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Mittwoch und Donnerstag

Streik bei der Deutsche Bahn – was Betroffene jetzt wissen müssen

Die GDL hat für Mittwoch (15.11.) und Donnerstag (16.11.) einen Warnstreik angekündigt. Die Deutsche Bahn kommt den Passagieren jedoch mit einem Angebot entgegen.

Update vom 16. November, 20.25 Uhr: Der Warnstreik der GDL bremste am Donnerstag tausende Züge aus. In einigen Bundesländern wurde vor allem der Regionalverkehr nahezu lahmgelegt. „Unsere ganze Priorität liegt darauf, morgen, an diesem wichtigen Freitag, den Verkehr wieder in Gang zu bringen“, sagte Bahn-Sprecher Achim Strauß. Dann soll auch wieder der Fernverkehr zuverlässig fahren, nachdem der Notfahrplan seit Start des Streiks nur knapp 20 Prozent der geplanten Verbindungen enthalten hatte.

Während die GDL den Warnstreik für notwendig ansah, um ihre Forderung nach höheren Löhnen und kürzen Arbeitszeiten durchzusetzen, hielt ihn die Bahn für „völlig unnötig“ sowie eine Zumutung für Bahnreisende. GDL-Chef Weselsky will es sich aber „nicht in die Schuhe schieben lassen, dass wir eskalieren.“ Seiner Ansicht nach wollte die Deutsche Bahn nicht über die Wochenarbeitszeit sowie Tarifverträge für Fahrdienstleiter verhandeln – der Warnstreik war deshalb unumgänglich gewesen.

Update vom 16. November, 6.34 Uhr: Am Mittwochabend startete der 20-stündige Warnstreik der Deutschen Bahn. Diese hat ihre Fahrgäste gebeten, am Donnerstag auf nicht unbedingt notwendige Reisen zu verzichten oder Fahrten zu verschieben. „Im gesamten Fern- und Regionalverkehr kommt es zu massiven Beeinträchtigungen durch den GDL-Streik“, teilte die Bahn am frühen Donnerstagmorgen mit. Wer dennoch fahren müsse, sollte sich kurz vor Antritt der Reise in den Auskunftsmedien der Bahn informieren. Der Notfahrplan für den Personenverkehr sei angelaufen.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) legt den Bahnverkehr mit einem 20-stündigen Warnstreik seit Mittwochabend bundesweit weitgehend lahm. Das offizielle Ende des Warnstreiks hat die GDL für 18.00 Uhr am Donnerstag angekündigt. Die Bahn geht davon aus, dass in manchen Regionen kein Regionalzug unterwegs sein wird. Auch der S-Bahn-Verkehr in größeren Städten ist betroffen. Im Fernverkehr rechnet der Konzern mit dem Ausfall von mehr als 80 Prozent aller ICE- und IC-Züge. Im Güterverkehr dürften die Folgen ebenfalls weitreichend sein.

Warnstreik der GDL am 15. und 16. November: Zugausfälle und Verspätungen drohen

Update vom 15. November, 9.05 Uhr: Nachdem zu Anfang des Jahres bereits die EVG mehrfach gestreikt hat, hat nun auch die GDL kurzfristig einen Warnstreik angekündigt. Der Streik bei der Deutschen Bahn beginnt am Mittwoch (15. November) um 22 Uhr und endet am Donnerstag (16. November) um 18 Uhr. In dieser Zeit werden viele Züge ausfallen und auch größere Verspätungen sind möglich.

Für den Streik hat die Deutsche Bahn einen Notfallplan erarbeitet und „setzt längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein, um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden“, erklärt die Deutsche Bahn in einer Pressemeldung. Man werde auch versuchen, den Regionalverkehr in deutlich abgespeckter Form aufrechtzuerhalten. Noch sei jedoch unklar, in welchem Umfang dies möglich ist.

Streik der GDL ab Mittwoch (15.11.): Tickets behalten Gültigkeit

Die Bahn rät daher, Zugreisen nach Möglichkeit zu verschieben. „Alle Fahrgäste, die ihre für den 15.11. oder 16.11. geplante Reise aufgrund des Streiks der GDL verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen“, so die Pressemeldung weiter. Die Zugbindung ist aufgehoben und es kann auch eine alternative Streckenführung genutzt werden, um an sein Ziel zu kommen. Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden.

