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Geschwindigkeitskontrolle

Piepton im Auto kann lästig werden: Fahrassistent wird ab 2024 zur Pflicht

Um die Sicherheit auf Europas Straßen zu erhöhen, sollen alle Autos mit einem Fahrassistenten ausgestattet werden. Die Systeme weisen jedoch noch einige Fehler auf.

München – Ob als Unterstützung beim rückwärts Einparken oder um den toten Winkel zu überwachen: Fahrassistenten erleichtern das Autofahren enorm. In einigen Fällen können sie allerdings auch zu Frust führen – wenn sie etwa pausenlos piepen, obwohl es keinen erkennbaren Grund gibt. Einige Autofahrer bevorzugen daher Automodelle ohne die Hilfsfunktion. Nachdem zuletzt eine große Führerschein-Änderung angekündigt wurde, sollen sich nun allerdings auch die Regeln für die Fahrassistenten ändern.

Die Geschwindigkeit während des Autofahrens soll durch das System überwacht werden

Bereits seit dem 6. Juli 2022 müssen neue Fahrzeuge mit dem intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (Intelligent Speed Assistance, kurz ISA) ausgestattet werden. Das geht aus einer Regelung vom 12. November 2021 hervor. Diese Vorschrift soll ab Juli 2024 auf alle erstmals in der EU zugelassenen Autos ausgeweitet werden. Für Autofahrer bedeutet das: Das Tempo wird dann von ISA überwacht.

Das „Intelligent Speed Assistance“-System soll dabei helfen, die vorgegebene Geschwindigkeit während dem Autofahren zu halten. (Symbolbild)

Laut der Webseite der Europäischen Kommission soll durch den Assistenten „die Zahl der Zusammenstöße auf Europas Straßen“ reduziert werden. Überschreitet der Autofahrer die vorgegebene Geschwindigkeit, macht der Assistent durch einen piependen Alarm darauf aufmerksam. Mit überhöhtem Tempo zu fahren, wird folglich deutlich erschwert. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat die Ampel-Koalition zudem eine neue Straßenordnung beschlossen, durch die mehr 30-Zonen folgen könnten.

Falscher Alarm kann ausgelöscht werden, wenn der Fahrassistent veraltete Daten hat

Ärgerlich kann es für Autofahrer werden, wenn sich das System strikt an die Geschwindigkeitsvorgaben hält, ohne jegliche Toleranz. Auch bei einer kurzen Überschreitung der Geschwindigkeit, etwa beim Überholen oder, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern, würde das piepende Geräusch dann bereits ertönen.

Gelegentlich kommt es allerdings auch zu einem falschen Alarm, weil der Fahrassistent Verkehrsschilder falsch erkennt oder die Tempolimits des Systems veraltet sind, wie Professor Andre Seeck, Direktor bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), gegenüber heise.de erklärt. Bis eine Geschwindigkeitsänderung im System übernommen wird, dauere es „grob eineinhalb Jahre“, so Seeck. Zudem verwechsle der Geschwindigkeitsassistent häufig Tempo-Aufdrucke auf Lkws mit Verkehrsschildern und speichere folglich ein falsches Höchsttempo.

ADAC warnt vor Fehlerquote: „Raten dringend, sich nicht blind auf einen solchen Assistenten zu verlassen“

Damit die Systeme zukünftig also tatsächlich richtig funktionieren und Autofahrer nicht nerven, müssten noch einige Verbesserungen vorgenommen werden, befindet der Experte. Gleiches bestätigt auch Dr. Reinhard Kolke, Leiter des ADAC Technik Zentrums: „Wir haben bei den Systemen eine Fehlerquote von durchschnittlich 10 Prozent festgestellt und raten daher dringend, sich nicht blind auf einen solchen Assistenten zu verlassen.“ Würde ein Blitzer ausgelöst werden, obwohl laut System nicht zu schnell gefahren wurde, hafte dennoch der Fahrer.

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Die entsprechende EU-Verordnung sieht vor, dass der Assistent das richtige Tempolimit auf mindestens 90 Prozent einer Gesamtteststrecke und mindestens 80 Prozent auf den drei Straßenarten – innerorts, außerorts und auf Autobahnen – erkennt.

Trotz bestehender Mängel kann der Fahrassistent zumindest trotz erhöhter Geschwindigkeit keine Zwangsbremsung durchsetzen, wie der ADAC auf seiner Webseite erläutert. Zwar gebe es Systeme, die die Geschwindigkeit selbstständig reduzieren können, bei allen Fahrzeugen lasse sich das System aber übersteuern, indem etwa einfach Gas gegeben wird. (tt)

Rubriklistenbild: © Silas Stein/dpa

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