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Alle wichtigen Fakten im Überblick

Cannabis ab 1. April legal – das müsst Ihr wissen

Cannabis
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Cannabis wird zum 1. April 2024 in Deutschland legal - alle wichtigen Fragen und Antworten im Überblick.

Es ist offiziell: Der Konsum und Anbau von Cannabis ist in Deutschland ab dem 1. April 2024 für Volljährige legal. Wir klären Euch über alles, was Ihr dazu wissen müsst, auf.

Nach langem Ringen ist das Cannabisgesetz nun durch den Bundestag: 407 Abgeordnete stimmten am 23. Februar dafür, dass der Anbau, Besitz und Konsum der Droge zukünftig unter gewissen Bedingungen für Erwachsene straffrei bleiben. Deutschland reiht sich damit in eine Reihe von Ländern ein, die ein Ende der bislang restriktiven Drogenpolitik einläuten. In der EU ist zum Beispiel in den Niederlanden, Portugal, Tschechien und Belgien der Konsum und Besitz von Marihuana größtenteils erlaubt, weltweit gilt die USA als Vorreiter.

Die Hoffnung dadurch: den boomenden Handel und unkontrollierten Konsum auf dem Schwarzmarkt eindämmen, sowie Konsumenten aus der Kriminalität holen und den Jugendschutz verbessern. Die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien teilten mit: „Die Regelungen sind ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert werden.“ Nach einem Jahr soll überprüft werden, ob sich diese Hoffnungen auch wirklich bestätigen.

Laut der Bundesregierung haben 4,5 Millionen Erwachsene nach einer Erhebung im Jahr 2021 in den vergangenen 12 Monaten wenigstens einmal Cannabis konsumiert (10,7 Prozent der Männer sowie 6,8 Prozent der Frauen). Am häufigsten wurde Cannabis in der Altersgruppe der 18 bis 24-Jährigen konsumiert. Was gilt künftig in Bezug auf den Besitz und Konsum von Marihuana? Wir beantworten alle wichtigen Fragen zum Gesetz im Überblick.

Was ist Cannabis, wie wird es konsumiert und wie wirkt es?

Cannabis ist eine Pflanze, die auch als Marihuana oder Hanf bekannt ist. Sie enthält eine Reihe von chemischen Verbindungen, die als Cannabinoide bezeichnet werden. Der bekannteste und psychoaktivste Cannabinoid ist Delta-9-Tetrahydrocannabinol, kurz THC. THC ist für die berauschende Wirkung von Cannabis verantwortlich. Cannabis wirkt im Körper, indem es mit dem Endocannabinoid-System interagiert, einem komplexen Netzwerk von Rezeptoren und Botenstoffen, das an der Regulation verschiedener physiologischer Prozesse beteiligt ist.

Marihuana kann in unterschiedlichsten Formen konsumiert werden. Häufig wird es als Joint oder in sogenannten „Bongs“, Wasserpfeifen, geraucht. Cannabis kann auch in Lebensmitteln wie Keksen, Brownies, Bonbons oder Getränken zubereitet werden. Diese werden als „edibles“ bezeichnet. Je nach Konsumform tritt die Wirkung schneller oder langsamer auf, und hält kürzer bzw. länger an.

Durch den Konsum kommt es je nach Person individuell zu unterschiedlichen Wirkungen: Meistens wird von Euphorie und Entspannung berichtet, einem gesteigerten Appetit und einem schmerzlindernden Effekt. Cannabis kann aber auch zu unerwünschten Nebenwirkungen führen, vor allem, wenn es von Personen mit Vorerkrankungen, in großen Mengen oder im Mischkonsum genommen wird. Dazu gehören Angstzustände, Paranoia, erhöhter Herzschlag, Koordinationsprobleme und Gedächtnisstörungen. Langfristiger und übermäßiger Cannabiskonsum kann auch zu Abhängigkeit und anderen Gesundheitsproblemen führen. Im Gegensatz zu Alkohol löst Cannabis jedoch laut der aktuellen Studienlage keine gravierenden Hirnschäden aus.

