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Bürgergeld-Anspruch verloren

Jobcenter streicht Familie nach Hausbau das Bürgergeld – Gericht unerbittlich

Das Jobcenter entzog einem Ehepaar das Bürgergeld, da es während der Bezugszeit ein neues Haus baute. Zurecht, entschied ein Gericht.

Celle – Das Bürgergeld soll denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Doch wo ist die Grenze zu ziehen, wer als hilfsbedürftig gilt und wer nicht? Oft läuft es hierbei auf eine Ermessensentscheidung heraus, die in schwierigen Fällen auch den Weg bis vors Gericht findet.

Das musste auch ein Ehepaar mit fünf Kindern aus dem Emsland erfahren. Die Ehepartner verloren ihren Bürgergeld-Anspruch, weil sie während des Bezugs der Sozialleistung ein neues Haus gebaut hatten – und ihr altes Hausgrundstück für gut 500.000 Euro verkauften.

Gericht streicht siebenköpfiger Familie wegen Hausverkauf das Bürgergeld

Schon in der ersten Januarwoche (7. Januar) resümierte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) im betreffenden Fall: „Das Jobcenter muss nicht Immobilienvermögen von Bürgergeldempfängern optimieren“, wie es in einer beiliegenden Pressemitteilung vom 20. Januar schreibt. Damit untermauerte das Gericht seine Entscheidung, Bürgergeldempfänger gelten nicht als hilfsbedürftig, „wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können“. Auch der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtete über den betreffenden Fall.

Nach dem Verkauf ihres Hauses und dem Bau eines neuen verlor ein Ehepaar mit fünf Kindern seinen Bürgergeld-Anspruch.

Dem Verfahren ging ein Eilantrag der siebenköpfigen Familie voraus. Diese hatte ihr zuvor bewohntes Haus mitsamt Grundstück für insgesamt 514.000 Euro verkauft, nachdem sie zur Zeit des Bezugs der Sozialleistung ein neues Haus gebaut hatte. Ausgehend von der Höhe des erzielten Verkaufserlöses entschied das Jobcenter, der Familie den Bürgergeld-Anspruch zu verwehren. Dem entgegen argumentierte das Ehepaar per Eilantrag, das neu gebaute Haus sei geschütztes Vermögen und dürfe deshalb nicht zur Deckung des Lebensunterhalts herangezogen werden.

Familie hoffte, das Bürgergeld-Urteil per Eilantrag abwenden zu können

Dabei berief sich das Ehepaar aus dem Emsland auch auf die gesetzlich festgelegte Karenzzeit von 12 Monaten, während der auch großzügige Wohnverhältnisse voll finanziert werden müssten. Für die jedoch gelten ganz bestimmte Auflagen und Grenzwerte, die letztendlich auch für die Entscheidung des Sozialgerichts entscheidend waren. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website informiert, ist verwertbares Vermögen „grundsätzlich für den eigenen Lebensunterhalt einzusetzen, bevor Bürgergeld beansprucht werden kann“. 

Jedoch gibt es bis hin zu bestimmten Obergrenzen Freibeträge, die vor allem die Rücklagen der Altersversorgung schützen sollen: Dazu zählt angemessener Hausrat ebenso wie ein angemessenes Kraftfahrzeug oder eben ein selbst genutztes Hausgrundstück, das eine sogenannte angemessene Größe nicht übertrifft. Was ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung angeht, gilt die Größe eines Hauses als „angemessen“, wenn es eine Wohnfläche von 140 Quadratmetern nicht überschreitet – für Eigentumswohnungen gilt 130 Quadratmeter als Richtwert. Sollten mehr als vier Menschen in der betreffenden Immobilie wohnen, erhöht sich die als angemessen betrachtete Wohnfläche pro Person um weitere 20 Quadratmeter.

Schluss mit klassischem Wohnen und Hausbau: Acht alternative Wohnformen in Bayern

