Kosten und Grabarten im Überblick
Wie teuer ist der Tod? Alle wichtigen Fakten und Zahlen für Angehörige
Meist haben Angehörige bei einem Sterbefall nicht groß Zeit, den Verlust zu betrauern, schließlich muss eine Beisetzung organisiert – und bezahlt – werden. Und gerade das Finanzielle ist nicht unerheblich. Welche Kosten auf Euch zukommen, welche günstigeren Alternativen es gibt und wer überhaupt bezahlen muss, erfahrt Ihr hier.
Ein Sterbefall in der Familie bedeutet für die nächsten Angehörigen neben Trauer und Verlust meist auch in den ersten Tagen und Wochen viel Stress und vor allem eine finanzielle Belastung: eine Beerdigung muss organisiert und bezahlt werden. In Deutschland gilt die sogenannte Bestattungspflicht. Das heißt, dass Angehörige verpflichtet sind, eine verstorbene Person ordnungsgemäß zu bestatten. Grundsätzlich sind drei verschiedene Arten der Bestattung möglich: Erd-, Feuer- und Seebestattungen, wobei letztere in Deutschland nur in Nord- und Ostsee möglich sind. In Deutschland herrscht generell Friedhofspflicht. Somit dürfen Verstorbene in der Regel auch nicht auf Privatgrundstücken beerdigt werden. Hier listen wir auf, mit welchen Kosten je nach Bestattungsart ungefähr zu rechnen ist – und zeigen Alternativen auf.
So teuer sind Erdbestattungen
Erdbestattungen, also klassische Sargbeisetzungen in Gräbern, sind die teuerste Beisetzungsform. Im Durchschnitt sind mit Gesamtkosten von über 12.000 Euro zu rechnen. Je nach Grabart, Friedhof und Bestatter-Leistungen variieren die Kosten jedoch stark. Für diese Posten muss laut dem Portal todesfall-checkliste.de bei einer durchschnittlichen Beerdigung ungefähr aufgekommen werden:
| Mindestkosten in € | Maximalkosten in € | Durchschnittskosten in € | |
|---|---|---|---|
| Bestattungsinstitut (Überführung, Sarg, Urne, Aufbahrung) | 900 | 5000 | 3000 |
| Friedhof (Grabkosten, Beisetzungsgebühr, Trauerhalle) | 800 | 3500 | 2500 |
| Steinmetz (Gravur des Grabsteins, Grabfassung) | 1300 | 10.600 | 5000 |
| Floristen | 170 | 650 | 300 |
| Weitere Bestattungskosten (Kirchgestaltung/Trauerredner, Leichenschmaus, Todesanzeige) | 700 | 3500 | 1830 |
Bei Erdgräbern kann man zwischen Wahl- oder Reihengrab wählen. Wenn man ein Grab „kauft“, erwirbt man damit die Nutzungsrechte für in der Regel zehn bis 30 Jahre. Reihengräber sind meist günstiger als Wahlgräber, jedoch kann dort die Liegezeit – wie zum Beispiel in Familiengräbern üblich – nicht verlängert werden. Die Kosten für die Gräber variieren je nach Friedhof und Grabart. Unser Tipp: In der Online-Datenbank von Aeternitas e.V. (Verbraucherinitiative Bestattungskultur) können die Kosten für zahlreiche Ortschaften nachgeschlagen werden. Laut dieser Datenbank kostet ein Erdreihengrab in Rosenheim für zehn Jahre 171 Euro, ein Erdwahlgrab hingegen für dieselbe Zeit 427 Euro.
Feuerbestattungen – eine immer beliebtere Alternative
Feuerbestattungen sind günstiger als Erdbestattungen – und erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Aber auch hier variieren die Preise stark. Von knapp 2000 Euro für eine sogenannte anonyme Feuerbestattung bis hin zu Höchstkosten von über 12.000 Euro ist alles möglich. Im Durchschnitt zahlen Angehörige für eine Feuerbestattung laut todesfall-checkliste.de etwa 6000 Euro. Denn: auch bei einer Feuerbestattung muss ein Sarg für die Einäscherung angeschafft werden, möglicherweise ein Steinmetz für die Urnengrabplatte beauftragt werden und die Trauerfeier bezahlt werden. Zusätzlich muss eine zweite Leichenschau vor der Einäscherung stattfinden: erst wenn feststeht, dass der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist, ist eine Feuerbestattung erlaubt. Und bei Urnengräbern gilt es ebenfalls, zwischen Wahl- und Reihengrab auf dem Friedhof zu entscheiden. Auch hier lohnt sich ein Blick in die Aeternitas-Datenbank. Gut zu wissen: Wird eine Feuerbestattung vom Verstorbenen oder den nächsten Angehörigen gewünscht, muss dafür eine schriftliche Willenserklärung aufgesetzt werden, anders als bei einer klassischen Erdbestattung.
Kosten sparen mit Seebestattungen oder Waldfriedhöfen?
Da mit einer Beerdigung die Kosten noch nicht aufhören, lohnt es sich, über Seebestattungen oder die letzte Ruhestätte im Waldfriedhof nachzudenken. Zwei große Kostenpunkte fallen damit nämlich weg: Grabplatten und die Grabpflege.
Seebestattungen sind in Deutschland grundsätzlich nur in Nord- und Ostsee gestattet, im Chiemsee oder anderen bayerischen Seen ist das nicht möglich. Bei einer Seebestattung wird die Asche in einer wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben – an einer vorher festgelegten Stelle, die auch später mittels GPS-Daten lokalisiert werden kann. Die Vorteile: es müssen weder Steinmetze noch Grabmiete und -pflege bezahlt werden, die Liegezeit ist unbegrenzt möglich. Jedoch kommen einmalig hohe Überführungskosten auf die Angehörigen zu, wenn der Leichnam beispielsweise von Bayern an die Nordsee gebracht werden muss. Laut der Versicherungsplattform ERGO liegen die Kosten für eine Seebestattung zwischen 800 und 3300 Euro, je nach Form der Beisetzung. Als Angehörige sollte man sich aber bewusst sein, dass es bei Seebestattungen keinen Ort im klassischen Sinne gibt, an dem um den Verstorbenen getrauert wird, denn ein Grab, zu dem man zum Beispiel traditionellerweise an Allerheiligen fährt, gibt es nicht – das kann manchen Angehörigen das Trauern und den Verabschiedungsprozess erschweren.
Auch Waldfriedhöfe werden zunehmend beliebter. Hier muss sich ebenfalls nicht um eine Grabplatte oder die Grabpflege gekümmert werden, zwei sonst große Kostenfaktoren spielen also keine Rolle. In Bad Feilnbach gibt es zum Beispiel den Gedenkwald. Hier kann man zwischen verschiedenen Arten der Naturbestattung wählen. Eine klassische Baumbestattung, also eine Beisetzung einer biologisch abbaubaren Urne am Fuße oder im Wurzelwerk eines Baumes, kostet dort mindestens 1401 Euro, inkludiert sind hierbei bereits die Nutzungsrechte für zehn Jahre. Aber auch hier gilt: Umso größer und aufwendiger die Trauerfeier, umso höher die Kosten.
Ein Zwischenfazit: Erdbestattungen sind die teuerste Form der Bestattung, Feuerbestattungen sind in der Regel günstiger. Jedoch variieren die Preise überall stark, je nach Friedhof, Grabartwahl und natürlich der Trauerfeiergestaltung - das sind auch die Posten, bei denen Ihr am besten einsparen könnt. Grundsätzlich sind den Preisen bei Beerdigungen nach oben hin keine Grenzen gesetzt. Immer beliebter werden alternative Bestattungsformen, wie zum Beispiel Seebestattungen oder Waldfriedhöfe. Solche Formen setzen grundsätzlich eine Einäscherung voraus, sind aber kostengünstiger als klassische Urnengräber, da Ausgaben für Grabplatten und Grabpflege entfallen. Aber Achtung: die Inflation macht auch vor Beerdigungen nicht Halt. Laut zahlreichen Bestattungsinstituten ist in Zukunft mit steigenden Preisen zu rechnen.