Aktuelle Informationen zum Streik finden Fahrgäste auf der Bahn-Webseite sowie in der App DB Navigator. Zudem gibt es ab Mittwochvormittag eine Streikhotline, erreichbar unter der Telefonnummer 08000 99 66 33.

Erneuter Streik bei der Deutscher Bahn (DB): Was Betroffene tun können, wenn ihre Fahrt ausfällt

Ursprungsmeldung vom 20. April 2023: Frankfurt – Die letzten großen Streiks gab es erst im März – und schon wird die Deutsche Bahn (DB) erneut bestreikt, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat für Freitagvormittag (21. April) einen flächendeckenden Warnstreik angekündigt.

UnternehmenDeutsche Bahn
Mitarbeitende300.000
Wer ruft zum Streik auf?Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

Am Streik werden Mitarbeitende aus allen Bereichen teilnehmen. Deshalb wird er sich auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb auswirken. Obwohl der Fahrtbetrieb ab 13:00 Uhr wieder schrittweise aufgenommen werden soll, kann es auch am Freitagnachmittag noch zu Beeinträchtigungen kommen. Wegen der kurzfristigen Ankündigung werden auch Güterzüge behindert, sodass Rückstaus ausgelöst werden. Mit Auswirkungen des Streiks ist sogar bis am Abend zu rechnen. Doch was passiert mit Reisenden, die am Freitag den Zug nehmen müssen und womöglich sogar bereits ein Ticket gekauft haben?

Am Freitag (21. April) ist die Deutsche Bahn von einem weiteren Streik betroffen. (Symbolbild)

Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA schrieb Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern, dass sich Reisende bei der Bahn informieren sollen, ob ihre Verbindung vom Streik betroffen ist. Wer von einem Ausfall oder einer Verspätung betroffen sein sollte, lässt sich diese am besten von einem Mitarbeiter der Bahn bestätigen oder dokumentiert selbst – beispielsweise durch das Fotografieren der Anzeigetafel.

Streik bei der Deutschen Bahn: Diese Erstattungen bekommen Betroffene

„Rechtlich greifen hier die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007. Fällt der Zug aus und wird auf die Fahrt verzichtet, bekommen die Fahrgäste den gesamten Ticketpreis erstattet. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten bekommen Fahrgäste eine Entschädigung. Diese beträgt bei einer Ankunftsverspätung von 60 Minuten 25 Prozent des Ticketpreises, bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten liegt diese bei 50 Prozent des Ticketpreises“, schreibt Zeller weiter.

Wenn die Verspätung einer Fahrt länger als 60 Minuten ist, müsse die Bahngesellschaft zudem kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten, die in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen, sofern diese im Zug oder Bahnhof verfügbar oder lieferbar sind.

  • Bei regulären Tickets entfällt die Zugbindung, sobald sich die Fahrt aufgrund der DB um mindestens 20 Minuten verspätet.
  • Nach 60 Minuten haben Betroffene ein Recht auf eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticket-Preises und falls verfügbar eine angemessene Erfrischung und Mahlzeit.
  • Nach 120 Minuten liegt das Recht auf Entschädigung bei 50 Prozent des Ticket-Preises.
  • Bei einem Ausfall wird das Ticket vollständig erstattet.

Erneuter Streik: Was die Deutsche Bahn den Betroffenen anbietet

Die Deutsche Bahn bietet darüber hinaus Personen, deren Reise am Freitag vom Streik betroffen ist, an, ihre bereits gebuchten Tickets flexibel ab sofort bis einschließlich zum 25. April zu nutzen. Das gilt für Tickets, die bis zum 18. April gekauft wurden.

Sollte eine Sitzplatzreservierung bestanden haben, kann diese kostenfrei storniert werden, berichtet die DB. Falls ein Ticket erstattet werden soll, kann dies über die Website, vor Ort oder über die App der DB beantragt werden. Beim letzten großen Streik hatten sowohl die EVG als auch die Gewerkschaft Verdi zum Streik aufgerufen und Busse, Bahnen und sogar Flughäfen zum Stillstand gebracht.

Rubriklistenbild: © Carsten Koall/dpa/Symbolbild

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