FAQ: Reiseversicherungen
Das sollten Urlauber wissen: Welche Versicherungen nötig sind – und welche nicht
Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit im Jahr. Sehr wichtig, um eine Reise unbeschwert genießen zu können, ist der richtige Versicherungsschutz - auch für den Fall, dass vor der Reise noch etwas passiert. Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch andere Policen, die für Urlauber sinnvoll sein können. Welche das sind und warum sie so wichtig sind, erfahrt Ihr hier.
Die Reise ist gebucht, dennoch kann bis zum Reiseantritt noch viel passieren: eine falsche Bewegung – und die Reise fällt wegen eines Hexenschusses, eines Bänderrisses oder eines Bruchs ins Wasser. „Kurzfristige Reise-Stornierungen sind nicht nur ärgerlich, sie können auch teuer werden“, weiß Sascha Straub, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bayern. „Reisende müssen am Ende häufig zwischen 75 und 90 Prozent der Reisekosten selbst tragen.“ Die richtige Reiseversicherung hilft, zumindest den finanziellen Schaden zu begrenzen. Auch, wenn während der Reise etwas passiert.
Glück im Unglück haben diejenigen, die mit einer Reiserücktrittsversicherung vorgesorgt haben. Denn diese kommt beispielsweise bei schwerer Krankheit, Unfall, Todesfällen in der Familie, Jobverlust, Hausbrand oder Schwangerschaftskomplikationen für die anfallenden Stornokosten auf.
Beim Versicherungsabschluss sollten Urlauber genau hinsehen. Straub rät, Tarife ohne Selbstbehalte zu wählen und darauf zu achten, dass auch Mitreisende und sogenannte „Risikopersonen“ versichert sind.
Welche Reiseversicherungen wofür?
Die Auslandskrankenversicherung ist laut ADAC die wichtigste Reiseversicherung, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen selbst innerhalb der EU nicht alle Kosten. Der Krankenrücktransport sollte auf jeden Fall dabei sein.
Die Reiserücktrittsversicherung ist bei einer teuren Reise oder auch mehreren kurzen Urlauben sinnvoll. Denn wer eine gebuchte Reise absagt, muss bei vielen Veranstaltern Stornokosten zahlen. Sagt der Kunde erst kurz vor Reiseantritt ab, können die Stornokosten bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen.
Die Reiseabbruchversicherung ist bei vielen Reiserücktrittsversicherungen als Zusatzpaket erhältlich und springt ein, wenn der Reisende am Urlaubsort zum Beispiel erkrankt und deshalb den Urlaub vorzeitig abbrechen muss. Der Versicherungsschutz durch eine Reiserücktrittskostenversicherung endet mit dem Antritt der Reise. „Das ist spätestens beim Einsteigen in den Zug oder Einchecken am Flughafen der Fall“, so Straub. Er empfiehlt deshalb einen zusätzlichen Reiseabbruchschutz zu versichern. Dieser greift, wenn der Urlaub vorzeitig beendet werden muss – etwa, weil man sich beim Bergwandern das Bein gebrochen hat.
Die Reisegepäckversicherung lohnt sich bei hochwertigem Gepäck. Es sollte auch zu spät ausgeliefertes Gepäck mitversichert sein, damit die Kosten für beispielsweise Ersatz-Kleidung gedeckt sind.
Was sollte man unbedingt bei Reiseversicherungen beachten?
- Jahresverträge oder Verträge für eine einzelne Reise: Mit einer Jahresversicherung sind alle Reisen in einem Jahr versichert – auch der spontane Kurztrip ins benachbarte Ausland. Verreist man mehrmals im Jahr, ist diese Option oft praktischer und günstiger, als jede Reise separat zu versichern.
- Sinnvolles Paket wählen: Ihr solltet genau prüfen, welches Paket Ihr benötigt, damit Ihr Euch hinterher nicht ärgert. Eine Reise-Haftpflicht- oder eine Reise-Unfallversicherung sind nur in wenigen Fällen hilfreich, der Auslandskrankenschutz hingegen ist elementar.
- Reiseabbruch mitversichern: Bei einer Reiserücktrittversicherung sollte im Paket eine Reiseabbruchversicherung enthalten sein. Die Reiserücktrittsversicherung gilt nur bis zum Reiseantritt, die Reiseabbruchversicherung ab Reiseantritt.
- Tarife mit Selbstbeteiligung: Im Preis unterscheiden sich die Versicherungen stark, weil es Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung gibt. Die Höhe der Reisesumme und die individuellen Wünsche sollten bei der Entscheidung für den passenden Tarif beachtet werden.
- Die Klausel „unerwartet schwere Erkrankung“ in der Reiseversicherung landet häufig vor Gericht. Aus diesem Grund sollten gerade Menschen, die eine schwere Vorerkrankung oder chronische Beschwerden haben, Reisepläne vorab immer mit dem behandelnden Arzt absprechen. Schwer sind Erkrankungen nur dann, wenn der Arzt eine Reiseuntauglichkeit bescheinigt oder wenn Beschwerden den Patienten so stark beeinträchtigen, dass eine Reise unzumutbar wäre. Die Erkrankung muss jedoch nicht nur schwer, sondern auch unerwartet sein. Ein erstmals auftretender Herzinfarkt wäre zum Beispiel ein solcher Fall.
- Stornierung und Information: Wenn der Versicherungsfall eintritt, müsst Ihr umgehend beim Reiseveranstalter stornieren. Danach müsst Ihr die ausgefüllte Schadenmeldung mit allen Unterlagen beim Versicherer einreichen.
- Die Versicherung hilft: Wer während der Reise erkrankt oder einen Unfall hat, sollte sich umgehend bei seiner Versicherung melden. Über die Versicherung wird nicht nur die passende und seriöse ärztliche Betreuung organisiert. Auch bei sprachlichen Problemen gibt es Hilfe und im schlimmsten Fall wird ein Rücktransport organisiert.
Quelle: ADAC
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