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EU plant neue Regeln

Führerschein-Änderungen 2023: Was Autofahrer wissen sollten – und gerade Rentner betrifft

Das Jahr 2023 hält einige Änderungen für Personen am Steuer bereit. Die EU plant einige Neuerungen, von denen besonders junge Fahrer profitieren sollen.

München – Im Jahr 2023 haben bereits einige Veränderungen für Autofahrer stattgefunden. Viele Personen mussten sogar ihren Führerschein umtauschen. Doch auch für diejenigen, die nicht vom Führerschein-Tausch betroffen sind, könnte sich bald einiges ändern. Dies liegt daran, dass die EU plant, noch innerhalb dieses Jahres eine neue Richtlinie zu verabschieden. Diese könnte insbesondere für junge Fahrer und Fahrerinnen einige Neuerungen mit sich bringen.

Neuerungen beim Führerschein: Was die EU plant

Wie der ADAC berichtet, wird aktuell der Vorschlag für eine vierte Führerscheinrichtlinie diskutiert. Bevor die vorgeschlagenen Anpassungen in Deutschland tatsächlich umgesetzt werden können, ist es erforderlich, dass sie zuerst in das nationale Recht integriert werden. Unter den geplanten Innovationen im Führerscheinsystem sind insbesondere die folgenden Aspekte zu nennen:

  • Ausnahmen bei der Gewichtsgrenze der Klasse B.
  • Digitaler Führerschein.
  • Neues Mindestalter für Bus- und LKW-Fahrer.
  • Anerkennung von B17 im Ausland.
  • Fahrtauglichkeitsprüfung ab 70.

Gewichtsklasse könnte sich ändern: Führerschein-Änderung soll für schwerere Fahrzeuge gelten

Die vorgesehenen Innovationen könnten sich nicht bloß auf Fahrer auswirken, sondern auch auf Autos – genauer gesagt auf das Gewicht einiger Fahrzeuge. Über die Jahre hinweg sind Autos kontinuierlich schwerer geworden – ein Trend, der sich als problematisch erweist. Bisher waren Inhaber eines Führerscheins der Klasse B dazu berechtigt, Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen zu steuern. Im Rahmen der neuen Regelungen könnte dieses zulässige Gewicht auf bis zu 4,25 Tonnen angehoben werden. Eine Voraussetzung hierfür wäre, dass die Fahrer ihren Führerschein bereits seit zwei Jahren besitzen.

Digitaler Führerschein – Die Fahrerlaubnis könnte bald aufs Handy kommen

Die wohl bedeutendste Veränderung, die im Kontext der vierten Führerscheinrichtlinie ins Auge sticht, betrifft die Form des Führerscheins selbst. Zukünftig könnte der Führerschein in digitaler Form eingeführt werden. Vor zwei Jahren kam bereits die Idee, den Führerschein zu digitalisieren, scheiterte jedoch – nun soll die Umsetzung endlich erfolgen. Für die Nutzung wäre ein Smartphone in Kombination mit einer entsprechenden App erforderlich. Zusätzlich würde eine Scheckkarte mit einem besonders sicheren QR-Code zur Verfügung stehen.

Mit der 4. Führerscheinrichtlinie könnte sich einiges ändern, zum Beispiel könnte der Führerschein als App aufs Handy kommen. Das soll ihn zudem sicherer vor Fälschungen machen. (Symbolbild)

Mehr Freiheiten beim Führerschein für junge Fahrer – Mindestalter soll herabgesetzt werden

Gegenwärtig ist es in Deutschland erst ab einem Alter von 21 Jahren möglich, die Klasse C für Lastkraftwagen und sogar erst ab 24 Jahren die Klasse D für Busse zu erlangen. Der vorgestellte Entwurf sieht hingegen vor, das Mindestalter für spezifische Bereiche zu reduzieren. Hierzu zählt beispielsweise der Einsatz für die öffentliche Sicherheit, wie es bei Feuerwehreinsätzen der Fall ist.

Auch für weniger erfahrene PKW-Fahrer könnte sich infolge der neuen Verordnung einiges verändern. In Deutschland besteht die Möglichkeit, den Führerschein der Klasse B bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Diese jungen Fahrer dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag in Begleitung eines Erwachsenen fahren – und in Zukunft wird angestrebt, diese Regelung auf EU-Ebene einheitlich zu gestalten.

Umstrittene geplante Neuerung: Müssen Fahrer über 70. eine Fahrtauglichkeitsprüfung machen?

Allerdings beschränkt sich die potenzielle Veränderung durch die vierte Führerscheinrichtlinie nicht nur auf junge Fahrer – auch ältere Menschen könnten von den Neuerungen betroffen sein. Laut dem ADAC könnte zukünftig die Anforderung bestehen, dass Personen über 70 alle fünf Jahre eine Prüfung zur Feststellung ihrer Fahrtüchtigkeit ablegen müssen. Ein solches Konzept ist bereits in einigen anderen EU-Ländern vorhanden und könnte dazu beitragen, Fahrtüchtigkeitsprüfungen in allen Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. In der Praxis könnte dies beispielsweise bedeuten, dass Personen alle fünf Jahre ihren Führerschein erneuern müssen. Dennoch ist bisher unklar, ob und wie diese Regelung in Deutschland umgesetzt wird.

Transparenzhinweis: Für diesen von der Redaktion geschriebenen Artikel wurde maschinelle Unterstützung genutzt. Der Artikel wurde vor Veröffentlichung von Redakteurin Kilian Bäuml sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © Michael Bihlmayer/Imago

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