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Was es bei einem privaten Autokauf zu beachten gilt

Von Unfallhaftung bis Diebstahl: Ist die Probefahrt versichert?

Collage Übergabe eines Autoschlüssels und Mann am Steuer
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Eine Probefahrt muss sein vor einem Autokauf, denn vor allem gebrauchte Fahrzeuge sollten im Straßenverkehr ausreichend geprüft werden.

Private Autoverkäufe sind in Deutschland keine Seltenheit. Und dennoch informieren sich viele vorher nicht über den Versicherungsschutz. Ist die Probefahrt versichert? Wer haftet für Schäden und was passiert, wenn das Auto geklaut wird?

Im Durchschnitt kaufen Deutsche im Laufe ihres Lebens 9,8 Autos. Während die Einen den Kauf in einem Autohaus bevorzugen, schwören die Anderen auf den privaten An- und Verkauf. Allerdings treten hier mitunter Unsicherheiten auf: Was geschieht zum Beispiel, wenn das Auto während einer Probefahrt beschädigt wird? 

Die Frage ist berechtigt, denn eine Probefahrt muss unbedingt sein. Vor allem gebrauchte Fahrzeuge sollten im Straßenverkehr ausreichend geprüft werden. Die Strecke sollte lang genug sein, um die wichtigsten Funktionen des Fahrzeugs bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten testen zu können. 

Aber immer wieder kommt es bei Probefahrten zu Unfällen. Nicht überraschend - immerhin fährt der Kaufinteressent ein Auto, dessen Abmessungen und Bedienelemente er nicht gewohnt ist und dessen Brems- und Beschleunigungsverhalten er nicht kennt. Obendrein ist der Probefahrer häufig mehr auf das Fahrzeug konzentriert als auf den Verkehr.

Unfall bei der Probefahrt: Was zahlt die Versicherung? 

Bei einem privaten Autoverkauf darf eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen nur durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug noch regulär zugelassen ist. Es muss also angemeldet sein und unbedingt eine Haftpflichtversicherung haben. Ohne Versicherung zu fahren, ist eine Straftat.

Ein Unfall bei einer Probefahrt mit einem Auto, welches durch eine Privatperson angeboten wird, ist von der Versicherung des Verkäufers zu regulieren. Entscheidend ist hier, welcher Kfz-Versicherungsschutz dieser abgeschlossen hat, heißt es unter www.bussgeld.org.

Eine Haftpflicht übernimmt beispielsweise ausschließlich die Reparaturkosten für fremde Autos. Die für den Probewagen muss dann der Kaufinteressent tragen, und das auch dann, wenn ihm nur eine leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Bei Voll- oder Teilkasko sind die jeweiligen Konditionen ausschlaggebend. Teilweise schließen Anbieter die Haftung für einen Unfall bei einer Probefahrt grundsätzlich aus. Andere verlangen eine Selbstbeteiligung oder führen zu einem Verlust der Schadenfreiheitsklasse.

Es ist für beide Parteien, also für Käufer und Verkäufer, ratsam, vorab eine schriftliche Vereinbarung darüber zu treffen, wie ein Unfall bei der Probefahrt gehandhabt werden soll. Privatverkäufer sollten zudem ihre Versicherungspolice dahingehend überprüfen, welche Konditionen bei einer Kollision wirksam sind.

Diebstahl: Bei Probefahrt lieber mitfahren

Wer sein Auto verkaufen will, sollte grundsätzlich dabei sein, wenn die am Kauf interes­sierte Person eine Probefahrt unternimmt. Das empfiehlt die Stiftung Warentest. Denn wenn man einem Fremden freiwil­lig sein Fahr­zeug über­lässt und dieser es nicht zurückbringt, ist das kein Diebstahl, sondern Unter­schlagung. Wichtig: Bei Unter­schlagung zahlt die Teilkasko meist nicht, bei Diebstahl schon.

Unter­schlagung unterscheidet sich juristisch von Diebstahl. Bei Diebstahl haben die Eigentümer grund­sätzlich Anspruch auf Rück­gabe des Diebes­guts, wenn es gefunden wird. Auch wer Diebes­gut kauft, muss es zurück­geben. Denn es handelt sich um Hehlerware, und daran kann man nicht recht­mäßig Eigentum erwerben. Bei Unter­schlagung gilt dieser Rechts­grund­satz aber nicht.

Alternativ sollte man sich vor der Probefahrt auf jeden Fall vom Kaufinteressenten den Personalausweis vorlegen lassen. Man kann auch ein Pfand verlangen. Dieses sollte dem Wert des angebotenen Fahrzeugs entsprechen. Handelt es sich dabei auch um ein Fahrzeug, sollte ein Kfz-Schein dazu vorhanden sein - und zwar mit dem Namen des Probefahrers darauf.

Fazit

Kaufinteressenten sollten sich unbedingt schon vor der Probefahrt darüber informieren, welcher Versicherungsschutz vorhanden ist. Übrigens bieten mehrere Versicherungsgesellschaften inzwischen Probefahrt-Versicherungen für unter 10 Euro an, die für einen Tag gelten und die man als Kaufinteressent kurzfristig abschließen kann.

Verkäufer und Käufer sollten eine schriftliche Vereinbarung über die Haftung bei einer Probefahrt treffen. Vordrucke dafür gibt es online. Meist wird darin abgesprochen, welche Person das Fahrzeug fahren darf (mit Führerscheindaten), wie lange die Probefahrt dauert, in welchem Zustand das Auto vor der Probefahrt war und nicht zuletzt natürlich, wer wofür haftet und wie es versichert ist. Auch eine Kaution kann man vereinbaren.

Allerdings ist es in der Praxis sehr fraglich, ob sich der Verkäufer auf eine Vereinbarung einlässt, die die Haftung des Kaufinteressenten bei einem Unfall ausschließt. Übrigens: Bei Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gibt es keinen Haftungsausschluss. 

as

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