Der Wohnraum wird knapper und teurer. Hinzu kommt das steigende Bedürfnis der Menschen nach Nachhaltigkeit und Autarkie. Als Lösung entstehen die verschiedensten alternativen Wohnformen – auch in Bayern. Von den auf Nachhaltigkeit und Autarkie ausgelegten Ökodörfern und Earthships über schnell aufgebaute Fertighäuser bis hin zu Tiny House Siedlungen, die Wohnraum maximal effizient nutzen: Hier finden Sie eine Reihe alternativer Wohnformen, die auch im Freistaat am Kommen sind.
Der Wohnraum wird knapper und teurer. Hinzu kommt das steigende Bedürfnis der Menschen nach Nachhaltigkeit und Autarkie. Als Lösung entstehen die verschiedensten alternativen Wohnformen – auch in Bayern. Von den auf Nachhaltigkeit und Autarkie ausgelegten Ökodörfern und Earthships über schnell aufgebaute Fertighäuser bis hin zu Tiny-House-Siedlungen, die Wohnraum maximal effizient nutzen: Hier finden Sie eine Reihe alternativer Wohnformen, die auch im Freistaat am Kommen sind. © Rolf Poss / teamwork / Stephan Görlich / Westend61 / IMAGO / Merkur-Collage
Im Jahr 2022 kam fast jedes vierte Einfamilienhaus vorgefertigt aus der Fabrik (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Im Jahr 2022 kam fast jedes vierte Einfamilienhaus vorgefertigt aus der Fabrik (Quelle: Statistisches Bundesamt). Der Trend der Fertighäuser ist damit unverkennbar, er disqualifiziert sie fast für diese Fotostrecke der kuriosen Wohnmöglichkeiten. Aber eben nur fast – denn kurios mutet es noch immer an, wenn das Eigenheim für die Familie aus der Fabrik kommt und zusammengesetzt wird wie die Legosteine in den Kindheitstagen. Doch genau darum geht es bei den Fertighäusern: Sie werden in Einzelteilen zum gewünschten Ort gebracht, dort fix zusammengesetzt – von Vertragsunterzeichnung bis Montage dauert es gerade einmal sechs bis acht Monate – und fertig ist das Haus. Günstiger als die klassische Variante ist es auch noch. Schnell, preiswert und unkompliziert: die beliebten Stichworte des heutigen Wohnungsmarktes. © Rolf Poss / IMAGO
Dieses Haus ist noch schneller fertig als das Fertighaus – denn es kommt direkt aus dem 3D-Drucker. Im schwäbischen Weißenhorn stand 2021 das erste Mehrfamilienhaus Europas, das aus dem 3D-Drucker kam – inzwischen wohnen Menschen darin. Der Vorteil eines Hauses aus dem Drucker ist vor allem, dass es deutlich schneller geht als beim klassischen Bau. Hinzu kommt, dass umständlichere Designs leichter umzusetzen sind und die Isolation für gewöhnlich deutlich besser ist: In Zeiten hoher Energiekosten ein nicht unwichtiger Faktor. Nur beim Preis scheiden sich die Geister – zwar stimmt es, dass ein Haus aus dem 3D-Drucker grundsätzlich kostengünstiger wäre, nur die hohe Nachfrage nach den so notwendigen wie raren Fachkräften treibt die Preise in die Höhe.
Dieses Haus ist noch schneller fertig als das Fertighaus – denn es kommt direkt aus dem 3D-Drucker. Im schwäbischen Weißenhorn stand 2021 das erste Mehrfamilienhaus Europas, das aus dem 3D-Drucker kam – inzwischen wohnen Menschen darin. Der Vorteil eines Hauses aus dem Drucker ist vor allem, dass es deutlich schneller geht als beim klassischen Bau. Hinzu kommt, dass umständlichere Designs leichter umzusetzen sind und die Isolation für gewöhnlich deutlich besser ist: In Zeiten hoher Energiekosten ein nicht unwichtiger Faktor. Nur beim Preis scheiden sich die Geister – zwar stimmt es, dass ein Haus aus dem 3D-Drucker grundsätzlich kostengünstiger wäre, nur die hohe Nachfrage nach den so notwendigen wie raren Fachkräften treibt die Preise in die Höhe. © teamwork / IMAGO
Earthships (hier am Beispiel eines Fotos aus Puerto Rico) ist ein Konzept, wonach die Gebäude völlig autark sind. Sie bestehen ausschließlich aus natürlichen und recycelten Materialien (zum Beispiel Autoreifen) und sind in Bezug auf Wärme, elektrische Energie, Wasser und Abwasser völlig autark. Das Konzept, ursprünglich in den USA aufgekommen, gibt es inzwischen in immer mehr Ländern. Auch im mittelfränkischen Erlangen befinden sich Earthships in Planung.
Earthships (hier am Beispiel eines Fotos aus Puerto Rico) ist ein Konzept, bei dem die Gebäude völlig autark sind. Sie bestehen ausschließlich aus natürlichen und recycelten Materialien (zum Beispiel Autoreifen) und sind in Bezug auf Wärme, elektrische Energie, Wasser und Abwasser völlig autark. Das Konzept, ursprünglich in den USA aufgekommen, gibt es inzwischen in immer mehr Ländern. Auch im mittelfränkischen Erlangen befinden sich Earthships in Planung.  © Pond5 Images / IMAGO
Auch in Bayern gibt es sogenannten Ökodörfer (Foto zeigt die Gemeinde Beetzendorf in Sachsen Anhalt), zum Beispiel die Gemeinschaft Sulzbrunn. Hier bilden Menschen eine Wohngemeinschaft, bei der Nachhaltigkeit im Vordergrund steht. Bei einem Ökodorf ist es zudem wichtig, dass die meisten Lebensbereiche – wenn nicht gar alle – im Rahmen des Gemeinschaftslebens stattfinden. Also zum Beispiel Arbeit, Bildung, Freizeit, soziale Absicherung, Produktion usw. Fast immer sind Ökodörfer daher landwirtschaftlich ausgerichtet und unterscheiden sich stark von den etablierten arbeitsteiligen Gesellschaften der westlichen Welt.
