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Rente

Altersrente im Rentensystem: Kein Weg zurück zur Erwerbsminderungsrente

Ein Mann mit Schwerbehinderung hatte finanzielle Nachteile und klagte. Das Gericht stellte fest: Wer einmal Altersrente bezieht, kann nicht mehr wechseln.

Stuttgart – Ein unbedachter Rentenantrag kann zu finanziellen Einbußen führen: Ein Mann mit einer 50-prozentigen Schwerbehinderung nahm auf Anraten des Jobcenters vorzeitig die Altersrente für Schwerbehinderte in Anspruch. Kurz darauf stellte man bei ihm die volle Erwerbsminderung fest. Mit einer Erwerbsminderungsrente hätte er nun mehr Geld, also ging er vor Gericht. Doch ein Wechsel ist nicht mehr möglich, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg.

Kein Rentenwechsel: Was das Urteil L 10 R 717/24 für Versicherte bedeutet

Das Urteil L 10 R 717/24 des LSG besagt: „Der Wechsel von einer Altersrente in eine andere Rente ist ausgeschlossen.“ Diese Entscheidung basiert auf dem Wechselverbot gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI, wie das Fachportal Gegen Hartz berichtet. Die Richter stellten demnach fest, dass die Altersrente ab der ersten Auszahlung unwiderruflich festgelegt ist. Wer bereits Altersrente bezieht, ist also gesetzlich von einem späteren Rentenwechsel ausgeschlossen. Diese Regelung soll „Renten-Hopping“ verhindern und Rechtssicherheit für Bürger und Bürgerinnen gewährleisten.

Für den Rentner bedeutet das Urteil allerdings monatlich weniger Geld, wie ein Rechenbeispiel von Gegen Hartz zeigt. Die Altersrente mit Abschlag beträgt 1.071 Euro, während die Erwerbsminderungsrente ohne Abschlag 1.200 Euro monatlich betragen hätte – eine Differenz von 129 Euro pro Monat. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Erwerbsminderungsrente dann aber automatisch in die Altersrente umgewandelt. Für den 1961 geborenen Mann mit Schwerbehinderung wird dies je nach Geburtsmonat wohl 2027 oder 2028 der Fall sein.

Wenn man Altersrente bezieht, kann man nicht in die Erwerbsminderungsrente wechseln – egal, wie krank man wird.

Renten-Einbahnstraße: Experten empfehlen Beratung vor Antrag

Das Urteil führt eine problematische Einbahnstraße im Rentensystem zutage: Der Wechsel von der Erwerbsminderungsrente zur Altersrente ist möglich, umgekehrt jedoch nicht. Experten raten Verbrauchern und Verbraucherinnen daher, die eigene gesundheitliche Situation gründlich zu prüfen, bevor sie einen Rentenantrag stellen. Wer nicht ganz sicher ist, sollte sich beraten lassen, beispielsweise kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Kostenpflichtige Hilfe gibt es bei Fachanwälten.

Auch Sozialverbände bieten Unterstützung bei der Antragsprüfung oder Prozessvertretung an. Der Sozialverband Deutschland empfiehlt Verbrauchern ab 63 Jahren, die chronisch krank sind und mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können, generell die Erwerbsminderungsrente zu wählen. „Aufgrund der fehlenden Abschläge und der Zurechnungszeit ist das in jedem Fall die bessere Wahl im Vergleich zu einer vorgezogenen Altersrente“, so die Experten.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar.com/Iuliia Zavalishina

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