Cannabis-Legalisierung zum 1. April 2024 - alle wichtigen Fragen und Antworten

Welche Grenzwerte gelten künftig für den Eigenanbau und Konsum?
Wer volljährig ist, darf ab 1. April in Deutschland 25 Gramm Marihuana mit sich führen. Zuhause darf man maximal drei weibliche Pflanzen pro erwachsener Person anbauen, sowie bis zu 50 Gramm Cannabis lagern. Werden diese Grenzwerte um fünf (unterwegs) bzw. zehn Gramm (zuhause) überschritten, wird das Vergehen lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet. Größere Mengen deuten jedoch auf Vertrieb hin, weswegen das bestraft wird.
Wie funktionieren die Cannabis-Anbauclubs?
Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis-Clubs, stellen die zweite Säule des Gesetzes dar. Die betreffenden Regelungen treten etwas später, zum Juli 2024, in Kraft. In einem Cannabis-Club können Mitglieder Cannabis anbauen und erwerben – jedoch maximal 50 Gramm pro Mitglied und Monat. Mitglieder unter 21 Jahren bekommen maximal 30 Gramm pro Monat, der THC-Gehalt des Marihuanas darf außerdem 10 Prozent nicht überschreiten. Zum Vergleich: Laut der Bundesregierung liegt der THC-Gehalt in derzeit im Umlauf befindlichen Blüten bei circa 14 Prozent. Um Mitglied zu werden, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und noch nicht Mitglied eines anderen Clubs sein. Pro Club sind maximal 500 Mitglieder erlaubt. Besonders wichtig: Clubs dürfen nicht gewinnorientiert wirtschaften, keine Werbung schalten und müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte ernennen.
Soll es auch noch andere Möglichkeiten geben, Marihuana zu erwerben?
Geplant ist zudem ein Testlauf für kommerzielle Lieferketten in einzelnen Bundesländern. Cannabis soll dann zum Beispiel über Apotheken oder spezielle Geschäfte verkauft werden. Die Projekte sind auf fünf Jahre begrenzt und werden wissenschaftlich begleitet. Während einzelne Länder bereits Interesse an dem Vorhaben bekundeten, lehnte Bayern mit der Sorge vor Drogentourismus ab. Wann dieser Schritt in die Tat umgesetzt werden soll, steht noch nicht letztendlich fest und wird in Absprache mit der EU festgelegt.
Was gilt für Minderjährige?
Für Minderjährige bleiben Anbau, Besitz, Konsum und Vertrieb nach wie vor verboten, Vergehen werden aber nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Stattdessen sollen sie an Präventionsprogrammen teilnehmen – und die Polizei informiert natürlich die Eltern.
Darf in der Öffentlichkeit ein Joint geraucht werden?
In der Öffentlichkeit darf Cannabis nur bedingt konsumiert werden. Rund um Spielplätze, Schulen, Kitas sowie öffentliche Sportplätze ist Kiffen in einem Radius von 100 Metern verboten. In den Fußgängerzonen gilt ein Kiffverbot in der Zeit von 7 bis 20 Uhr.
Ist Dealen dann erlaubt?
Dealen, also das illegale Verkaufen von Marihuana, ist nach wie vor verboten – zum Schutz von Minderjährigen wurden die Strafen dafür sogar erhöht. So wird die illegale Abgabe an Minderjährige zukünftig mit einer Mindest-Freiheitsstrafe von zwei Jahren, statt wie bisher mit einem Jahr geahndet.
Gibt es einen Grenzwert für das Autofahren unter Cannabis-Einfluss?
Für Autofahren unter Cannabis-Einfluss soll bis Ende März ein Grenzwert festgelegt werden, ähnlich der 0,5 Promille Grenze bei Alkohol. Bis der feststeht, gelten die aktuellen Vorgaben – das heißt, dass Autofahren unter Cannabis-Einfluss komplett verboten ist. Bei einer bestehenden Cannabisabhängigkeit sollen die Behörden die Fahrerlaubnis auch künftig entziehen dürfen.

Legalisierung nicht unumstritten

Die Legalisierung von Cannabis ist nicht unkontrovers. So hat Markus Söder, CSU-Ministerpräsident von Bayern, bereits angekündigt, dass Bayern den Konsum von Cannabis nach wie vor so weit wie möglich erschweren möchte. „Wir werden dieses Gesetz extremst restriktiv anwenden“, betonte Söder nach einer CSU-Vorstandssitzung in München. „Da darf sich jeder darauf einstellen.“ Aber auch in der Regierungskoalition bleibt das Gesetz umstritten. Der SPD-Abgeordnete Christian Fiedler - von Beruf Kriminalbeamter - kündigte in der „Rheinischen Post“ vor der Abstimmung an, gegen die Legalisierung zu stimmen. Einem Gesetz, das zu einer „Entkriminalisierung von Dealern und sinnloser Mehrarbeit für die Polizei“ führe, könne er nicht zustimmen. „Die organisierte Kriminalität lacht sich dabei ins Fäustchen.“

fso mit Material der dpa

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