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Kiffen wird legal

Ist Kiffen am Arbeitsplatz erlaubt? Das gilt mit der neuen Cannabis-Regelung ab April

Die Verwendung von THC-haltigen Cannabisprodukten wird legalisiert. Aber ist Kiffen am Arbeitsplatz erlaubt? Diese Regelung gelten ab den 1. April 2024 für Arbeitnehmer.

Kassel – In Deutschland tritt Anfang April eine bahnbrechende Gesetzgebung in Kraft: Kiffen und der Erwerb von THC-haltigen Produkten ist ab dem 1. April legal. Damit kommen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige Herausforderungen zu: Wie verhält es sich mit Cannabiskonsum am Arbeitsplatz?

Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Dr. Stefan Hussy, äußerte kürzlich gegenüber ots news aktuell seine Meinung zum Thema Cannabis am Arbeitsplatz. Er sprach sich entschieden gegen den Konsum aus und betonte, dass Cannabis in der Arbeitswelt keinen Platz haben sollte – ähnlich wie Alkohol und andere Drogen.

Cannbiskonsum: Arbeitsplatzregelungen und Empfehlungen

Das neue Gesetz stand unter keinem guten Stern. Er kürzlich debattierte der Bundesrat nochmal heftigst, Jugendschutzverbände und Krankenkassen gingen auf die Barrikaden und auch seitens der Länder erhielt Gesundheitsminister Karl Lauterbach viele Bedenken. Besonders aus Bayern und von Ministerpräsident Markus Söder kam ein klares „Nein“.

Doch bei all der Kritik: Kiffen wird ab dem 1. April 2024 legal, auch bei der Arbeit. Doch da das Gesetz den Konsum am Arbeitsplatz nicht explizit verbietet, sind Arbeitnehmer laut Hussy verpflichtet, sich beim Arbeiten nicht unter Drogeneinfluss zu setzen. Vor allem nicht, wenn es ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer gefährden könnte. Die DGUV empfiehlt daher, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz durch Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen zu untersagen.

Die THC-haltige Cannabiskonsum-Legalisierung spaltet deutschlandweit die Gemüter: Wie verhält sich die gesetzliche Regelung im Arbeitsalltag?

Kiffen in Deutschland: Schutz von Kindern und Jugendlichen

Die DGUV-Vorsitzende betonte außerdem die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit in Bildungseinrichtungen: „Die Abgabe von Cannabis an Minderjährige ist und bleibt strafbar. Öffentlicher Konsum im direkten Umfeld von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten wird nicht toleriert und bleibt verboten“, so Hussy.

Die DGUV fordert gleiche Standards für Alkohol und Cannabis am Arbeitsplatz. Jeglicher Konsum, der Gefährdungen verursachen könnte, muss ausgeschlossen werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung drängt daher in einem Arbeitspapier auf die Entwicklung evidenzbasierter Kriterien zur Feststellung einer Beeinträchtigung durch Cannabis-Konsum. Zusätzlich werden Informationskampagnen gefordert, um die Risiken von Cannabis deutlich zu machen und einer Verharmlosung entgegenzuwirken. (ls)

Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

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