Richtige Versicherung unerlässlich
Plötzlich krank im Urlaub kann teuer werden - wann zahlt die Versicherung?
Es soll die schönste Zeit des Jahres werden, doch dann passiert es auch im Paradies: Ein Virus, ein Unfall und schon ist man auf ärztliche Hilfe angewiesen. Außerhalb von Deutschland kann das schnell hohe Kosten verursachen. Was bei der Auslandskrankenversicherung zu beachten ist.
Ein falscher Schritt im Urlaub - schon ist der Knöchel angeknackst oder gar gebrochen. Ein Aufenthalt im Krankenhaus kann teuer werden und wer glaubt die Krankenkasse springt hierfür ein, der irrt. Denn: Krankenkassen übernehmen nicht alle Krankheitskosten, die in europäischen Reiseländern anfallen. Außerhalb der EU und bestimmten Partnerländern wie der Schweiz oder Norwegen werden solche Kosten gar nicht übernommen, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die elektronische Gesundheitskarte gilt zwar auch als Europäische Krankenversicherungskarte, jedoch werden im Regelfall nur die Behandlungskosten erstattet, die auch das Gesundheitssystem des Reiselandes bezahlt, so die Verbraucherzentrale. Da die Versicherungssysteme je nach Land sehr unterschiedlich sind, ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich. Gerade bei Reisen in die USA oder Kanada fallen bei Krankheit und Unfall oft schnell horrende Kosten an, die man vorab gut versichern sollte.
Europäische Krankenversicherungskarte
Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) ist eine kostenlose Karte, die es Bürgern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ermöglicht, medizinische Versorgung während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen dieser Länder zu erhalten. Sie deckt jedoch nicht alle medizinischen Kosten ab. Sie garantiert lediglich, dass der Karteninhaber im Ausland die gleiche medizinische Versorgung erhält wie die ansässigen Bürger des jeweiligen Landes. Die Kosten werden in der Regel nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes erstattet oder direkt mit der Karte abgerechnet.
Die Europäische Versicherungskarte ist Bestandteil der elektronischen Gesundheitskarte - auf der Rückseite der Karte ist der Auslandkrankenschein schon drauf.
Kreditkarte oder Automobilclub - wie sinnvoll sind Kombi-Angebote?
Bevor man eine neue Auslandskranken-Versicherung abschließt, sollte man überprüfen, ob man nicht schon einen Versicherungsschutz hat. Z.B. verfügen manche Kreditkarten über diesen Schutz, aber auch hier sollte man sich die Bedingungen genau anschauen. Oft ist eine Zusatzversicherung sinnvoll. Auch wer Mitglied in einem Automobilclub ist sollte seinen Vertrag durchlesen, ob nicht bereits eine Auslandskrankenversicherung inkludiert ist. Mit einem kleinen Vertrags-Update bekommt man nicht selten schon einen ausreichenden Versicherungsschutz.
Worauf beim Abschluss zu achten ist
Eine Infusion vom Hotelarzt bei einem Magen-Darm-Infekt mag man noch bezahlen können. Doch wenn der Rücktransport nach Hause ansteht ist, muss man selbst tief in die Tasche greifen, wenn man keine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen hat.
Achtung, Kleingedrucktes!
- In den Vertragsbedingungen sollte nicht nur der notwendige, sondern auch der medizinisch sinnvolle Krankentransport abgedeckt werden. „Sinnvoll“ ist demnach ein Krankentransport dann, wenn der oder die im Urlaub Erkrankte voraussichtlich länger als vierzehn Tage im Krankenhaus bleiben müsste und reiseunfähig ist.
- Bei einigen Versicherern haben zum Beispiel chronisch Kranke oft das Nachsehen und bleiben auf den Kosten sitzen, wenn sie sich im Urlaubsland behandeln lassen müssen. Hier kann eine Unbedenklichkeitserklärung vom Arzt helfen, der vor Reiseantritt bestätigt, dass der Urlaub trotz Erkrankung möglich ist und keine Behandlungen - außer natürlich akute - nötig sind.
- Wichtig ist auch, dass beispielsweise Zahnbehandlungen, umfassender Schutz bei Sportverletzungen und auch bei Schwangerschaftsbeschwerden die Auslandskrankenversicherung einspringt und dies nicht etwa ausgeschlossen ist.
- Je nach Urlaub kann es auch nötig sein, Bergungskosten zu inkludieren - bei einem Roadtrip liegt das natürlich näher, als bei einer Woche reinem Strandurlaub.
- Privatärztliche Rechnungen aus dem Ausland sollten im vollen Umfang erstattet werden. Außergewöhnliche Ereignisse, etwa Pandemien oder kriegsähnliche Ereignisse, sollten in den Bedingungen nicht generell ausgeschlossen sein.
TIPP: Wenn besonders hohe Behandlungskosten anstehen, sollte man diese an seine Kasse per Fax oder Mail schicken und sich bestätigen lassen, dass diese auch übernommen werden.
Vergleichen - und lieber Jahresvertrag machen
Generell ist es laut der Verbraucherzentrale ratsam, eine Auslandsreise-Krankenversicherung als Jahresvertrag abzuschließen statt für einzelne Reisen. Für Einzelpersonen gibt es Policen teils schon für rund zehn Euro im Jahr. Viele Anbieter haben spezielle Familien-Angebote in ihrem Programm. Hier gilt es vor allem drauf zu achten, bis zu welchem Alter die Kinder mitversichert sind. Auch hier heißt es vergleichen, denn die Tarife und Regelungen der Versicherer sind unterschiedlich.
Einige Versicherungsgesellschaften verlangen bei Jahresverträgen oft eine Selbstbeteiligung - davon ist gänzlich abzuraten und diese Policen sollte man auf keinen Fall unterschreiben.
Übrigens: Auch Privatversicherte sollten sich vor Urlaubsantritt informieren, ob ihr Versicherungsschutz weltweit gilt und in welchem Umfang z.B. ein Rücktransport möglich ist. Und: Wer längere Zeit im Ausland ist, dem ist generell eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung zu empfehlen, die nicht mit der beschriebenen Reisekrankenversicherung zu verwechseln ist.
si/dpa