Änderungen
Neue Gesetze 2024: Was sich für Menschen mit Behinderung ändert
Mehr Geld für Betreuende und erhöhte Freibeträge – ab Januar 2024 treten wichtige Gesetzesänderungen für Menschen mit Behinderung und Pflegende in Kraft.
Frankfurt – Nicht nur Mindestlohn, Arbeitszeiterfassung und Bürgergeld sind 2024 von Gesetzesänderungen betroffen. Auch Gesetze, die insbesondere Menschen mit Behinderung und ihre Betreuungspersonen betreffen, wurden überarbeitet. Änderungen gibt es in Bezug auf das Betreuungsrecht, die Eingliederungshilfe, die Existenzsicherung, Pflegeleistungen, das Arbeitsrecht, Gesundheitsleistungen und soziale Entschädigungen, wie die Lebenshilfe mitteilt. Seit dem 1. Januar sind diese neuen Regelungen bereits in Kraft.
Inflationsausgleiche und erhöhte Freibeträge Menschen mit Behinderung und Betreuende
Ab diesem Jahr können sich Betreuungspersonen über mehr Geld freuen. Berufsbetreuerinnen und Betreuer, sowie Betreuungsvereine erhalten von Anfang 2024 bis Ende 2025 eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung in Höhe von 7,50 Euro pro Betreuung. Auch ehrenamtliche Betreuende erhalten demnach je „Monat, in dem die rechtliche Betreuung an mindestens einem Tag geführt wird“, 24 Euro zusätzlich zur Aufwandspauschale.
Im Jahr 2024 erhöht sich der Vermögensfreibetrag, also der Betrag, den man maximal besitzen darf, um weiterhin Anspruch auf Sozialleistungen zu haben, für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe von 61.110 Euro auf 63.630 Euro. Auch der Einkommensfreibetrag wurde angehoben. Darüber hinaus werden Kraftfahrzeuge nicht mehr als Vermögen angerechnet. Durch diese Änderungen bekommen mehr Personen Anspruch auf Leistungen.
Erhöhung der Regelsätze und Beträge für die Pflege
Die Regelsätze, also die Richtwerte dafür, wie hohe Sozialleistungen jemand erhält, wurden für die jeweiligen Regelbedarfsstufen bei existenzsichernden Leistungen erhöht. Dies betrifft die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt.
| Regelbedarfsstufe 1 | 563 Euro |
|---|---|
| Regelbedarfsstufe 2 | 506 Euro |
| Regelbedarfsstufe 3 | 451 Euro |
| Regelbedarfsstufe 4 | 471 Euro |
| Regelbedarfsstufe 5 | 390 Euro |
| Regelbedarfsstufe 6 | 357 Euro |
Der Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, die Aufbereitung von Warmwasser und für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf sind gestiegen. Auch bei der Regelung des Einkommens gibt es einige Änderungen, die verschiedene Gruppen betreffen.
Seit Januar wurden auch die Beträge für die Pflegesachleistung und das Pflegegeld erhöht. Das Pflegeunterstützungsgeld wurde ebenfalls verbessert.
| Pflegesachleistung | Pflegegeld |
|---|---|
| Pflegegrad 1: - | Pflegegrad 1: - |
| Pflegegrad 2: Bis zu 761 € | Pflegegrad 2: 332 € |
| Pflegegrad 3: Bis zu 1.432 € | Pflegegrad 3: 573 € |
| Pflegegrad 4: Bis zu 1.778 € | Pflegegrad 4: 765 € |
| Pflegegrad 5: Bis zu 2.200 € | Pflegegrad 5: 947 € |
Anpassung des Arbeits- und Gesundheitsrechts für Menschen mit Behinderung und Pflegende
Auch der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt soll verbessert werden. Arbeitgeber müssen bei nicht besetzten Pflichtarbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung monatlich eine Ausgleichsabgabe zahlen. Wenn der Arbeitsplatz an einen Menschen mit schwerer Behinderung vergeben wird, der direkt von einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung zum neuen Arbeitsplatz wechselt, wird die Anstellung für zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet.
Der Anspruch auf Krankengeld ist in mehreren Fällen gestiegen, beispielsweise in Bezug auf die Dauer der Krankheit von Kindern oder bei stationärer Behandlung von Kindern. Pflegende Angehörige, die eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen, haben Anspruch auf Mitnahme und Versorgung der von ihnen gepflegten Person.
Soziale Entschädigung für staatlich verantwortete Folgen
Das soziale Entschädigungsrecht wurde ebenfalls neu strukturiert. Das betrifft beispielsweise Personen, die Opfer staatlich verschuldeter Unfälle oder Gewalttaten wurden und deren Hinterbliebene. Menschen, die durch ein Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft Verantwortung trägt, gesundheitliche Schäden erlitten haben, werden bei der Bewältigung der entstandenen Folgen mit sozialer Entschädigung unterstützt. Den Betroffenen soll durch Behandlungen, Pflege und Zahlungen dabei geholfen werden, wieder in ihren Alltag zurückzufinden.
Der allgemeine Zusatzbeitrag der Krankenkassen ist von bisher 1,6 auf 1,7 Prozent angestiegen. Das bedeutet, dass Versicherte in Zukunft etwas mehr Abgaben zahlen müssen.
Die Situation um den Wohnraum von Menschen mit Behinderung ist laut Sozialpädagogin Christine Kamphuis kritisch. In Berlin wird von einer Wohnungskrise gesprochen.
Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.
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