Bußgelder
Ab Oktober verboten: Bei diesen Winterreifen drohen Autofahrern saftige Geldstrafen
Ab Oktober 2024 gelten strenge Regeln für Winterreifen. Autofahrer, die weiterhin M+S-Reifen verwenden, riskieren hohe Geldstrafen. Worauf zu achten ist.
München – Autofahrer aufgepasst: Ab dem 1. Oktober 2024 treten strengere Vorschriften für die Nutzung von Winterreifen in Kraft. Wer bis dahin keine geeigneten Winterreifen aufzieht, riskiert, gemäß Bußgeldkatalog, empfindliche Strafen. Besonders betroffen sind „M+S“-Reifen, deren Übergangsregelung zum Ende des Monats ausläuft. Um nicht nur rechtlich, sondern auch sicherheitsmäßig auf der sicheren Seite zu sein, ist ein rechtzeitiger Reifenwechsel mehr als empfehlenswert.
Denn bislang durften Winterreifen mit der sogenannten „M+S“-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) auch ohne weitere Qualitätskontrollen bei winterlichen Bedingungen gefahren werden. Dies ändert sich jedoch ab dem 1. Oktober 2024. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol, einer Schneeflocke vor einem dreizackigen Berg, als Winterreifen zugelassen. Diese Reifen durchlaufen, laut ADAC, strenge Testverfahren, um sicherzustellen, dass sie unter winterlichen Bedingungen ausreichenden Grip und Fahrstabilität bieten.
Wechsel von Sommerreifen auf Winterreifen: Was ist zu beachten?
Die Übergangsfrist für ältere „M+S“-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden, läuft am 30. September 2024 aus. Autofahrer, die noch solche Reifen nutzen, müssen bis dahin handeln und ihre Bereifung austauschen. Denn wer ab Oktober bei winterlichen Straßenverhältnissen mit nicht zugelassenen Reifen unterwegs ist, dem drohen Bußgelder. Und das kann teuer werden.
Ein Beispiel: Fährt man etwa mit veralteten M+S-Reifen, riskiert man ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, sowie einen Punkt in Flensburg. Verursacht der Fahrer dabei eine Verkehrsbehinderung, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Auch der Fahrzeughalter, der möglicherweise nicht selbst gefahren ist, bleibt nicht ungeschoren: Ihm drohen, laut Bußgeldkatalog, 75 Euro Strafe und ebenfalls ein Punkt in Flensburg. Wer bei winterlichen Bedingungen auf der sicheren Seite sein möchte, sollte also spätestens jetzt einen Blick auf seine Reifen werfen und das Reifenprofil sowie die Kennzeichnung prüfen.
Winterreifen, Sommerreifen, Alpin-Reifen oder M+S-Kennzeichnung: Wie lese ich meinen Reifen richtig?
Um festzustellen, ob die Reifen noch den aktuellen Vorgaben entsprechen, sollten Autofahrer nach dem Alpine-Symbol auf der Reifenflanke Ausschau halten. Dieses Symbol ist ein klarer Hinweis darauf, dass der Reifen den winterlichen Anforderungen gerecht wird. Wer noch alte „M+S“-Reifen fährt, kann über die sogenannte DOT-Nummer das Produktionsdatum der Reifen ermitteln.
Diese vierstellige Zahl gibt das Produktionsdatum des Reifens an – die ersten beiden Ziffern stehen für die Produktionswoche (Kalenderwoche), die letzten beiden für das Jahr. Nur wenn der Reifen vor dem 1. Januar 2018 produziert wurde, war er bis September 2024 als Winterreifen zugelassen.
Reifenwechsel zum Winter – Ausnahme: Ganzjahresreifen
Zusätzlich zur richtigen Kennzeichnung ist auch der Zustand der Reifen entscheidend. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vorgeschrieben, der ADAC empfiehlt jedoch, Winterreifen bei einer Profiltiefe von weniger als vier Millimetern auszutauschen. Auch das Alter der Reifen spielt eine Rolle: Nach spätestens acht Jahren sollten Winterreifen aufgrund der nachlassenden Gummimischung ausgetauscht werden, da sie an Haftung verlieren.
Wer auf Ganzjahresreifen setzt, muss sich in der Regel keine Sorgen machen – sofern diese das Alpine-Symbol auf der Reifenflanke tragen. Solche Reifen gelten rechtlich ebenfalls als wintertauglich und können bei den entsprechenden Witterungsverhältnissen genutzt werden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Ganzjahresreifen nicht die Bestleistungen von speziellen Sommer- oder Winterreifen erreichen. Sie sind ein Kompromiss und bieten in Extremsituationen, wie starkem Schneefall oder sehr hohen Temperaturen, nicht das gleiche Sicherheitsniveau wie spezialisierte Reifen.
Sicherheitsrisiko Mietwagen: Worauf Verbraucher achten sollten
Besondere Vorsicht ist bei Mietwagen zu wahren. Denn auch bei Mietwagen sind Autofahrer auf die richtige Bereifung angewiesen. Mietwagenfirmen sind dazu verpflichtet, ihren Kunden ein verkehrssicheres Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Bei winterlichen Bedingungen muss dieses Fahrzeug selbstverständlich mit Winterreifen ausgestattet sein. Ist dies nicht der Fall, darf der Mieter die Fahrzeugübernahme verweigern. Für den Vermieter, der das Fahrzeug ohne geeignete Reifen bereitstellt, drohen ähnliche Strafen wie dem Fahrzeughalter eines Privatwagens: Ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Obwohl es gesetzlich erlaubt ist, Winterreifen auch im Sommer zu fahren, wird davon, laut ADAC, dringend abgeraten. Winterreifen bestehen aus einer weicheren Gummimischung, die bei warmen Temperaturen ihre Haftung verliert und zu deutlich längeren Bremswegen führt. Wer seine Winterreifen also für den nächsten Winter aufheben möchte, sollte sie im Sommer nicht „aufbrauchen“, sondern auf vernünftige Sommerreifen wechseln. Ein frühzeitiger Reifenwechsel sorgt nicht nur für Sicherheit, sondern schont auch den Geldbeutel, indem unnötige Strafen vermieden werden. Denn mit der richtigen Bereifung kann es in brenzligen Situationen, wie zum Beispiel beim Aquaplaning, zu einem glücklicheren Ausgang kommen, und das Unfallrisiko gesenkt werden. (ls)
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