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Studieren soll leichter möglich gemacht werden

Mehr Empfänger, weniger Hürden: Das sind die wichtigsten Änderungen der BAföG-Reform

Studium Abschluss
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Durch das BAföG soll auch jungen Menschen aus einkommensschwächeren Haushalten der Zugang zu Ausbildung und Studium ermöglicht werden. Künftig profitieren noch mehr von der Ausbildungsförderung.

Nach langem Ringen hat die Bundesregierung nun die von Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FPD) eingebrachte BAföG-Reform beschlossen. Was das für Studenten und die, die es werden wollen, bedeutet, lest Ihr hier:

Zu kompliziert, zu streng, zu bürokratisch, zu wenige Anspruchsberechtigte: Das BAföG stand in den letzten Jahren immer wieder in der Kritik. Deshalb hat die Ampelkoalition sich das Ziel gesetzt, das BAföG zu modernisieren. Nach vielen Debatten ist die Reform nun beschlossene Sache und soll in der kommenden Woche vom Kabinett verabschiedet werden. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) sagt dazu im Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio: „Das war unser Versprechen, das BAföG zu modernisieren, anzupassen und deswegen bin ich sehr froh, dass wir unser Versprechen in dieser Legislaturperiode auch wirklich umsetzen konnten.

Was ist das BAföG?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein staatliches Förderprogramm in Deutschland, das finanzielle Unterstützung für Schülerinnen, Schüler und Studierende bietet, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die Kosten für ihre Ausbildung oder ihr Studium vollständig selbst zu tragen. Das BAföG wird in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen gewährt und soll sicherstellen, dass Bildung unabhängig von der persönlichen Situation der Studierenden zugänglich ist. Die genauen Voraussetzungen für die Förderung und die Höhe der Unterstützung variieren und werden durch das BAföG-Gesetz geregelt. Unter anderem hängen die Berechtigung und die Höhe der Förderung von eigenem Einkommen, dem Einkommen der Eltern, der Art und Dauer der Ausbildung sowie dem Alter ab.

Das Versprechen: Mehr junge Erwachsene sollen zukünftig Anspruch auf das BAföG haben, die Bürokratie soll abgebaut werden und mehr Flexibilität, zum Beispiel beim Wechsel von Studiengängen, ermöglicht werden. Die wichtigsten Punkte der BAföG-Reform, die zum Wintersemester 24/25 in Kraft treten soll, hier im Detail.

Das ändert sich beim BAföG zum Wintersemester 24/25

Wer hat zukünftig Anspruch auf BAföG?
Wenn Eltern ihrem Kind ein Studium oder eine Ausbildung trotz Unterhaltspflicht nicht finanzieren können, springt der Staat ein. Der BAföG-Höchstsatz für ein Studium liegt derzeit bei monatlich 934 Euro – wieviel der Studierende letztendlich bekommt, berechnet sich anhand zahlreicher Faktoren, wovon ein besonders wichtiger das Gehalt der Eltern ist. Bislang lag der Freibetrag für verheiratete Eltern gemeinsam bei 2415 Euro, für alleinstehende Elternteile bei 1650 Euro – diese Freibeträge blieben anrechnungsfrei. Man musste bei verheirateten Eltern folglich ab einem Bruttoeinkommen von etwa 44.000 Euro pro Jahr mit Abzügen vom BAföG-Satz rechnen. Diese Freibeträge sollen nun angehoben werden, und zwar um fünf Prozent. Dadurch soll der Kreis der BAföG-Berechtigten vergrößert werden.
Gibt es mehr Geld für alle?
Die grundsätzlichen BAföG-Beträge sollen nicht erhöht werden. Es wird aber künftig eine sogenannte Studienstarthilfe in Form einer Einmalzahlung von 1000 Euro geben, die Kosten decken soll, die beim Start ins Studium anfallen – zum Beispiel Ausgaben für einen neuen Laptop. Berechtigt dazu sind junge Erwachsene aus einkommensschwachen Haushalten, beispielsweise wenn Sozialhilfe oder Wohnhilfe empfangen wird. Die Starthilfe kann unabhängig vom BAföG beantragt werden und wird nicht darauf angerechnet.
Wie soll mehr Flexibilität gewährleistet werden?
Wer BAföG empfangen wollte, der musste sich an einige Regeln halten: ein Studiengangswechsel war zum Beispiel nur unter beschränkten Bedingungen möglich, und das Studium musste außerdem in einer bestimmten Zeitspanne absolviert werden. In diesen zwei Punkten soll BAföG-Empfängern zukünftig mit mehr Flexibilität entgegengekommen werden. Sie haben künftig ein Semester länger, nämlich bis zum fünften Fachsemester, Zeit, um aus einem wichtigen Grund einen Fachwechsel vorzunehmen. Bis zum Beginn des vierten Fachsemesters muss dieser Grund zudem nicht offiziell erklärt werden, er wird als wichtig „vermutet“ – diese Regelung galt bisher nur bis zum Beginn des dritten Fachsemesters.
Die Förderung wurde bislang zudem nur für die Dauer der Regelstudienzeit – bei einem Bachelor also meist sechs Semester – ausbezahlt. Nur, wer zum Beispiel krank war, durch eine Prüfung gefallen ist oder ein Auslandssemester absolviert hat, konnte eine Verlängerung beantragen. Das soll in Zukunft für alle leichter möglich sein: jeder soll einmalig ein sogenanntes Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus in Anspruch nehmen dürfen.
Wie soll Bürokratie abgebaut werden?
Ein großer Kritikpunkt am bisherigen BAföG war die komplizierte und bürokratische Antragsstellung. Dem soll nun entgegengewirkt werden, indem auf „angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen“ gesetzt wird, so das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Zum Beispiel soll das Einkommen minderjähriger Geschwister, die nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen, nicht mehr auf den Elternfreibetrag angerechnet werden. Außerdem sollen diverse Formblätter, die für die Antragsstellung notwendig sind, vereinfacht werden. Seit dem 23. Februar 2024 ist zudem die BAföG-App erhältlich. Dort kann man digital den Antrag für die Förderung stellen und sieht immer den aktuellen Bearbeitungsstand. Über die App können auch Belege und Unterlagen eingereicht werden.

So findet Ihr raus, ob Ihr Anspruch auf BAföG habt

Anspruch auf das BAföG haben nicht nur Studierende, sondern auch Azubis und Schüler. Studierende müssen einen Teil des ausbezahlten Gelds später zurückzahlen, Azubis und Schüler bekommen das Geld vom Staat sozusagen geschenkt. Auch für Auslandsaufenthalte kann eine BAföG-Förderung beantragt werden. Ob Ihr Anspruch auf BAföG habt, könnt Ihr in zahlreichen Online-Rechnern vor der Antragsstellung ausprobieren, zum Beispiel auf bafoeg-digital.de.

fso

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