Ohne Abschläge in den Ruhestand
„Rente mit 63“: Beitragsjahre, Jahrgänge – Tausende Menschen bangen nach FDP-Papier
Die Liberalen haben mit ihrem neuen Beschlusspapier die Debatte rund um das Thema Rente neu entfacht. Dabei gibt es die Rente mit 63 faktisch nicht mehr.
München – In der Zukunft der FDP hat die „Rente mit 63“ keinen Platz mehr. Das unterstreichen die Liberalen nochmals mit ihrem neuen Fünf-Punkte-Papier für eine „generationengerechte Haushaltspolitik“, welches das zugehörige Präsidium am Montag (13. Mai) verabschiedet hat. Darin forderten sie unter anderem auch Entlastungen für Unternehmen und Korrekturen am Sozialsystem. Damit stoßen die FDP ihren Koalitionspartnern im Zuge der Haushaltsdebatte erneut vor den Kopf.
Kritik wurde nicht nur vonseiten der Ampelparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen laut. Frank Werneke, Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, bezeichnete den Plan, die Rente mit 63 abzuschaffen, als „Affront insbesondere gegenüber den hart arbeitenden Menschen, die lange Jahre ins Rentensystem eingezahlt haben“. Die Rente mit 63 gebe es zudem „in dieser Form gar nicht mehr“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Dienstag (14. Mai).
Wer kann mit 63 Jahren in Rente gehen? Das müssen Versicherte beachten
Damit hat Werneke recht, denn es ist nicht mehr möglich, mit 63 Jahren in den abschlagsfreien, vorzeitigen Ruhestand zu gehen. Ursprünglich wurde die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ als „Rente mit 63“ bezeichnet, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Durch die schrittweise Anhebung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre ist der Begriff also faktisch falsch.
Mittlerweile gilt die Rente mit 63 nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. All diejenigen, die 1964 oder später geboren wurden, können etwa nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Ein Überblick, wann welcher Jahrgang abschlagsfrei in Rente gehen kann, bietet eine Grafik der Bundesregierung:
Nach 35 Versicherungsjahren Rente beziehen: Das wird berücksichtigt
Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren kann hingegen als „Rente mit 63“ bezeichnet werden, weil langjährig Versicherte sie ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen können – allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent, heißt es im Faktencheck der Bundesregierung. Für jeden Monat, den sie vorzeitig in den Ruhestand gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen – pro Jahr also 3,6 Prozent. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
Beispielrechnung: 2000 Euro Rente bei Renteneintritt zwei Jahre vor Altersgrenze
2000 Euro + 2 x 3,6 Prozent = 1856 Euro Rente mit Abschlag
Die Jahrgänge 1949 bis 1963 können nach 35 Versicherungsjahren noch vor ihrem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Für die Berechnung der 35 Jahre werden wiederum alle Monate zusammengerechnet, in denen Privatpersonen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fasst dafür folgende Punkte zusammen:
- Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
- Freiwillige Beiträge
- Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise drei Lebensjahre
- Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Beiträge für Minijobs, zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden
- Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
- Ersatzzeiten (zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
- Anrechnungszeiten (Zeiten, in denen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden konnte)
- Berücksichtigungszeiten (zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine zehn Jahre alt ist)
Obwohl die Rente mit 63 in der ursprünglichen Form also nicht mehr existiert, bezogen laut der DRV in den vergangenen Jahren etwa 30 Prozent der Neu-Rentner eine Frührente. 2023 waren das ungefähr 256.500 Menschen. Ein Teil davon müsste dann mit den Regeln der FDP bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Ein anderer Teil wird mutmaßlich aber stattdessen Abschläge in Kauf nehmen und sich einfach mit weniger Rente zufriedengeben. (cln mit Material der dpa)
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