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Große Rentenreform geplant
Frührente ade? Das sagt der Koalitionsvertrag zur Rente mit 63
Der Koalitionsvertrag von Union uns SPD bleibt in Sachen Frührente vage, aber ein Ergebnispapier sorgt für Aufsehen. Droht das Aus für die Rente ab 63?
München – Frühzeitig den Job an den Nagel hängen und den Lebensabend genießen. Das ist der Traum von fast der Hälfte aller Beschäftigten. Dafür würden viele sogar Abschläge bei der Rente hinnehmen. Die Frührente, also der Renteneintritt vor dem regulären Renteneintrittsalter, steht nun jedoch auf dem Prüfstand. Das geht aus einem Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales hervor, das IPPEN.MEDIA vorliegt.
Früher in Rente: Das haben Union und SPD beim Thema Frührente vor
Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen Union und SPD bleibt in Bezug auf die Frührente vage. Laut rentebescheid24.de wollte die CDU Abschläge und Zuschläge beim Renteneintritt ändern, doch im Koalitionsvertrag finden sich keine expliziten Aussagen diesbezüglich. Immerhin heißt es dort, dass ein „abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren (…) auch künftig möglich bleiben“ soll. Auch eine Erhöhung des Renteneintrittsalters soll es nicht geben.
Aus Sicht von Ifo-Forscher Mathias Doll gehören Frühverrentungsanreize sowieso abgeschafft. „Diese verursachen hohe fiskalische Kosten. Sie schränken das Arbeitsangebot in der Volkswirtschaft ein, da anspruchsberechtigte Personen ihren Renteneintritt vorziehen. Dies ist gerade in Zeiten von fehlenden Arbeitskräften hochproblematisch“, argumentiert Doll auf Anfrage von IPPEN.MEDIA. Von der Rente mit 63 profitierten im Durchschnitt vor allem Personen mit stabilen Erwerbsbiografien, die überdurchschnittlich hohe Rentenanwartschaften hätten, so der Experte.
Mit 63 Jahren in Rente gehen - Die zwei Modelle im Überblick
Die Frührente richtet sich bisher an langjährig Versicherte mit 35 Versicherungsjahren und besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren. Beide Modelle ermöglichen einen vorzeitigen Renteneintritt, unterscheiden sich jedoch in den Voraussetzungen und den Rentenabschlägen:
Personen mit mindestens 35 Versicherungsjahren: Dazu zählen neben regulären Beitragszeiten aus Erwerbstätigkeit auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Wehr- oder Zivildienst sowie bestimmte Phasen der Arbeitslosigkeit. Diese Personen können ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen, müssen jedoch Rentenabschläge von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs akzeptieren, die dauerhaft in der Rentenhöhe berücksichtigt werden. So gestalten sich die Abzüge für langjährig Versicherte.
Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren haben die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente. Während für vor 1953 Geborene ein vorzeitiger Renteneintritt ab 63 Jahren möglich war, wird für jüngere Jahrgänge das Eintrittsalter schrittweise erhöht. Was dies konkret für die folgenden Geburtsjahre bedeutet, zeigt die Tabelle unten.
Ob die neue Bundesregierung mit den geplanten Maßnahmen das Rentensystem auf eine finanziell stabile Basis stellen kann, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Der demografische Wandel bleibt die größte Herausforderung. Finanzexperten befürchten bereits heute steigende Beitragssätze. An Ansätzen mangelt es im neuen Koalitionsvertrag jedenfalls nicht. So plant die neue Regierung unter anderem eine Frühstart-Rente, die schon 2026 an den Start gehen soll. Auch soll es eine sogenannte Aktivrente geben, die Rentnern mit einem Job zugutekommt. (sthe)