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Das sagt die StVO
Mindestgeschwindigkeit ein Mythos? Was wirklich auf der Autobahn gilt
Die Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h kennt wohl jeder. Aber was ist mit der Mindestgeschwindigkeit? Gibt es sie nun – oder nicht?
Hartnäckig hält sich der Mythos, dass auf deutschen Autobahnen eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h gilt. Doch was ist dran an dieser weitverbreiteten Annahme? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt darauf eine klare Antwort – und die überrascht viele Autofahrer.
Tatsächlich schreibt die StVO keine konkrete Mindestgeschwindigkeit für deutsche Autobahnen vor. Der oft zitierte Wert von 60 km/h bezieht sich auf eine ganz andere Regelung: Laut § 18 Absatz 1 StVO dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur von Kraftfahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Diese Vorschrift regelt also nicht, wie schnell gefahren werden muss, sondern welche Fahrzeuge überhaupt auf die Autobahn dürfen.
Dennoch gibt es Grenzen nach unten: § 3 Absatz 2 StVO besagt, dass Kraftfahrzeuge „ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren dürfen, dass sie den Verkehrsfluss behindern“. Wer diese Regel missachtet, riskiert laut bussgeldkatalog.org ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Bei einem Überholvorgang mit unzureichender Geschwindigkeit werden sogar 80 Euro fällig, bei einem dadurch verursachten Unfall 120 Euro plus ein Punkt in Flensburg.
Extremfall aus der Praxis
Wie ernst die Behörden extremes Schleichen nehmen, zeigt ein Fall aus Rheinland-Pfalz: Die Polizei zog einen Ford-Fahrer aus dem Verkehr, weil er mit nur 20 km/h über die Autobahn fuhr. Solche Fälle sind zwar selten, verdeutlichen aber die Grenzen der Toleranz.
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
Triftige Gründe für langsames Fahren sind jedoch durchaus anerkannt: Dazu gehören laut ADAC Witterungsbedingungen wie Nebel, Regen oder Schnee, persönliche Fähigkeiten von Fahranfängern oder älteren Verkehrsteilnehmern sowie technische Gegebenheiten bei Schwertransporten oder Oldtimern. Örtlich können Behörden durch entsprechende Verkehrsschilder (blaues rundes Schild mit weißen Ziffern) auch konkrete Mindestgeschwindigkeiten anordnen. (Quellen: ADAC, bussgeldkatalog.org, StVO, eigene Recherche)