Das setzten Verbraucherschützer durch
Gas- und Stromkunden sparen so über 5000 Euro: Habt Ihr Anspruch?
Energiekunden müssen Preiserhöhungen zustimmen – oder können kündigen. Daran haben sich manche Energieversorger nicht gehalten. Jetzt gibt es Geld zurück:
Wenn Energieversorger ihre Preise erhöhen wollen, müssen sie ihren Kunden die Möglichkeit geben, explizit zuzustimmen und ihnen gleichzeitig ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Diese Vorgaben haben aber nicht alle Energieversorger eingehalten. Für Unmut bei den Verbrauchern sorgten in den vergangenen Jahren vor allem die Anbieter Primastrom, Voxenergie und Nowenergy, die allesamt zur Primaholding Unternehmensgruppe gehören.
Sie holten nicht nur die Zustimmung der Kunden zu Preiserhöhungen nicht explizit ein, sondern ignorierten auch fristgerecht eingereichte Widerrufe und Kündigungen schlichtweg. Zum Teil gaben sie zudem an, dass Kündigungen erst 2027 wirksam werden, der Vertrag also auch nach eingereichter Kündigung noch lange weiterlaufe. Das Ergebnis: Die Kunden waren weiterhin an ihre Verträge gebunden und mussten Preise weit über dem Marktdurchschnitt für Gas und Strom blechen.
Das steht geschädigten Kunden jetzt zu
Nun griff der Bundesverband der Verbraucherzentralen ein, und erzielte mit der Primaholding eine außergerichtliche Einigung, vor der die Kunden ordentlich profitieren. In einer Pressemitteilung fasst der vzbv zusammen, was für die Kunden der Energieanbieter nun gilt:
- Betroffene Kunden können sofort, bzw. zu einem früheren Zeitpunkt als ursprünglich angegeben aus ihren Verträgen aussteigen.
- Wurde ein Widerruf abgewiesen, werden rückwirkend günstigere Tarife ermöglicht.
- Ein Widerruf ist auch jetzt noch möglich.
- Kunden können ihre Verträge spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn beenden – nicht erst 2027.
Außerdem haben die Verbraucherschützer eine Preissenkung erzielt – hier hatten die Energieversorger nämlich eine besonders fiese Masche angewandt: Sie kündigten vermeintliche Preissenkungen an. Die Preise lagen zwar tatsächlich unter dem bisherigen Niveau, waren aber nach wie vor deutlich teurer als der Durchschnittspreis am Markt für Gas und Strom. Haben die Kunden den Preissenkungen zugestimmt, waren die Verträge aber für sie bindend. Nun wurden durch den außergerichtlichen Vergleich Preisobergrenzen festgelegt – dadurch können sich die Preise auch rückwirkend noch reduzieren.
So setzt Ihr Eure Ansprüche durch
Wenn Ihr unter den Betroffenen seid und von der Einigung profitieren möchtet, müsst Ihr allerdings selbst aktiv werden und den Anbietern eine entsprechende Email schreiben, in der Ihr Euch auf die Einigung bezieht. Damit Ihr Eure Ansprüche zielgerichtet und formgerecht durchsetzen könnt, haben die Verbraucherzentralen einen Vergleichscheck entwickelt. Den könnt Ihr hier durchführen um zu erfahren, was Euch zusteht. Außerdem erhaltet Ihr einen vorformulierten Text für Eure Email, in dem die relevanten Angaben enthalten sind. Die Email-Adressen der Energieversorger lauten:
- vergleich2@primastrom.de
- vergleich2@voxenergie.de
- vergleich2@nowenergy.de
Beispielrechnung zeigt Einsparungen von über 5000 Euro
Die Email kann sich laut einer Beispielrechnung der Verbraucherschützer ordentlich lohnen: Ein Kunde von Nowenergy zahlte für seinen Gasvertrag 46,73 Cent/kWh. Nach einem abgelehnten Widerruf bestätigte das Unternehmen eine Vertragslaufzeit bis August 2025. Durch den Vergleich endet der Vertrag nun bereits im Oktober 2024. Außerdem sinkt der Gaspreis bis zum Widerruf auf 8,5 Cent/kWh und danach auf 11 Cent/kWh. Damit spart der Haushalt 81 Prozent oder 5250 Euro.
Übrigens: Auch wenn Euer Vertrag schon beendet wurde, habt Ihr möglicherweise rückwirkende Ansprüche – der Vergleichscheck verrät Euch Eure Möglichkeiten. Die Frist für die Geltendmachung aller Ansprüche läuft bis zum 31. Dezember 2024. (fso mit Material der vzbv)