Auch in Bayern gibt es sogenannten Ökodörfer (Foto zeigt die Gemeinde Beetzendorf in Sachsen-Anhalt), zum Beispiel die Gemeinschaft Sulzbrunn. Hier bilden Menschen eine Wohngemeinschaft, bei der Nachhaltigkeit im Vordergrund steht. Bei einem Ökodorf ist es zudem wichtig, dass die meisten Lebensbereiche – wenn nicht gar alle – im Rahmen des Gemeinschaftslebens stattfinden. Also zum Beispiel Arbeit, Bildung, Freizeit, soziale Absicherung, Produktion usw. Fast immer sind Ökodörfer daher landwirtschaftlich ausgerichtet und unterscheiden sich stark von den etablierten arbeitsteiligen Gesellschaften der westlichen Welt. © Wolfram Weber / IMAGO
In den letzten Jahren waren sie so oft in den Medien vertreten, wie kaum eine andere alternative Wohnform: Tiny Houses. Meist gibt es sie im Rahmen ganzer Siedlungen. Sinn und Zweck des Ganzen sind platzsparendes und damit vor allem preiswertes Wohnen, oft verbunden mit weitgehender Energie-Autarkie, beispielsweise durch installierte Solarpanel auf dem Dach. Tiny Houses biten flächenmäßig nur wenig Wohnraum, durch eine effiziente, oft mehrstöckige Aufteilung sowie mittels multifunktionaler Möbel, die sich im Handumdrehen verstellen oder verschieben lassen, holen die Bewohner das Maximum aus dem Platz heraus. Für viele Experten stellen Tiny Houses daher das Wohnen der Zukunft dar.
In den letzten Jahren waren sie so oft in den Medien vertreten, wie kaum eine andere alternative Wohnform: Tiny Houses. Meist gibt es sie im Rahmen ganzer Siedlungen. Sinn und Zweck des Ganzen sind platzsparendes und damit vor allem preiswertes Wohnen, oft verbunden mit weitgehender Energie-Autarkie, beispielsweise durch installierte Solarpanele auf dem Dach. Tiny Houses bieten flächenmäßig nur wenig Wohnraum, durch eine effiziente, oft mehrstöckige Aufteilung sowie mittels multifunktionaler Möbel, die sich im Handumdrehen verstellen oder verschieben lassen, holen die Bewohner das Maximum aus dem Platz heraus. Für viele Experten stellen Tiny Houses daher das Wohnen der Zukunft dar. © Stephan Görlich / IMAGO
Auch ein Trend, der gerade auf der Überholspur unterwegs ist: Kleingärten, beziehungsweise Schrebergärten. Die Flucht ins Grüne, auch mitten in der Stadt, ist für viele Menschen verlockend. Hinzu kommt, dass der Garten rund um die Laube feines, selbst angebautes Gemüse ermöglicht. Ein Stück Autarkie im konsumgeprägten Leben. Die Nachfrage nach den Lauben in Kleingartensiedlungen ist daher enorm hoch, da die Pachtkosten meist sehr niedrig sind. Einen Haken gibt es aber: Dauerhaft wohnen dürfen die Besitzer und Mieter in den Schrebergärten nicht – das verbietet das Gesetz. Wie viele Menschen sich daran halten, steht allerdings auf einem anderen Blatt Papier.
Auch ein Trend, der gerade auf der Überholspur unterwegs ist: Kleingärten, beziehungsweise Schrebergärten. Die Flucht ins Grüne, auch mitten in der Stadt, ist für viele Menschen verlockend. Hinzu kommt, dass der Garten rund um die Laube feines, selbst angebautes Gemüse ermöglicht. Ein Stück Autarkie im konsumgeprägten Leben. Die Nachfrage nach den Lauben in Kleingartensiedlungen ist daher enorm hoch, da die Pachtkosten meist sehr niedrig sind. Einen Haken gibt es aber: Dauerhaft wohnen dürfen die Besitzer und Mieter in den Schrebergärten nicht – das verbietet das Gesetz. Wie viele Menschen sich daran halten, steht allerdings auf einem anderen Blatt Papier. © Westend61 / IMAGO
Quadratmeter und Besitz reduzieren und ab auf den Campingplatz – für viele Menschen in Bayern wird dieser Schritt regelmäßig zur Realität. Als Dauercamper leben sie dann neben anderen Dauercampern und Touristen. Auf der einen Seite hat man so das ganze Jahr über ein vielfältiges Freizeitangebot, eine oft eingeschworene Nachbarschaft und lebt meist nah an der Natur. Auf der anderen Seite steht natürlich der Verzicht auf verschiedene Komforts, im Winter gibt es zum Beispiel oft kein fließendes Wasser auf Campingplätzen. Im Gegensatz zum Wohnen im Schrebergarten ist das Dauercamping aber – wenn auch bürokratisch kompliziert – ganz legal.
Quadratmeter und Besitz reduzieren und ab auf den Campingplatz – für viele Menschen in Bayern wird dieser Schritt regelmäßig zur Realität. Als Dauercamper leben sie dann neben anderen Dauercampern und Touristen. Auf der einen Seite hat man so das ganze Jahr über ein vielfältiges Freizeitangebot, eine oft eingeschworene Nachbarschaft und lebt meist nah an der Natur. Auf der anderen Seite steht natürlich der Verzicht auf verschiedene Komforts, im Winter gibt es zum Beispiel oft kein fließendes Wasser auf Campingplätzen. Im Gegensatz zum Wohnen im Schrebergarten ist das Dauercamping aber – wenn auch bürokratisch kompliziert – ganz legal. © Kickner / IMAGO
Auch Hausboote gibt es in Bayern – zwar nicht so verbreitet, wie beispielsweise in Hamburg oder den Niederlanden, doch an den meisten größeren Gewässern sind auch im Freistaat welche zu finden. Meistens werden sie aber als Übernachtungsmöglichkeiten für Urlauber angeboten. Vereinzelt gibt es aber auch Menschen, die dauerhaft in einem Hausboot wohnen. Für sie sind die Nähe zu Natur und Wasser, die gute Luft und die meist preiswerten Miet-/Wohnkosten die Hauptgründe für das Leben im Hausboot.
Auch Hausboote gibt es in Bayern – zwar nicht so verbreitet, wie beispielsweise in Hamburg oder den Niederlanden, doch an den meisten größeren Gewässern sind auch im Freistaat welche zu finden. Meistens werden sie aber als Übernachtungsmöglichkeiten für Urlauber angeboten. Vereinzelt gibt es aber auch Menschen, die dauerhaft in einem Hausboot wohnen. Für sie sind die Nähe zu Natur und Wasser, die gute Luft und die meist preiswerten Miet-/Wohnkosten die Hauptgründe für das Leben auf dem Hausboot. © imagebroker / IMAGO

