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Schadensersatzansprüche
Ab sofort keine Förderung für E-Autos mehr: Welche Rechte Sie jetzt haben
Die Haushaltslücke betrifft auch die E-Mobilität. Die staatliche Förderung beim Kauf für Elektroautos gibt es nicht mehr. Doch Betroffene können dagegen vorgehen.
Frankfurt – Wer derzeit ein E-Auto kaufen möchte, darf nicht wie noch vor wenigen Tagen auf eine Förderung hoffen. Nach der Haushaltskrise ist die staatliche Kaufprämie Geschichte. Zwar haben sich die Ampel-Parteien auf einen Bundeshaushalt für 2024 geeinigt. Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge läuft allerdings schon früher als geplant aus.
Förderung für E-Autos gestoppt: Betroffene können Schadensersatz fordern
Doch was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher? Seit dem 18. Dezember können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Das abrupte Aus wurde in Ministeriumskreisen damit begründet, dass das Geld im Haushalt knapp geworden sei. Wer schon eine zugesagte Förderung hat, die bis zu 4500 Euro betragen kann, verliert diese aber nicht.
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Doch der Bonus wird nur gezahlt, wenn das Fahrzeug auch schon zugelassen worden ist. Der Abschluss eines Kaufvertrages reicht nicht. „Diesen Menschen jetzt den Zuspruch zu verwehren, weil man weiterhin am Zulassungs- statt am Kaufdatum eines E-Autos festhalten will, untergräbt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Verlässlichkeit der Politik“, kritisierte Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA). Auch Autohändler hatten Wut-Briefe an die Regierung geschickt.
Ein Anwalt ist jetzt der Ansicht, dass Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos unter bestimmten Umständen Schadensersatz verlangen können. Dafür müssten allerdings gewisse Voraussetzungen geltend gemacht werden. „Schadensersatzansprüche wegen des E-Auto-Förderstopps kommen für Käufer von Elektroautos in Frage, sofern das jeweilige Fahrzeug für den privaten Gebrauch und nicht als Dienstwagen erworben wurde“, sagte Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Geschäftsführer der auf Verbraucherrechte spezialisierten Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte, in einer Mitteilung.
Nach Stopp von Umweltbonus für Elektroautos: Diese Rechte haben Betroffene
Dabei hält der Rechtsanwalt für denkbar, dass der Staat in diesem Fall haftbar gemacht werden kann. „Allerdings raten wir von entsprechenden Klagen ab, da sich diese erfahrungsgemäß über mehrere Jahre hinziehen und der Ausgang ungewiss ist“, betonte Goldenstein.
Er rät stattdessen, sich an den Autohändler zu wenden. Das sei erfolgversprechender: „Entsprechende Klagen sind möglich, wenn die Auszahlung des Umweltbonus während des Kaufprozesses aktiv beworben und die Kaufentscheidung unter anderem deshalb getroffen wurde.“
Umweltbonus für E-Autos gestrichen: So können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten
Verbraucherinnen und Verbraucher könnten so womöglich rückwirkend den Kaufpreis um die Höhe des Umweltbonus mindern. Einige Autoproduzenten erwägen bereits für eine Übergangszeit die staatliche Kaufprämie zu übernehmen. So will der unter anderem der Autokonzern Stellantis mit den Marken Peugeot, Opel, Fiat und Jeep bis zum Jahresende die volle Prämie für E-Autos übernehmen.
Für bereits bestellte Fahrzeuge, die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden, soll die ursprünglich geplante gesenkte Prämie von bis zu 4500 Euro übernommen werden. Mercedes-Benz dagegen plant für Aufträge, die bis Ende dieses Jahres geliefert und zugelassen werden, neben dem Herstelleranteil auch den staatlichen Anteil zu übernehmen.
Laut Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist die Bestellung eines Fahrzeuges grundsätzlich rechtsverbindlich. Allerdings könnten Betroffene „innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrzeug-Auslieferung von dem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch [...] machen“, so der Rechtsanwalt. Der Kaufpreis muss zurückerstattet und das E-Auto zurückgegeben werden.
Aus für Förderung von E-Autos: Lohnt sich eine Schadensersatzklage?
Ohne Rechtsschutzversicherung muss eine Schadenersatzklage allerdings selbst bezahlt werden. Die Anwalts- und Verfahrenskosten können dann schnell mehrere Tausend Euro übersteigen, warnte Goldenstein. „Zwar werden diese Kosten im Erfolgsfall von der Gegenseite übernommen. Doch es besteht immer auch ein Restrisiko, dass selbst die aussichtsreiche Klage unerwartet verloren geht.“
Wer eine entsprechende Versicherung hat, muss nichts zahlen. Es wird höchstens eine vereinbarte Selbstbeteiligung fällig, die bei Erfolg vor Gericht von der Gegenseite übernommen werden muss. Wie wahrscheinlich ein solcher Erfolg ist, kann der Anwalt aber nicht sagen. Das hänge „vom Einzelfall ab“. Zuletzt stärkte eine Studie die Zweifel an der Klimafreundlichkeit aktueller E-Auto-Modelle. (kas/kh/dpa)