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Viele Verbindungen ab Mittwoch betroffen

GDL-Streik: Was Bahnfahrende erwartet – und was Eure Rechte sind

GDL Streik
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Die GDL hat von Mittwoch, 10. Januar bis Freitag, 12. Januar zum Streik aufgerufen. Welche Rechte Ihr als Zugfahrende habt, lest Ihr hier.

Direkt zum Start ins neue Jahr erwartet Bahnfahrende ein Dämpfer: Die GDL hat Lokführer ab Mittwoch, den 10. Januar zum Streik aufgerufen. Womit Ihr rechnen solltet – und was Euch zusteht:

Die Lokführergemeinschaft GDL will für Ihre Mitglieder höhere Löhne und geringere Arbeitszeiten durchsetzen. Da Verhandlungen bislang ergebnislos blieben, erhöht die GDL den Druck – und zwar mit einem bundesweiten Warnstreik. Los geht es am Mittwoch, den 10. Januar um 2 Uhr früh, enden soll der Streik planmäßig am Freitag, den 12. Januar um 18 Uhr abends.

DB bittet Kunden, Reisen zu verschieben

Die Deutsche Bahn hat Kunden bereits gebeten, nicht absolut dringende Reisen auf andere Tage zu verschieben. Es gibt zwar einen offiziellen Notfahrplan, aber „der Notfahrplan sichert nur ein sehr begrenztes Zugangebot im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der DB. Bitte sehen Sie von nicht notwendigen Reisen während des GDL-Streiks ab und verschieben Sie Ihre Reise auf einen anderen Zeitpunkt“, so eine Online-Information. Im Rahmen des Notfahrplans will die DB im Fernverkehr längere Züge mit mehr Sitzplätzen einsetzen, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. „Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden“, teilte der Konzern mit. Der Notfahrplan für den Fernverkehr soll laut Mitteilung im Laufe des Montags in den digitalen Auskunftssystemen abrufbar sein. Darüber hinaus will die DB ab Montagmittag eine kostenlose Sonderhotline unter 08000 99 66 33 einrichten.

Alle Fahrgäste, die ihre für den Streik-Zeitraum geplanten Reisen verschieben möchten, können ihr Ticket laut DB zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Zudem haben Fahrgäste die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen und bereits am Montag oder Dienstag zu fahren.

Das steht Euch bei Verspätungen und Zugausfällen zu

Bahnreisende haben aber auch weitere Rechte: Hat Euer Zug aufgrund der Streiks eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr am Zielbahnhof, könnt Ihr 25 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden bekommt Ihr sogar 50 Prozent des Ticketpreises erstattet. Strandet Ihr unterwegs, habt Ihr bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde oder bei Zugausfällen Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. Geht es an dem Tag nicht mehr weiter, muss die Bahn eine Unterbringung in einer Unterkunft organisieren, ebenso wie den Transfer dorthin. Kümmert Ihr Euch selbst um Eure Unterbringung, solltet Ihr Euch davor von der Bahn bestätigen lassen, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist und sie nicht mit einer Unterkunft helfen kann – nur so ist gesichert, dass Ihr nicht auf den zusätzlichen Kosten sitzen bleibt.

Was erwartet Pendler im Landkreis?

Auch die Bayerische Regiobahn, die unter anderem die Strecken München – Rosenheim – Salzburg, München – Rosenheim – Kufstein sowie München – Holzkirchen bedient, kann von den Streiks betroffen sein. Laut einer Mitteilung wären auch die GDL-Mitglieder der Transdev-Betriebe, zu denen die BRB gehört, zum Streik aufgerufen, jedoch gehören nur vereinzelte Mitarbeitende der BRB dieser Gewerkschaft an. Allerdings: Inwieweit die BRB indirekt, zum Beispiel durch streikende Fahrdienstleitende der DB betroffen wäre, ist bislang nicht absehbar. Auch die Demonstrationen der Landwirte könnten Einfluss auf den Zugverkehr haben, zum Beispiel indem Lokführer aufgrund blockierter Straßen nicht rechtzeitig zur Arbeit kämen. Die BRB bittet Fahrgäste daher, sich vor Fahrtantritt zu informieren, ob die Fahrt entsprechend stattfinden kann. Auch auf der Website der BRB werden die Informationen zur Streiklage regelmäßig aktualisiert.

Ihr überlegt Euch, angesichts des drohenden Zugchaos von daheim aus zu arbeiten? Dann solltet Ihr das unbedingt vorher mit Eurem Arbeitgeber abklären. Denn: Es gibt kein universelles Recht auf Homeoffice. Auch Urlaub, der Abbau von Überstunden oder die Nutzung von Gleitzeit muss rechtzeitig abgesprochen werden.

fso mit Material der dpa

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