Gericht resümiert: Hausgrundstück der Familie ist kein geschütztes Vermögen

Im Falle der Familie aus dem Emsland waren die zusätzlichen 60 Quadratmeter, die ihr hierfür seitens des Gesetzgebers als „angemessen“ eingeräumt wurden, vor Gericht nicht genug, um den Bürgergeld-Anspruch aufrechtzuerhalten. So pflichtete das Landessozialgericht der Sichtweise der Behörde bei: Die Familie gelte nicht als hilfebedürftig, da ihr neues Hausgrundstück mit seinen 254 Quadratmetern Wohnfläche nicht als geschütztes Vermögen zu werten sei.

Außerdem belaufe sich der Marktwert des neuen Hauses auf 590.000 Euro, wonach dem Ehepaar und seinen Kindern unter Hinzunahme der Grundschuld von 150.000 Euro immer noch ein unbelasteter Wert von 440.000 Euro zur Verfügung stehe. Diese Mittel könne die Familie durch Beleihung zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nutzen, sodass dem Jobcenter keine Pflicht zur weiteren finanziellen Unterstützung der Familie zukommt. 

Auch das Argument der einjährigen Karenzzeit, das von der Familie im Eilantrag vorgebracht worden war, wurde vom Gericht abgewiesen. Die Karenzzeit soll, so das Gericht, plötzliche Härten abfedern. Im vorliegenden Fall hätte es die Familie jedoch nicht mehr mit einer unerwarteten Notlage zu tun. Vielmehr seien sie langjährige Bezieher von Sozialleistungen, die ihre Wohnsituation und ihr Immobilienvermögen verbessern wollten. Dafür spricht laut Pressemitteilung des Gerichts auch, dass die Familie als Verkaufsgrund für ihre alte Immobilie angab, die Entfernung zum Stadtzentrum sei ihr von dort aus zu weit gewesen (fh)

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa, Bernd Leitner/IMAGO

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