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Smart Meter

Neuer Stromzähler wird ab 2025 Pflicht: Diese Haushalte sind betroffen

Für bestimmte Haushalte werden intelligente Stromzähler ab 2025 Pflicht. Sogenannte Smart Meter erheben Daten zum Stromverbrauch.

Auf Haushalte kommen im Jahr 2024 einige Änderungen zu. Bei Heizungen, Feuerlöschern oder auch Rauchwarnmeldern gelten neue Fristen, Regeln oder Normen. Doch das ist nicht alles, denn: Ab 2025 müssen bestimmte Haushalte auf neue Stromzähler wechseln.

Festgelegt sind diese Änderungen durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. In Haushalten und auch Unternehmen sollen alte Stromzähler bis 2032 flächendeckend durch digitale oder intelligente Stromzähler ersetzt werden. Für einige Haushalte werden sogenannte Smart Meter verpflichtend. Dabei handelt es sich um intelligente Stromzähler, wie „Chip“ erklärt.

Smart Meter ab 2025 für bestimmte Haushalte in Deutschland Pflicht

Smart Meter speichern laut „Verbraucherzentrale“ den Stromverbrauch des Haushaltes. Die erhobenen Daten werden dann unter anderem an den Stromanbieter und Netzbetreiber versendet. Die Umstellung beginnt 2025 und ist für bestimmte Haushalte verpflichtend:

  • Einbaupflicht beim Einsatz steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (darunter fallen beispielsweise Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen)
  • Einbaupflicht ab einem Stromverbrauch über  6.000 kWh im Jahr
  • Einbaupflicht bei Nutzung von Photovoltaikanlagen ab 7 kW installierter Leistung

Einbau von intelligenten Stromzählern – Vorgaben für Smart Meter

Für den Einbau der Smart Meter gibt es von Seiten der Regierung klare Vorgaben. Mindestens 20 Prozent der aufgeführten Haushalte müssen bis Ende 2025 aufgerüstet werden, mindestens 50 Prozent bis Ende 2028 und mindestens 95 Prozent bis Ende 2030.

Haushalte, die einen Smart Meter noch nicht einbauen müssen, das aber gerne möchten, können ein Gerät vom zuständigen Messstellenbetreiber erhalten. Ein Messstellenbetreiber ist das zuständige Unternehmen, das den Smart Meter einbaut und wartet. Es gibt einen grundzuständigen Messstellenbetreiber, das schreibt das Gesetz vor. In der Regel handelt es sich dabei um den örtlichen Netzbetreiber.

Rubriklistenbild: © IMAGO, Panama Pictures/ Christian Charisius, dpa/ Collage: echo24.de

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