Bundesnetzagentur warnt
Achtung Spionage: Bei diesen smarten Weihnachtsgeschenken ist Vorsicht geboten
Das Weihnachtsgeschäft ist bereits in vollem Gange, doch das passende Präsent zu finden ist oft nicht leicht. Auf vielen Wunschzetteln befinden sich vermutlich smarte Geräte. Doch sollte man diesen Wunsch erfüllen? Die Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht beim Kauf von smarten Geschenken.
Zahnbürstenhalter mit eingebauter Kamera, Wasserkocher mit integriertem Mikrofon und Winkekatzen mit Videofunktion: Smarte Geräte durchdringen den Markt immer mehr. Doch nicht alle Gerätschaften sind in Deutschland erlaubt. Die Bundesnetzagentur betonte, dass der Besitz von Geräten mit versteckter Kamera oder Mikrofon in Deutschland verboten ist, wenn diese dazu fähig sind, heimlich Audio- und Videoaufnahmen zu erstellen und zu übertragen.
„Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Sie erleichtern zwar unser Leben, doch dürfen sie nicht unsere Privatsphäre gefährden“, so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Solche Geräte hätten vor allem im Kinderzimmer nichts zu suchen.
Bei diesen Produkten solltet Ihr aufpassen
Gewarnt wird vor Gerätschaften, die mit einem Mikrofon oder einer Kamera ausgerüstet sind. Solche Geräte sind nämlich nur erlaubt, wenn sie durch ein optisches oder akustisches Signal darauf aufmerksam machen, dass eine Aufnahme vonstattengeht. Für smarte Geräte, bei denen Ihr lieber vorsichtig sein solltet, nennt die Behörde folgende Beispiele:
- Smarte Brillen: Mit diesen Brillen kann man Fotografieren und Videomaterial aufzeichnen. Die Aufnahmesituation muss jedoch für Dritte erkennbar sein. Dafür ist ein akustisches oder visuelles Warnzeichen nötig.
- Smartwatches für Kinder: Lassen sich über die Uhr unbemerkt Gespräche in der Umgebung des Trägers aufzeichnen, sind diese Smartwatches verboten.
- GPS Tracker: Sie sind hilfreich, um verlorene Gegenstände oder auch Haustiere zu orten. Verfügt der GPS-Tracker jedoch über ein Mikrofon, sind diese in Deutschland strengstens untersagt. Denn dadurch lassen sich Geräusche aus der Umgebung des Trackers problemlos abhören.
- Saugroboter: So praktisch sie auch scheinen mögen, auch Saugroboter sind verboten, wenn sie die technische Ausstattung für heimliche Bild- und Tonaufnahmen besitzen. „Entscheidend ist dabei, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Signale über die Aufnahme geben.“, so die Bundesnetzagentur.
Wichtig ist, dass Ihr Euch vor dem Kauf eines smarten Geräts gut über das Produkt und seine Funktionsweise informiert. Eine mögliche Aufnahmesituation der Gerätschaft muss für Dritte direkt erkennbar sein, sei es durch ein akustisches oder ein optisches Signal. Aus Gründen des Datenschutzes darf es zudem keine Möglichkeit geben, als Außenstehender heimlich auf Kamera und Mikrofon des smarten Geräts zuzugreifen.
nz mit Material der dpa