Zum Nachteil der Fahrgäste
49-Euro-Ticket: Das hat sich zum 15. August geändert
Wer als Deutschlandticket-Nutzer nach dem 15. August Verspätung hat, zieht den Kürzeren – die Fahrgastrechte wurden erheblich eingeschränkt. Was sich geändert hat:
Das 49-Euro-Ticket ist nicht nur ein besonders günstiges Angebot, um deutschlandweit alle Regionalverkehrsdienste zu nutzen, unter gewissen Umständen durften zusätzlich auch Fernverkehrszüge ohne Aufpreis genutzt werden. Das war der Fall, wenn der Regionalzug mehr als 20 Minuten Verspätung hatte, oder ganz ausgefallen ist. Dann durften auch Deutschlandticket-Fahrer in den ICE, IC oder EC umsteigen – ein Fahrkarte musste zwar zunächst zusätzlich gelöst werden, das Geld gab es aber online oder am DB-Serviceschalter zurück.
Umstieg auf den ICE bei Verspätung nur noch auf eigene Kosten möglich
Doch diese Regelung hat sich zum 15. August geändert. Seitdem müssen die Nutzer des Deutschlandtickets bei Verspätung oder Ausfall auf den nächsten Regionalzug warten – und wird doch auf den ICE umgestiegen, wird der Ticketpreis nicht mehr erstattet. Hintergrund der Änderung ist die neue Eisenbahnverkehrsordnung, kurz EVO. Mit ihr passt sich Deutschland an die EU-Eisenbahnverkehrsordnung an – und diese ist der Grund dafür, weswegen das Deutschlandticket als „erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt“ eingestuft wird. Und weil das Ticket so günstig ist, darf das Eisenbahnunternehmen von anderen Beförderungsbedingungen – zum Beispiel der Umsteigemöglichkeit auf Fernverkehrszügen bei entsprechender Verspätung – absehen.
Nur in zwei Fällen dürfen Zugfahrende auch zukünftig mit dem Deutschlandticket auf Fernverkehrszüge umsteigen. Das ist erstens möglich, wenn aufgrund eines Zugausfalls die letzte Anschlussverbindung vor Mitternacht nicht mehr erreicht werden würde, und zweitens, wenn der Zug mit mindestens 60 Minuten Verspätung zwischen Mitternacht und fünf Uhr früh ans Ziel kommen würde. Wer dann eine Fahrkarte für einen ICE, IC oder EC löst, bekommt das Geld von der Deutschen Bahn erstattet.
Verbraucherschützer üben Kritik
Bislang hatten Fahrgäste auch dann ein Recht auf Entschädigung, wenn der Regionalzug, der sie zum ICE bringen sollte, Verspätung hatte und dadurch der Fernzug verpasst wurde. Das ist jetzt ebenfalls nicht mehr möglich. Und schon seit 7. Juni muss die Bahn keine Entschädigung mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände Schuld sind an Verspätungen oder Zugausfällen. Zu diesem Umständen zählen beispielsweise Kabeldiebstähle, Personen im Gleis oder extreme Wetterverhältnisse. Verbraucherschützer sehen die Anpassung der EVO kritisch: In seiner Stellungnahme verweist der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) auf niedrige Pünktlichkeitsraten sowie bereits angekündigte Baumaßnahmen am Streckennetz in den kommenden Jahren. Der vzbv kommt zu dem Schluss, dass Reisende und Pendler in der Zukunft mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert sein werden. Angesichts dieser Lage erachtet der Verband eine verbraucherfreundlichere Auslegung der EU-Bahngastrechteverordnung als dringend erforderlich.
29-Euro-Ticket – so bekommst Du es
Für Azubis, Freiwilligendienstleister und Studenten gibt es in Bayern ab dem Herbst ein besonderes Angebot: das 29-Euro-Ticket. Das Ticket hat dieselbe Gültigkeit wie das 49-Euro-Ticket – also deutschlandweit in allen Regionalverkehrsangeboten – kostet aber weniger, da der Freistaat Bayern einen Teil der Kosten übernimmt. Azubis und FSJler können das Ticket bereits zum 1. September erwerben, Studenten zum 1. Oktober. Achtung: Die Bearbeitungszeit dauert 14 Tage, wer es also zum Monatsersten nutzen will, muss entsprechende Vorlaufszeit einplanen. Aktuell kann das Ticket nur über die Plattformen der Regionalverkehrsdienstleister erworben werden, zum Beispiel über die MVG. Um das Ticket zu erhalten, müssen Azubis und FSJler ein entsprechendes Formular ausfüllen und von ihrer Arbeitsstelle stempeln lassen. Dieser Nachweis muss dann bei der Bestellung des Tickets digital eingereicht werden. Für Studenten reicht als Nachweis eine Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Semester.
fso