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Neue Grundsicherung

Bürgergeld-Reform von Union und SPD: Arbeitsverweigerer müssen mit härteren Sanktionen rechnen

Die Grundsicherung löst das Bürgergeld ab. Nun sind Sanktionen für diejenigen im Gespräch, die sich Jobangeboten widersetzen. Was bedeutet das für Arbeitssuchende?

Frankfurt am Main – Die CDU/CSU und SPD planen laut aktuellem Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Bürgergeldes. Zukünftig soll die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ das im Jahr 2023 eingeführte Bürgergeld ablösen. Ein zentraler Punkt ist eine Forderung, die häufig von der Union und insbesondere durch Friedrich Merz, geäußert wurde: Strengere Sanktionen für Arbeitssuchende, die sich arbeitsunwillig zeigen und wiederholt Jobangebote ablehnen. Die Diskussion um eine sogenannte Arbeitspflicht wirft Fragen auf, was dies für die Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergeldes bedeuten könnte. Und welche Veränderungen damit auf sie zukämen.

Koalitionspartner Union und SPD begrüßen schärfere Sanktionen für Arbeitsverweigerer

Auch die SPD zeigt sich offen für Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer. Bereits am 19. Februar, kurz vor der Bundestagswahl, sprach sich Olaf Scholz (SPD) im TV-Duell mit Merz, organisiert von Welt und Bild, für öffentlich geförderte Jobangebote für Arbeitsverweigerer aus. Das Jobcenter müsse die Möglichkeit haben, bei wiederholtem Nichterscheinen zu Terminen und Ablehnung von Jobangeboten mit Leistungskürzungen zu reagieren.

Die Bundesagentur für Arbeit in Fürth (Symbolbild)

Im 185-Seiten umfassenden Koalitionsvertrag von Union und SPD, heißt es: „Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen. Sanktionen müssen schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können.“ Zudem soll die besondere Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen berücksichtigt werden, wenn dies die Annahme eines Jobangebots erschwert.

Neue, härtere Sanktionen für Arbeitsverweigerer dürften nur schwer umsetzbar sein

Die neue Regierung zeigt sich im Koalitionsvertrag besonders streng gegenüber Personen, „die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern.“ Für diese Gruppe ist ein „vollständiger Leistungsentzug vorgenommen“ vorgesehen. Die Koalitionspartner betonen: „Für die Verschärfung von Sanktionen werden wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten.“

Es scheint, dass die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Grundsicherung für Arbeitssuchende neu bewertet und ausgeschöpft werden sollen. Eine vollständige Streichung der staatlichen Unterstützung für Arbeitslose könnte sich jedoch als schwierig erweisen.

Arbeitspflicht im Koalitionsvertrag nicht erwähnt – Union und SPD wollen „Instrumente und Strukturen“ der Arbeitsagentur prüfen

Bis 2019 war es grundsätzlich möglich, die staatliche Unterstützung für Arbeitssuchende vollständig zu streichen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte jedoch eine absolute Sanktion für verfassungswidrig und erlaubte lediglich eine Kürzung von 30 Prozent der Leistung. Das Gericht beschrieb jedoch eine Situation, in der ein vollständiger Leistungsentzug gerechtfertigt wäre: Wenn Bürgergeld-Beziehende „willentlich und ohne wichtigen Grund eine konkret angebotene zumutbare und existenzsichernde Arbeit verweigern“, so das Bundessozialministerium.

Anfang 2024 wurde die Gesetzesgrundlage erneut verschärft, sodass eine Streichung der finanziellen Unterstützung für Arbeitslose für zwei Monate möglich ist. In der Praxis gilt dies jedoch als schwer umsetzbar, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wird eine sogenannte Arbeitspflicht nicht explizit erwähnt. Welche konkreten Maßnahmen die Regierungspartner ergreifen werden, um mit Leistungskürzungen Druck auf Arbeitsverweigerer auszuüben, bleibt abzuwarten. Die Koalitionspartner schreiben jedoch: „Wir werden alle bisherigen Instrumente und Strukturen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter auf ihre Wirksamkeit prüfen und anpassen.“ (fh)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Ardan Fuessmann

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