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Auskunft zur Rentenhöhe

Rentenbrief liefert sechs Informationen – aber einige Beiträge müssen Sie abziehen

Jedes Jahr landet ein Rentenbrief im Briefkasten. Darin finden sich Informationen, mit wie viel Rente sie in verschiedenen Szenarien rechnen können.

Bremen – Das Thema Rente beschäftigt nicht nur jede einzelne Person privat, sondern bestimmt auch immer wieder die öffentliche Debatte. So machen regelmäßig Geschichten von Menschen die Runde, die im Alter kaum über die Runden kommen, obwohl sie ein Leben lang gearbeitet haben. Wie etwa der Fall einer Rentnerin, die auf die Hilfe von Familie und Freunden angewiesen ist, um Lebensmittel, Medikamente & Co. zu bezahlen. Viele Fragen sich deshalb wohl, wieviel Geld sie im Ruhestand zur Verfügung haben werden. Darüber gibt der Rentenbrief Auskunft.

Sollten die Hochrechnungen dort zeigen, dass eine eher kleine Rente zu erwarten ist, kann es sich lohnen zusätzlich privat vorzusorgen. Hier ein Überblick, welche Informationen der Rentenbrief enthält.

Wie hoch wird meine Rente? Rentenbrief gibt Auskunft über die zu erwartende Regelaltersrente

Die Renteninformation wird ab dem 27. Lebensjahr einmal jährlich zugesandt. Sie informiert über den aktuellen Stand der erworbenen Rentenansprüche. Und enthält eine Prognose über die voraussichtliche Höhe der Altersrente sowie die Rentenansprüche bei möglicher Erwerbsminderung.

Die Renteninformation wird ab dem 27. Lebensjahr jährlich zugestellt.

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt: „Zugrunde gelegt wird dafür eine Beitragszahlung wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre.“ Die Renteninformation wird auch ins Ausland versandt. Ab dem 55. Lebensjahr wird die Information durch eine Rentenauskunft ersetzt, die alle drei Jahre erfolgt.

Diese Informationen sind in der Renteninformation erhalten:

  • Renteneintrittsdatum: Um ohne Abzüge in den Ruhestand gehen zu können (Regelaltersrente), müssen Sie ein entsprechendes Alter erreichen und mindestens fünf Jahre versichert sein. Das Datum, zu dem die Regelaltersrente angetreten werden kann, ist in dem Schreiben vermerkt.
  • Erwerbsminderung: Hier erfahren Sie, wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfallen würden, wenn Sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht länger als drei Stunden pro Tag arbeiten könnten.
  • Regelaltersrente: Hier erfahren Sie, wie hoch Ihr Anspruch auf eine Altersrente ohne weitere Einzahlungen wäre.
  • Hochrechnung: Sie können einsehen, wie hoch die Altersrente ausfallen würde, wenn Sie weiter so wie bisher verdienen würden.
  • Rentenanpassung: Aufgrund von regelmäßigen Rentenanpassungen kann die tatsächliche Altersrente höher ausfallen.
  • Kaufkraftverlust (Inflation): Da die Lücke zwischen Rente und Einkommen immer größer wird, sollten Sie die Inflation bei der Altersvorsorge berücksichtigen. Die durchschnittliche Inflationsrate der vergangenen zehn Jahre lag bei 2,2 Prozent.
So sieht eine jährliche Renteninformation aus.

Renteninformation gibt nur Bruttowerte an – fällige Abzüge sollten jedoch nicht außer Acht gelassen werden

Es gilt jedoch zu bedenken, dass im Rentenbrief ausschließlich Bruttowerte aufgeführt werden. Vom prognostizierten Rentenbetrag müssen noch Sozialabgaben abgezogen werden. Diese umfassen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie möglicherweise Steuern.

Rentner müssen 7,3 Prozent für die Krankenversicherung selbst aufbringen. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der durchschnittlich 1,7 Prozent beträgt. Der einheitliche Beitragssatz für die Pflegeversicherung liegt aktuell bei 3,4 Prozent, bei Kinderlosen sind es vier Prozent.

Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden

Ein Mann hält zwei deutsche Reisepässe in der Hand
Pässe und Ausweise: Generell gilt, dass Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass (s. Foto) ein Leben lang aufbewahrt werden müssen. Als Ausweisinhaber darf man Kopien anfertigen – das ist z.B. auf Reisen praktisch, sollte man dort das Original verloren haben. Bei Verlust von Ausweis oder Pass muss man zeitnah Polizei oder Bürgeramt benachrichtigen. Gegen eine Gebühr von zehn Euro stellt das Bürgeramt ein vorläufiges Dokument aus, bis man das neu beantragte Original wieder in Händen hält. © Michael Bihlmayer/Imago
Neugeborene im Krankenhaus, Washington
Urkunden: Ebenfalls ein Leben lang begleiten sollten einen Menschen die Geburtsurkunde (nötig u.a. zur Kindergeldbeantragung, Eheschließung und den Rentenantrag), die Heirats- und Scheidungsurkunde und später auch die Sterbeurkunde, auch wenn diese eher für die Angehörigen wichtig sein wird. Sie sollten immer im Original aufbewahrt werden, in manchen Fällen reicht auch eine beglaubigte Kopie. Bei Verlust können Geburtsurkunde und Co. im Standesamt des Geburtsortes angefragt werden (Symbolbild)  © Edwin Remsberg/Imago
Symbolbild, Hängesortierung mit verschiedenen Etiketten, im Fokus ist „Erbschaft“.
Erbschein: Der Erbschein gehrt, wie auch die Geburts- oder Heiratsurkunde, du den Dokumenten, die man ein Leben lang aufbewahren sollte. Im Idealfall lässt man sich gleich mehrere Exemplare aushändigen, da das Original an mehreren Stellen vorgelegt werden muss (z.B. Banken, Versicherungen oder Grundbuchamt). Bei Verlust kann ein neuer Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, die Kosten richten sich hier nach der Höhe des Erbes. (Symbolbild) © Zerbor/Imago
Ein Stempel aus Holz liegt auf einem Dokument. Deutsche Aufschrift: Sozialversicherung
Sozialversicherungsausweis: Wie andere Ausweisdokumente auch muss das Sozialversicherungsdokument ein Leben lang aufbewahrt werden. Die Nummer ist etwa für Arbeitgeber wichtig (Anmeldung Sozialversicherung), hier kann auch das Original gefordert werden. Die Nummer selbst steht auch auf der entsprechenden Meldebescheinigung. Bei Verlust können gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherung einen neuen Ausweis erstellen. (Symbolbild) © BBO/McPHOTO/Imago
Symbolbild, Zeugnis eines Gymnasiums
Zeugnisse: Das Zeugnis der ersten Klassen ist hierbei nicht ganz so wichtig. Abschlusszeugnisse jeglicher Art sollten jedoch immer lebenslang aufbewahrt werden. Ausbildungs-Dokumente ab dem 16. Lebensjahr sind für die spätere Rente wichtig, und die jeweiligen Abschlusszeugnisse für zukünftige Ausbildungs- oder Jobstellen. Wenn möglich, sollten sie im Original vorhanden sein, bei Bewerbungen kann auch eine beglaubigte Kopie ausreichen. Bei Verlust können sie in der jeweiligen Ausbildungsstätte neu angefordert werden. Kostenlos ist das in der Regel aber nicht. (Symbolbild) © Thomas Trutschel/photothek/Imago
Symbolbild für einen Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge: Den aktuellen Arbeitsvertrag sowie Arbeitszeugnisse sollte man bis zur Rente behalten. Auch, wenn man in eine Tochterfirma wechseln oder ins alte Unternehmen zurückmöchte, sollte der betreffende Arbeitsvertrag aufbewahrt werden. Ist dies nicht der Fall, können alte Verträge entsorgt werden – die Abschlusszeugnisse bewahrt man allerdings auf. Bei beiden Dokumenten reichen Kopien aus, auch digitale. Sie bei Verlust neu anzufragen, kann sich als schwierig gestalten. Ansprechpartner sind hier aber die jeweiligen Personalabteilungen. (Symbolbild)  © bspieldenner/Imago
Lohnsteuerbescheinigung mit Euroscheinen
Lohnsteuerbescheinigungen: Hier reicht eine Kopie und die Aufbewahrung von einem Jahr, nach Erhalt des Steuerbescheids (dieser muss übrigens mindestens elf Jahre aufbewahrt werden). Arbeitnehmer prüfen mithilfe der Bescheinigung, ob vom Arbeitgeber korrekte Daten ans Finanzamt übermittelt wurden. Vom Arbeitgeber gibts bei Verlust auch eine Ersatzbescheinigung. (Symbolbild) © B. Leitner/McPHOTO//Imago
Symbolbild Lebensversicherung, Unterlagen
Versicherungspolicen: Bei Versicherungspolicen gilt es, sie bis zum Vertragsende plus drei zusätzliche Jahre aufzubewahren. Das ist die sogenannte Verjährungsfrist. Ausnahme hier: die Lebensversicherung. Die ist auch über den Tod hinaus aufzubewahren. Im Idealfall liegen Original oder ein entsprechendes Ersatzdokument vor, bei Verlust werden vom Versicherer Zweitdokumente ausgestellt. Für alltägliche Anliegen reicht in der Regel aber immer die jeweilige Versicherungsnummer aus. (Symbolbild) © imagebroker/Imago
Symbolbild für Buchhaltung, Lohnabrechnung
Gehaltsabrechnungen: In der Regel sammelt man diese für das laufende Jahr und gleicht sie mit der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres ab. Stimmt alles, können die Monatsabrechnungen weg. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sie z.B. digitalisieren und so platzsparend aufbewahren. Ersatz gibt es bei der jeweiligen Personalabteilung. Lohnabrechnungen werden dann wichtig, wenn man Arbeitsverhältnisse oder Betriebsrentenzahlungen nachweisen muss. (Symbolbild) © DocRB_PhotoDesign/Imago
Eine Hand blättert durch einen Kontoauszug-Ordner
Kontoauszüge: Privatleute bräuchten Kontoauszüge gar nicht aufzubewahren, es gibt diesbezüglich kein Gesetz. Empfohlen ist aber, u.a. von der Stiftung Warentest, eine Frist von drei Jahren. So können Nachweise für die Zahlung von Rechnungen, Miete oder Versicherungen nachgewiesen werden. Kunden mit Online-Banking sollten sich die entsprechenden PDFs regelmäßig speichern, bei manchen Banken ist das nur eine gewisse Zeit lang nötig. Bei Bedarf können ältere Auszüge bei den jeweiligen Banken angefragt werden (meist etwa zehn Jahre lang). (Symbolbild) © HelmaSpona/Imago

Zudem kann die Rente steuerpflichtig sein. Dies hängt hauptsächlich vom Jahr des Renteneintritts ab, so die Deutsche Rentenversicherung. Wer bereits 2005 in Rente ging, musste 50 Prozent der Bruttorente versteuern. Dieser Prozentsatz steigt jährlich.

Ab 2040 wird es voraussichtlich keinen Rentenfreibetrag mehr geben. Der monatliche Betrag auf dem Konto muss dann vollständig versteuert werden. Sollte es mit dem Geld einmal knapp werden, kann die Rente auch im Ruhestand noch aufgebessert werden.

Die Redakteurin hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

Rubriklistenbild: © Lobeca/IMAGO

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