Streik im öffentlichen Nahverkehr
Zu spät zur Arbeit: Diese Rechte haben Arbeitnehmer, wenn Bahn und Bus streiken
Wenn der öffentliche Nahverkehr beschließt zu streiken, trifft das viele Menschen. Viele kommen täglich mit Bus und Bahn zur Arbeit, im Streikfall wird dies jedoch zum Problem. Denn was passiert, wenn man zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommt?
Ein Streik im öffentlichen Nahverkehr wird für viele Schüler und Arbeitnehmer oft zur Herausforderung. Rechtzeitig und pünktlich an Schule und Arbeitsplatz sein - wie soll das funktionieren, wenn man auf Bus oder Bahn angewiesen ist? Kommt man zu spät in die Arbeit, stellt sich die Frage: Bekomme ich jetzt Schwierigkeiten mit meinem Arbeitgeber? Die Antwort auf diese Frage und welche Rechte und Pflichten Ihr als Arbeitnehmer im Falle eines Streiks habt erfahrt Ihr hier.
Bin ich als Arbeitnehmer schuld?
Ist vertraglich nichts anderes festgelegt, trägt der Arbeitnehmer das volle Wegerisiko, das bedeutet er selbst ist verantwortlich für die Anreise zur Arbeit. Es liegt nicht in der Verantwortung des Arbeitgebers, wenn man zu weit weg von der Arbeitsstelle wohnt. Da Streiks in der Regel vorher angekündigt werden, muss man sich als Arbeitnehmer rechtzeitig Alternativen organisieren, um pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen zu können. Die Alternative muss für den Arbeitnehmer aber zumutbar sein. Was das bedeutet, ist unterschiedlich. Zum Beispiel können Auto oder Fahrrad als eine zumutbare Alternative gelten. Besitzt der Arbeitnehmer jedoch keinen Führerschein oder ist körperlich nicht in der Lage Fahrrad zu fahren, gelten diese Transportmittel als unzumutbar. Achtung: Falls man alternativ ein Taxi zur Arbeit nimmt, kann man nicht mit einer Fahrtkostenerstattung rechnen.
In jedem Fall einer Verspätung muss man dem Arbeitgeber unbedingt Bescheid geben. Tut man dies nicht, riskiert man eine Abmahnung. Grundsätzlich ist ein zu spät Kommen zur Arbeit aber nicht entschuldbar, auch nicht wegen eines Streiks.
Kann man zu Hause bleiben?
Auch wenn ein Streik als höhere Gewalt gilt, besteht für Arbeitnehmer die Pflicht auf der Arbeit zu erscheinen. Bleibt man einfach zu Hause kommt es zu einem Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten, was Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ein Anspruch auf Homeoffice oder einen arbeitsfreien Tag besteht im Streikfall nicht. Es sei denn es ist im Arbeitsvertrag anders vereinbart. Hat man beispielsweise Überstunden könnte man mit dem Arbeitgeber sprechen, ob man diese abbauen kann. Alternativ könnte man auch Urlaub nehmen. Am besten ist es, in so einem Fall, immer das Gespräch mit dem Chef zu suchen.
Was passiert wenn man zu spät zur Arbeit kommt?
Auch wenn man vor Dienstbeginn mehr Zeit für den Arbeitsweg einplant, kann es durchaus passieren, dass man trotzdem nicht pünktlich zur Arbeit erscheint. In diesem Fall kann es zu Lohnkürzungen kommen, sollte dies öfter vorkommen könnt Ihr auch eine Abmahnung erhalten. Im schlimmsten Fall droht dem Arbeitnehmer bei vermehrtem zu spät Kommen eine Kündigung. Denn wer nicht arbeitet, erhält auch keinen Lohn. So hat der Arbeitnehmer keinen Entgeltanspruch, wenn er zu spät kommt oder gar nicht erst am Arbeitsplatz auftaucht.
Zur Nacharbeit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur dann verpflichten, wenn dies vertraglich festgelegt ist. Ein Recht für den Arbeitnehmer die durch den Streik entstandenen Minusstunden nachzuholen besteht im Gegenzug aber auch nicht. Es gibt aber durchaus viele Arbeitgeber, die in Streiksituationen sehr kulantes Verhalten zeigen.
Was tun, wenn der Schulbus nicht kommt?
Das Märchen von einem schulfreien Tag, wenn der Schulbus nicht kommt, hält sich hartnäckig. Aber natürlich gilt die Schulpflicht auch an Streiktagen. Eltern haben für ihre Kinder unter 18 Jahren, Sorge zu tragen, dass diese rechtzeitig in der Schule sind. Da Streiks meist angekündigt werden, ist es zumutbar sich eine Alternative zum Schulbus zu suchen. Dies kann das Fahrrad sein, eine Fahrgemeinschaft die Eltern kurzfristig gründen oder man bringt sein Kind an diesem Tag mit dem Auto. In wirklich sehr seltenen Ausnahmefällen könnte ein Streik einen freien Schultag bringen, wenn man seine Bemühungen nachweist, dass kein anderer Transport möglich war - dies ist aber unbedingt mit der Schule abzusprechen. Unentschuldigtes Fehlen gilt als Schule schwänzen und wird entsprechend geahndet.
nz/si
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