Riester-Rente im Schnellcheck
Riester-Rente in der Analyse: Wie viel Geld am Ende auf dem Konto übrig bleibt
Nicht immer kann die Riester-Rente den Erwartungen gerecht werden, die sparende Senioren in sie gesetzt hatten. Lohnt sich die Altersvorsorge noch?
Frankfurt – Die Riester-Rente sollte einst die gesetzliche Altersvorsorge ergänzen und die Rentenlücke schließen. Doch viele Sparerinnen und Sparer erleben beim Rentenstart eine Überraschung: Die tatsächliche Auszahlung der Riester-Rente fällt oft niedriger aus als erhofft.
Auszahlung der Riester-Rente: Beträge deutlich kleiner als erwartet
Wie hoch die Riester-Rente, deren Abschaffung Bald-Kanzler Friedrich Merz erwägt, tatsächlich ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab. Laut der Bundesregierung erhalten Riester-Sparende, die 2023 in Rente gehen, durchschnittlich 141 Euro monatlich. Für das Jahr 2030 werden 258 Euro prognostiziert, für 2035 sogar 357 Euro. Diese Zahlen gelten jedoch nur unter idealen Voraussetzungen, wie etwa einer durchgehenden Einzahlung des Höchstbetrags seit 2002.
Der Sozialbeirat der Bundesregierung kritisierte bereits in ihrem Jahresgutachten 2023, dass die Modellrechnungen „kein realistisches Bild über die tatsächliche Altersversorgung“ böten. Tatsächlich zeigt die aktuellste Analyse des Bundesfinanzministeriums vom April 2024, dass die gezahlten Riester-Renten, die bereits 2022 an rund eine Million Riester-Sparer gezahlt wurden, bei durchschnittlich 1581 Euro lagen - pro Jahr. Das ergibt eine monatliche Zusatzrente von 132 Euro. Dieser Betrag unterliegt allerdings noch der Einkommenssteuer.
Die Riester-Rente: Ursprünge und Funktionsweise
Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um die gesetzliche Rente zu ergänzen und das sinkende Rentenniveau abzufedern. Benannt ist sie nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester. Sie gehört zu den staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeformen, ebenso wie die Rürup-Rente und die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Das Riester-Modell gliedert sich in eine Ansparphase und eine Auszahlphase. In der Ansparzeit werden eigene Beiträge geleistet, ergänzt um staatliche Zulagen. Damit die maximale Förderung gewährt wird, müssen jährlich mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden – mindestens jedoch mit einem Sockelbetrag von 60 Euro. (Quelle: Verbraucherzentrale)
Für bestimmte Personengruppen kann die Riester-Rente laut Verbraucherservice Bayern dennoch weiterhin attraktiv sein. Wie etwa kinderreiche Familien aufgrund der Zulagen oder Besserverdiener, die jährlich den Höchstbetrag von 2.100,00 Euro einzahlen, wegen der Steuerersparnis. Ein zusätzlicher Vorteil: Auf Zinsen und Dividenden innerhalb von Riester-Verträgen fällt keine Abgeltungsteuer an – weder während der Ansparphase noch während der Rentenphase.
Lohnt sich die Riester-Rente noch?
In der Rentenphase erhalten Riester-Sparende eine lebenslange Rente, deren Höhe nicht sinken darf. Voraussetzung ist, dass ab dem vollendeten 85. Lebensjahr sämtliche Auszahlungen aus Riester-Verträgen – einschließlich Bank- und Fondssparplänen – über eine Rentenversicherung abgewickelt werden. Dafür reservieren Banken und Fondsgesellschaften zu Beginn der Rentenphase einen Teil des angesparten Kapitals zur Finanzierung dieser Rentenversicherung.
Liegt die monatliche Riester-Rente unter einem Prozent der maßgeblichen Bezugsgröße (2025: 3.745,00 Euro), also unter 37,45 Euro, kann das gesamte angesparte Kapital förderunschädlich [Anm. d. Red.: Die Zulagen und Steuervergünstigungen gehen nicht zurück an den Staat, sondern bleiben erhalten] auf einmal ausgezahlt werden. Seit 2018 haben Sparende die Wahl, ob die sogenannte Kleinbetragsrente direkt zu Beginn der Rentenphase oder erst zum 1. Januar des folgenden Jahres ausgezahlt werden soll. Die spätere Auszahlung kann steuerlich vorteilhaft sein, da das Einkommen dann meist niedriger ist. Zudem wird die Kleinbetragsabfindung nur nach der ermäßigten Besteuerung (Fünftelregelung) behandelt.
Beispielrechnung zur Riesterrente: Wer Grundsicherung erhält, muss gewissen Betrag nicht anrechnen
Seit 2018 gilt außerdem: Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, profitiert von einem monatlichen Freibetrag in Höhe von 100 Euro aus der Riester-Rente. Dieser Betrag wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Übersteigt die Riester-Rente diese 100 Euro, bleiben zusätzlich 30 Prozent des übersteigenden Betrags anrechnungsfrei – jedoch maximal bis zur Hälfte des aktuellen Regelsatzes für Arbeitslosengeld II (Stand 2025: 281,50 Euro monatlich).
Ein Beispiel: Eine Rentnerin bezieht Grundsicherung und erhält zusätzlich 130,00 Euro aus ihrer Riester-Rente. Davon bleiben zunächst 100,00 Euro komplett anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 30,00 Euro bleiben weitere 9,00 Euro (30 Prozent) unberücksichtigt. Somit werden lediglich 21,00 Euro auf die Grundsicherung angerechnet.
Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen




Teilauszahlung der Riester-Rente: Die Vor- und Nachteile
Zu Beginn der Rentenphase kann bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals förderunschädlich ausgezahlt werden. Dieser Betrag muss jedoch versteuert werden, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Der verbleibende Rest fließt in eine lebenslange monatliche Rente. Eine Teilauszahlung kann sinnvoll sein, wenn etwa eine größere Anschaffung geplant ist oder eine gesundheitliche Unsicherheit besteht. Allerdings reduziert sie die spätere Monatsrente merklich, und durch die Besteuerung steigt im Auszahlungsjahr oft der persönliche Steuersatz.
Eine vollständige Auszahlung des Riester-Kapitals ist möglich, wird jedoch als „schädliche Verwendung“ eingestuft. Laut der müssen in diesem Fall alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Zusätzlich sind Kapitalerträge zu versteuern. Die Deutsche Rentenversicherung stellt dazu ein ganzes Infoblatt zur Verfügung. Eine Kündigung der Riester-Rente lohnt sich allerdings nur selten.
Von der Riester-Rente zur Liquidität: Das richtige Auszahlungsmodell wählen
Wie die Auszahlung konkret gestaltet wird, hängt vom gewählten Riester-Produkt ab. Bei der klassischen lebenslangen Rente müssen sich Sparerinnen und Sparer oft gedulden, bis sich die jahrelangen Einzahlungen amortisieren. Häufig liegt der „Break-even“-Punkt, also der Zeitpunkt, ab dem mehr ausgezahlt als eingezahlt wurde, erst im hohen Alter, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit einem Rechenbeispiel verdeutlicht.
Demnach wird bei einem Rentenfaktor von 25 und einem Kapital von 42.000 Euro ergibt sich eine Monatsrente von 105 Euro – eine Rückzahlung des eingesetzten Kapitals würde rund 33 Jahre dauern. Alternativ kann ein Teilkapital entnommen oder das Riester-Guthaben in Wohneigentum investiert werden. Hier entfällt zwar nicht die Steuerpflicht, doch bleibt die Förderung erhalten. (ls)
Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago
