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Auskunft zur Rentenhöhe
Rentenbrief liefert sechs Informationen – aber einige Beiträge müssen Sie abziehen
Jedes Jahr landet ein Rentenbrief im Briefkasten. Darin finden sich Informationen, mit wie viel Rente sie in verschiedenen Szenarien rechnen können.
Bremen – Das Thema Rente beschäftigt nicht nur jede einzelne Person privat, sondern bestimmt auch immer wieder die öffentliche Debatte. So machen regelmäßig Geschichten von Menschen die Runde, die im Alter kaum über die Runden kommen, obwohl sie ein Leben lang gearbeitet haben. Wie etwa der Fall einer Rentnerin, die auf die Hilfe von Familie und Freunden angewiesen ist, um Lebensmittel, Medikamente & Co. zu bezahlen. Viele Fragen sich deshalb wohl, wieviel Geld sie im Ruhestand zur Verfügung haben werden. Darüber gibt der Rentenbrief Auskunft.
Sollten die Hochrechnungen dort zeigen, dass eine eher kleine Rente zu erwarten ist, kann es sich lohnen zusätzlich privat vorzusorgen. Hier ein Überblick, welche Informationen der Rentenbrief enthält.
Wie hoch wird meine Rente? Rentenbrief gibt Auskunft über die zu erwartende Regelaltersrente
Die Renteninformation wird ab dem 27. Lebensjahr einmal jährlich zugesandt. Sie informiert über den aktuellen Stand der erworbenen Rentenansprüche. Und enthält eine Prognose über die voraussichtliche Höhe der Altersrente sowie die Rentenansprüche bei möglicher Erwerbsminderung.
Die Deutsche Rentenversicherung erklärt: „Zugrunde gelegt wird dafür eine Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre.“ Die Renteninformation wird auch ins Ausland versandt. Ab dem 55. Lebensjahr wird die Information durch eine Rentenauskunft ersetzt, die alle drei Jahre erfolgt.
Diese Informationen sind in der Renteninformation erhalten:
Renteneintrittsdatum: Um ohne Abzüge in den Ruhestand gehen zu können (Regelaltersrente), müssen Sie ein entsprechendes Alter erreichen und mindestens fünf Jahre versichert sein. Das Datum, zu dem die Regelaltersrente angetreten werden kann, ist in dem Schreiben vermerkt.
Erwerbsminderung: Hier erfahren Sie, wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfallen würden, wenn Sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht länger als drei Stunden pro Tag arbeiten könnten.
Regelaltersrente: Hier erfahren Sie, wie hoch Ihr Anspruch auf eine Altersrente ohne weitere Einzahlungen wäre.
Hochrechnung: Sie können einsehen, wie hoch die Altersrente ausfallen würde, wenn Sie weiter so wie bisher verdienen würden.
Rentenanpassung: Aufgrund von regelmäßigen Rentenanpassungen kann die tatsächliche Altersrente höher ausfallen.
Kaufkraftverlust (Inflation): Da die Lücke zwischen Rente und Einkommen immer größer wird, sollten Sie die Inflation bei der Altersvorsorge berücksichtigen. Die durchschnittliche Inflationsrate der vergangenen zehn Jahre lag bei 2,2 Prozent.
Renteninformation gibt nur Bruttowerte an – fällige Abzüge sollten jedoch nicht außer Acht gelassen werden
Es gilt jedoch zu bedenken, dass im Rentenbrief ausschließlich Bruttowerte aufgeführt werden. Vom prognostizierten Rentenbetrag müssen noch Sozialabgaben abgezogen werden. Diese umfassen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie möglicherweise Steuern.
Rentner müssen 7,3 Prozent für die Krankenversicherung selbst aufbringen. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der durchschnittlich 1,7 Prozent beträgt. Der einheitliche Beitragssatz für die Pflegeversicherung liegt aktuell bei 3,4 Prozent, bei Kinderlosen sind es vier Prozent.
Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden
Zudem kann die Rente steuerpflichtig sein. Dies hängt hauptsächlich vom Jahr des Renteneintritts ab, so die Deutsche Rentenversicherung. Wer bereits 2005 in Rente ging, musste 50 Prozent der Bruttorente versteuern. Dieser Prozentsatz steigt jährlich.
Ab 2040 wird es voraussichtlich keinen Rentenfreibetrag mehr geben. Der monatliche Betrag auf dem Konto muss dann vollständig versteuert werden. Sollte es mit dem Geld einmal knapp werden, kann die Rente auch im Ruhestand noch aufgebessert werden.
Die Redakteurin hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.