsicherung dient als Schutz für Rentner gegen Altersarmut. Wer hat das Recht Grundsicherung zu beantragen? Wie wird sie ermittelt?
München – Die Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Sozialleistung, die älteren Menschen finanziellen Schutz bietet, wenn ihre Einkünfte und Ersparnisse nicht ausreichen, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Trotz der steigenden Zahl von Empfängern – 689.590 Menschen bezogen diese Leistung im Dezember 2023 – beantragen laut Sozialverband VdK rund 70 Prozent der Berechtigten keine Grundsicherung. Dies ist oft auf Unwissenheit, Scham oder bürokratische Hürden zurückzuführen.
Viele Berechtigte beantragen keine Grundsicherung: Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
Die Grundsicherung richtet sich an Menschen, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Zusätzlich müssen sie in Deutschland wohnen und ihr gesamtes Einkommen sowie Vermögen müssen unter bestimmten Freibeträgen liegen.
Laut Deutscher Rentenversicherung sollte geprüft werden, ob ein Anspruch besteht, wenn das monatliche Einkommen bei Alleinstehenden weniger als 1.062 Euro beträgt. Der Anspruch gilt auch für Personen mit einer Erwerbsminderungsrente, wenn diese dauerhaft und wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird. Für andere Fälle, etwa zeitlich befristete Erwerbsminderungsrenten, können andere Sozialleistungen infrage kommen.
Höhe der Grundsicherung: Was wird dem Einkommen zugerechnet?
Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich am individuellen Bedarf und setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Regelbedarf, der 2024 für Alleinstehende 563 Euro und für Paare 506 Euro pro Person beträgt
- Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern diese als angemessen gelten. Bei Einzelpersonen werden in der Regel 45 bis 50 Quadratmeter Wohnfläche akzeptiert, bei Paaren bis zu 60 Quadratmeter.
Dabei werden das Einkommen und das Vermögen der Antragstellenden berücksichtigt. Als Einkommen gelten unter anderem Renten, Erwerbseinkommen, Miet- oder Pachteinnahmen sowie Unterhaltszahlungen von Angehörigen mit einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro. Nicht berücksichtigt werden kleinere Beträge, wie 30 Prozent des Erwerbseinkommens bis zu einer Obergrenze oder ein Schonvermögen von 10.000 Euro. Auch Vermögenswerte wie Bargeld, Sparguthaben, Immobilien oder Pkw werden geprüft. Selbst genutzte Eigentumswohnungen bleiben jedoch unangetastet, sofern sie als angemessen gelten.
Trotz Berechtigungsanspruch: Warum beantragen viele keine Grundsicherung?
Trotz des hohen Bedarfs verzichten laut VdK etwa 70 Prozent der Berechtigten auf die Grundsicherung. Die Gründe dafür sind vielfältig. Viele Menschen scheuen sich vor dem aufwendigen Antragsprozess, der die Offenlegung sämtlicher Einkünfte, Vermögenswerte und Lebensverhältnisse erfordert. Diese detaillierte Prüfung durch die Behörden wird oft als invasiv und beschämend empfunden.
Hinzu kommt, dass viele ältere Menschen das Gefühl haben, als Bittsteller aufzutreten. Besonders diejenigen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, erleben es als persönliche Niederlage, auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Dieses Gefühl wird durch gesellschaftliche Vorurteile gegenüber Sozialleistungsbeziehern verstärkt, die sich etwa in der Diskussion um das Bürgergeld zeigen. Ein weiteres Hindernis ist die Unwissenheit über den eigenen Anspruch. Laut VdK wissen viele Rentner nicht, dass sie Grundsicherung oder andere Leistungen wie Wohngeld beantragen können. Die Reform des Wohngelds hat zwar die Zahl der Berechtigten erhöht, doch bleibt das Verfahren umständlich und die Bearbeitungszeiten können je nach Region mehrere Monate dauern.
VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert: „Die Verfahren müssen vereinfacht werden.“
Um diese Hürden abzubauen, fordert der Sozialverband VdK grundlegende Reformen im System der Sozialleistungen. Präsidentin Verena Bentele erklärt in einer Pressemitteilung: „Ziel sollte sein, dass Sozialleistungen bei einem Anspruch automatisiert ausgezahlt werden. Dies wäre über eine negative Einkommenssteuer möglich und würde einen Antrag überflüssig machen. Bis dahin müssen die Verfahren vereinfacht werden. Die Anträge müssen kürzer und leichter verständlich gemacht werden.“
Bis eine solche Reform umgesetzt ist, sollten laut VdK zumindest die Anträge kürzer und verständlicher gestaltet werden, um Betroffenen den Zugang zu erleichtern. Die Einführung einer vereinfachten Antragstellung könnte helfen, die Stigmatisierung und bürokratischen Barrieren zu reduzieren und mehr Berechtigte dazu zu ermutigen, die Unterstützung in Anspruch zu nehmen, die ihnen zusteht. (ls)
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