Wer muss zahlen? So ist die gesetzliche Regelung:
Wer muss überhaupt die Kosten für eine Beerdigung tragen? Auch das ist in Deutschland klar gesetzlich geregelt. Grundsätzlich müssen laut BGB die Erben die Beerdigungskosten des Verstorbenen bezahlen, was in der Regel bedeutet, dass eine Beerdigung direkt durch das hinterlassene Erbe finanziert wird. Reicht dieses dafür nicht aus, oder wurde kein Testament verfasst, gibt es eine Rangfolge, in welcher die Angehörigen belangt werden. Diese beginnt beim Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner. Hier haben wir Euch die Rangfolge aufgelistet:
- Ehe- oder eingetragene Lebenspartner
- Volljährige Kinder
- Eltern
- Volljährige Geschwister
- Partner (aus keiner eingetragenen Partnerschaft)
- Sonstige Sorgeberechtigte (z.B. Vormünder; gilt nicht in allen Bundesländern)
- Großeltern
- Volljährige Enkelkinder
- Sonstige Verwandte bis zum 3. Grad (z.B. Neffen und Nichten)
Übrigens: Auch wenn Ihr das Erbe ausschlagt, seid Ihr nach wie vor in der Pflicht, die Beisetzung entsprechend mitzufinanzieren.
Lohnt sich eine Versicherung?
Wer seine Angehörigen vor den finanziellen Belastungen einer Beerdigung bewahren möchte, kann noch zu Lebzeiten eine sogenannte Sterbegeldversicherung abschließen. Davor ist es sinnvoll, sich Gedanken zu machen, welche Art von Beerdigung man sich wünscht, um so die Kosten etwas besser einschätzen zu können. Laut den Verbraucherzentralen lohnt es sich jedoch wenn dann, solche Versicherungen frühzeitig abzuschließen. Die einzuzahlenden Beträge sind auch davon abhängig, wie groß die Wahrscheinlichkeit des Ablebens aktuell ist – dementsprechend werden sie mit höherem Einstiegsalter teurer. In solchen Fällen seien private Sparpläne sinnvoller, um Geld für den Ernstfall beiseite zu schaffen.
Das passiert, wenn weder Geld noch Verwandte da sind
Sollte weder Erbe noch Versicherung da sein und Angehörige die Kosten nicht tragen können, haben sie die Möglichkeit, beim Sozialamt einen Antrag auf eine Sozialbestattung zu stellen. Diese Bestattung wird dann vom Sozialamt bezahlt. Das ist aber nur dann möglich, wenn keine einzige Person in der Rangliste für die Beerdigung aufkommen kann. Auch sind zusätzliche Kosten, die zum Beispiel für die Grabpflege anfallen, nicht inkludiert.
Wenn keinerlei Angehörige gefunden werden – oder sich diese nicht fristgemäß um die Beisetzung kümmern – springt zu guter Letzt die Kommune ein: dann gibt es eine sogenannte Bestattung von Amts wegen, eine einfache Beisetzung, die auch Verstorbenen ohne Hinterbliebenen einen würdevollen Abschied ermöglichen soll. Laut zahlreichen Kommunen werden zunehmend mehr Menschen von Amts wegen bestattet. Auch bei einer Bestattung von Amts wegen können Personen zu Lebzeiten noch festlegen, ob sie eine Feuer- oder Erdbestattung wünschen, und ob sie in einem bestimmten Familiengrab beigesetzt werden sollen. An diese Anordnungen, so sie denn schriftlich festgehalten sind, müssen sich auch die Kommunen, beziehungsweise die städtischen Friedhöfe halten. Sollten später doch noch Angehörige ermittelt werden, müssen diese rückwirkend die Kosten dafür übernehmen.
fso