Kostenfalle Rechtsstreit: So hilft die richtige Absicherung
Rechtsschutzversicherung: Für wen sie sinnvoll ist und was sie abdeckt
Ein Rechtsstreit kann teuer und belastend sein – doch mit der richtigen Rechtsschutzversicherung ist man auf der sicheren Seite. Welche Bereiche sie abdeckt, welche Kosten übernommen werden und worauf es bei der Auswahl ankommt, erfahrt Ihr hier.
Ein Unfall, ein Konflikt am Arbeitsplatz oder ein Streit mit dem Vermieter - plötzlich steckt man mitten in einem Rechtsstreit, da können die Kosten schnell explodieren. In solchen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung einspringen – doch wann ist sie sinnvoll, und was deckt sie ab? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Welche Lebensbereiche sind abgesichert?
Eine „All-inclusive“-Rechtsschutzversicherung gibt es nicht. Stattdessen basiert die Absicherung auf einem Baukastenprinzip. „Versichert sind nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungsarten“, erklärt Julia Alice Böhne von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Zu den Bausteinen gehören:
- Privat-Rechtsschutz: Schutz bei Streitigkeiten mit Nachbarn, Kaufverträgen oder Schadensersatzansprüchen.
- Arbeits-Rechtsschutz: Absicherung bei Konflikten rund um das Arbeitsverhältnis, etwa bei Kündigungen.
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: Hilft bei Streitigkeiten als Mieter oder Eigentümer, z. B. bei Kündigungen oder Nebenkosten.
- Verkehrs-Rechtsschutz: Unterstützung bei Unfällen und unklaren Schuldfragen.
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Hilfe bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
- Steuer-Rechtsschutz: Bei Konflikten mit dem Finanzamt, z. B. wegen der Einkommensteuer.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz: Absicherung bei Prozessen vor Sozialgerichten, etwa wenn die gesetzliche Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung oder die Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet.
Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont, dass die Versicherung individuell angepasst werden kann: „Die Rechtsschutzversicherung kann mit verschiedenen Leistungsbausteinen an den persönlichen Bedarf angepasst werden“. Selbstständige etwa können berufliche und private Bereiche individuell absichern. Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen kleinen und großen Paketen.
Wann eine Rechtsschutzversicherung nicht greift:
- Im Erbstreit
- Im Scheidungsfall
- Beim Streit um Geldanlagen, wenn man sich falsch beraten fühlt
- Wenn es beim Bau, bei der Baufinanzierung oder beim Kauf oder Verkauf eines Baugrundstückes zum Streit kommt.
Wichtig: Eine Rechtsschutzversicherung greift nicht, wenn man sie während eines laufenden Prozesses abschließt oder bereits auf einen wartet. Mindestens drei Monate Wartezeit verlangen die meisten Policen, erst danach darf der Grund für einen möglichen Rechtsstreit auftreten.
Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt viele Kosten, darunter:
- Rechtsanwaltshonorare bis zur gesetzlichen Vergütungshöhe.
- Entschädigungen für Zeugen.
- Gebühren für vom Gericht beauftragte Sachverständige.
- Erstattung der Kosten der Gegenseite, sofern gesetzlich vorgeschrieben.
- Kosten außergerichtlicher Streitschlichtungen.
- Strafverfolgungskaution im Ausland.
Verbraucherschützer raten, eine Mindestversicherungssumme von 300.000 Euro zu vereinbaren, um ausreichend abgesichert zu sein.
Was kostet der Schutz?
Die Beiträge variieren stark. Eine Police, die die Bereiche Privat, Beruf und Verkehr abdeckt, kostet laut Stiftung Warentest zwischen 204 und 646 Euro jährlich – bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadensfall. Ein Preisvergleich lohnt sich, um überflüssige Bausteine zu vermeiden.
Wann ist eine Rechtsschutzversicherung überflüssig?
Nicht immer ist eine Rechtsschutzversicherung notwendig. „Die Privathaftpflichtversicherung bietet schon eine grundlegende Absicherung, indem sie berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter reguliert und unberechtigte Ansprüche abwehrt“, erklärt Böhne. Zusätzlich bieten Gewerkschaften und Interessenverbände wie der Mieterbund oder Grundeigentümervereine oft kostenlosen Rechtsschutz in bestimmten Bereichen an, sofern man dort Mitglied ist. Gewerkschaftsmitglieder sollten prüfen, ob sie zusätzlichen Schutz benötigen. (si/dpa/Verbraucherzentrale/Stiftung Warentest)