Fahrtüchtig trotz Konsum
Cannabis beim Autofahren: ADAC empfiehlt Erhöhung der THC-Werte – doch nicht für alle
Mit der Cannabis-Legalisierung ändern sich die Regeln für Autofahrerinnen und Autofahrer. Ein neuer THC-Grenzwert oder ein anderes Messverfahren stehen zur Debatte.
Frankfurt – Seit dem Beginn der Ampel-Regierung wird die Diskussion um Cannabis intensiv geführt. Mit dem 1. April steht nun eine bedeutende Änderung in der Cannabis-Legalisierung an: THC, der berauschende Bestandteil, wird nicht mehr als Betäubungsmittel rechtlich eingestuft. Obwohl die Regelungen bezüglich Besitz und Eigenbedarf weitgehend geklärt sind, bleibt eine Frage im Zusammenhang mit der Legalisierung von Cannabis offen – wie verhält es sich mit dem Fahren unter Cannabis-Einfluss?
Cannabis am Steuer: THC-Nachweis gestaltet sich derzeit schwierig
Aktuell liegt der Grenzwert für bei Autofahrerinnen und Autofahrern bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert ist jedoch zu niedrig angesetzt, wenn es nach dem Deutschen Hanfverband geht, bei den Cannabis-Gesetzen sei noch Luft nach oben. Der aktuelle THC-Grenzwert wird oft noch Stunden oder sogar Tage nach dem Konsum überschritten. Der ADAC hat eine klare Position zum Thema Cannabis am Steuer.
Cannabis-Legalisierung: Neue THC-Grenzwerte werden beraten
Noch in diesem Frühjahr soll ein neuer Grenzwert für THC am Steuer festgelegt werden. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) berät sich dazu mit einer Kommission aus Expertinnen und Experten. Es wird erwartet, dass der Grenzwert für THC erhöht wird. Dies liegt hauptsächlich an der langen Nachweiszeit des Wirkstoffs. Autofahrerinnen und Autofahrer können aktuell noch belangt werden, selbst wenn der Konsum keinen Einfluss mehr auf ihr Fahrverhalten hat. Verkehrsminister Wissing erklärte dazu gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung: „Die Wirkung kann schon wieder verschwunden sein, während der THC-Gehalt im Körper noch in erhöhtem Maße vorhanden ist.“ Wissing fügte hinzu: „Dieses Phänomen haben wir bei Alkohol nicht“.
Wissing betonte, dass „die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt“ stehen sollte. Nur wer „in der Lage ist, es vollständig zu beherrschen und nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht“, sollte Auto fahren, so der FDP-Politiker. Der ADAC teilt diese Ansicht. Auf seiner Website zitiert der ADAC Markus Schäpe, Leiter der ADAC Rechtsabteilung: „Wir brauchen wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert.“
Verkehrssicherheit nach Cannabis-Legalisierung: Grenzwerte nicht für alle erhöhen
Der ADAC empfiehlt, andere Messmethoden zu prüfen, die sich besser zur Bestimmung der Fahrtüchtigkeit von Konsumentinnen und Konsumenten eignen könnten. Eine solche Methode könnte beispielsweise eine Analyse der Mundhöhlenflüssigkeit sein. Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk IPPEN.MEDIA über die fehlende Regel der im Cannabis-Gesetz betonte der ADAC jedoch: „Mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden.“ Es könnte eine potenzielle Gefahr von Konsumentinnen und Konsumenten ausgehen, die zum ersten Mal Cannabis konsumieren und die Wirkung nicht kennen. Für diese empfiehlt der ADAC, die bisher geltenden Regeln beizubehalten. (kiba/AFP)
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