Wegweisendes BGH-Urteil zum Datenklau
Facebook-Datenleck: Betroffene können Schadenersatz fordern - Aber es muss schnell gehen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Nutzer, deren Daten beim großen Facebook-Datenleck 2021 gestohlen wurden, Anspruch auf Schadenersatz haben. Aber: Betroffene sollten jetzt sofort handeln, denn die Zeit läuft. Erfahrt hier, wie bei einer entsprechenden Forderung vorzugehen ist.
Im Jahr 2021 wurden die persönlichen Daten von rund sechs Millionen deutschen Facebook-Nutzern durch eine Sicherheitslücke gestohlen und im Darknet veröffentlicht. Der BGH hat nun entschieden, dass allein der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten einen Schaden darstellt, für den Betroffene entschädigt werden können - egal, ob ihnen durch den Vorfall ein Folgeschaden entstanden ist oder nicht. Ein konkreter Nachweis für einen Missbrauch der Daten ist deshalb nicht zwingend erforderlich.
Wie hoch ist der Schadenersatz?
Laut BGH soll Betroffenen je nach Schwere der Auswirkungen eine Entschädigung von mindestens 100 Euro zustehen. Betroffene, die Schäden durch Identitätsdiebstahl oder finanzielle Verluste erlitten haben, können einen höheren Betrag fordern.
Der Verlust persönlicher Daten kann schwerwiegende Folgen haben. Neben dem Gefühl des Kontrollverlustes können Betroffene auch mit Identitätsdiebstahl, Phishing-Angriffen, finanziellen Verlusten oder Rufschädigung konfrontiert werden.
Ein Zeichen für den Datenschutz
Ein Schadenersatzanspruch ist nicht nur eine finanzielle Entschädigung, sondern auch ein Zeichen, dass Datenschutz ernst genommen werden muss. „Viele Betroffene leiden nach Datenlecks unter erheblicher Unsicherheit und befürchten, dass ihre persönlichen Daten in falsche Hände geraten könnten. Mit seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof für Klarheit gesorgt und den Datenschutz in der digitalen Welt gestärkt“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, zu dem BGH-Urteil. Sie begrüße die Entscheidung und hoffe, dass Unternehmer ihrer Pflicht, Daten ausreichend zu sichern, nun stärker nachkommen werden.
Möglich machte das Bundesgerichtshof-Verfahren eine erst Ende Oktober in Kraft getretene Gesetzesänderung. Der BGH darf jetzt eine so genannte Leitentscheidung verkünden, selbst wenn sich die Parteien im BGH-Verfahren vor der Urteilsverkündung geeinigt haben.
Erstmals hat der BGH davon nun Gebrauch gemacht: In der Vergangenheit boten Unternehmen den Klägern oft viel Geld, um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil zu verhindern.
Auch für die Opfer von Datenpannen beim Streaminganbieter Deezer, beim Fahrdienst Uber oder Online-Broker Scalable Capital steigen mit dem Urteil die Chancen auf Schadenersatz.
Was muss ich als Betroffener jetzt tun?
Ob Ihr von dem Datenklau betroffen seid oder nicht, könnt Ihr direkt bei Facebook erfragen - und zwar auf der Hilfeseite des sozialen Netzwerks unter Angabe Eures vollständigen Namens, Eurer Mail-Adresse und Eures Wohnortes. Alternativ könnt Ihr auch die Seite haveibeenpwned.com nutzen, um herauszufinden, ob Eure Daten 2021 ausgespäht und veröffentlicht worden sind.
Um Schadenersatz zu fordern, sollten Betroffene folgende Schritte unternehmen:
- Musterbrief: Die Stiftung Warentest hilft - Ein passender Mustertext und eine Anleitung sind kostenfrei unter www.test.de/datenleck-schmerzensgeld abrufbar. Lediglich mit ein paar persönlichen Daten versehen, fertig!
- Einschreiben: Sendet den Brief per Einschreiben mit Rückschein an den Firmensitz von Meta in Irland.
- Frist beachten: Die Frist zur Geltendmachung des Anspruchs endet in der Regel Ende des Jahres, das heißt, die Rechte der meisten Facebook-Opfer verjähren.
„Wer ein paar Minuten Zeit und höchstens 7,60 Euro Porto investiert, sichert sich das Recht auf Entschädigung und kann auf Kosten von Facebook-Mutter Meta Anwälte einschalten“, sagt der Jurist Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest.
Betroffene sollten keine Zeit verlieren
Betroffene des Facebook-Datenlecks können ihre Ansprüche noch bis zum 31.12.2024 geltend machen. Neben der Stiftung Warentest können auch die Verbraucherzentralen bei Fragen zum Datenschutz weiterhelfen. Die Verbraucherzentrale Bayern etwa bietet zur Unterstützung ein Online-Tool an: Unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/datenleck können Verbraucher kostenlos prüfen, welche Rechte ihnen zustehen und individuelle Anschreiben erstellen. (as/Stiftung Warentest/Verbraucherzentrale)