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Gefährlich wie Alkohol

Kommt die Altersgrenze für Energydrinks? Wird Thema im Bundestag

Dosen und Flaschen in einem Supermarkt-Regal
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Große Auswahl: Energydrinks gibt es längst in diversen Formen und Farben.

Energydrinks sollen frühestens ab 16 Jahren konsumiert werden dürfen. Diese Empfehlung gibt der neue Bürgerrat dem Bundestag mit auf den Weg.

Berlin – Für Deutschlands Politiker geht es demnächst ums Essen und ums Trinken. In der Theorie. Der Bundestag wird sich mit den Empfehlungen des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ auseinandersetzen. Das Gremium lieferte nach seiner dritten Sitzung neun Vorschläge, die dem Parlament am 20. Februar vorgelegt werden sollen.

Altersgrenze für Energydrinks: Bürgerrat empfiehlt Verkauf erst an 16-Jährige

Ganz oben stehen kostenfreies Mittagessen für alle Kinder als Schlüssel für Bildungschancen und Gesundheit, ein verpflichtendes staatliches Label, das bewusstes Einkaufen erleichtern soll, sowie die verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel. Interessant ist aber auch Punkt acht auf der Priorisierungsliste.

Hier einigten sich die 160 Bürgerrat-Mitglieder aus 62 Gemeinden aus allen Bundesländern darauf, eine Altersgrenze für Energydrinks zu empfehlen. Diese solle „bei mindestens 16 Jahren liegen“. Doch auch das könne eventuell noch nach oben korrigiert werden. Denn weiter heißt es: „Nach Überprüfung eines unabhängigen wissenschaftlichen Beirats sollte die Altersgrenze auf 18 Jahre erhöht werden, falls dies empfohlen wird.“

Zudem werden deutlich sichtbare Warnhinweise auf der Vorderseite der Produkte empfohlen, um auf gesundheitliche Risiken der Inhaltsstoffe zu verweisen. Dem Bürgerrat schweben Alterskontrollen „in allen Verkaufsstellen, inklusive Onlinehandel“ vor. In Getränkeautomaten dürften Energydrinks nur verkauft werden, wenn diese die Einhaltung der Altersgrenze gewährleisten können.

Bürgerrat über Altersgrenze bei Energydrinks: Ähnliches Suchtpotenzial wie bei Alkohol

Der Bürgerrat hält die Gesundheitsschäden und das Suchtpotenzial für ähnlich gravierend wie bei Zigaretten und Alkohol. „Für eine Altersgrenze ab 16 Jahren spricht, dass Wein und Bier auch ab 16 Jahren erlaubt sind und eine höhere Altersgrenze daher schwerer zu rechtfertigen ist“, stellt das Gremium fest.

Allerdings wird auch betont: „Da die Entwicklung des Gehirns bis 18 Jahre noch nicht abgeschlossen ist, soll eine Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre wissenschaftlich geprüft werden.“ Erwähnt werden Inhaltsstoffe „wie z.B. Koffein und Taurin, die in Wechselwirkung und Dosierung negative Auswirkungen auf die geistige und körperliche Entwicklung eines Kindes bzw. eines Jugendlichen haben“. Bei der Abstimmung im Bürgerrat folgten fast vier Fünftel der Mitglieder dem Antrag.

Energydrinks in Deutschland: Verbraucherzentrale fordert Verkaufsverbot an Minderjährige

Bereits zuvor hatte die Verbraucherzentrale „ein Verkaufsverbot an Minderjährige für alle Erfrischungsgetränke mit einem erhöhten Koffeingehalt (über 150 Milligramm je Liter)“ gefordert. Dazu würden neben Energydrinks auch einige Cola-Getränke zählen.

Außerdem sei ein Warnhinweis „erhöhter Koffeingehalt“ völlig unzureichend. Dieser müsse durch einen Verweis auf „Nebenwirkungen in Kombination mit Alkohol und körperlicher Anstrengung“ ergänzt werden. Nicht ausreichend sei auch der Warnhinweis „Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht geeignet“.

Konsum von Energydrinks: Zu große Mengen Koffein können zu Schlafstörungen führen

Auch das Bundeszentrum für Ernährung warnt: „Energydrinks enthalten eine hohe Dosis Koffein, oft weitere aufputschende Stoffe und oft jede Menge Zucker. Daher sind sie insbesondere für Kinder nicht zu empfehlen.“

Der Koffeingehalt liege „mit 32 Milligramm pro 100 Milliliter mehr als doppelt so hoch wie bei handelsüblichen Cola-Getränken“. Zwar fördere Koffein in der richtigen Dosierung die Wachsamkeit und Aufmerksamkeit, was auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereits feststellte. Wird es in größeren Mengen konsumiert, „können allerdings Symptome wie Schlafstörungen oder allgemeine Verhaltensänderungen auftreten“.

Weitere Meldungen zu Energydrinks: Folgen des Konsums und ein positiver Wirkstoff

Ein Arzt warnt vor Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen als Folge von zu exzessivem Energydrink-Konsum. Ein Wirkstoff soll allerdings das Leben verlängern. Infolge eines lustigen Edeka-Aushangs entsteht eine Diskussion über Energydrinks. (mg)

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