Ampel hat sich geeinigt
Rente, Kindergeld, Bürgergeld: Die wichtigsten Beschlüsse für Verbraucher im neuen Bundeshaushalt
Die Koalition hat eine Einigung zum Bundeshaushalt 2025 erzielt. Auf Verbraucher kommen Änderungen zu. Ein Überblick zu den relevantesten Punkten.
München – Sie haben sich 23 Mal getroffen, um insgesamt 80 Stunden über den Haushalt 2025 zu sprechen. Jetzt gibt es ein Ergebnis. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Finanzminister Christian Lindner (DFP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erzielten am Freitag (5. Juli) eine Grundsatzeinigung zum Bundeshaushalt 2025. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das Änderungen.
Kindergeld, Kindersofortzuschlag und Kinderfreibetrag – das ist für Familien geplant
- Das Kindergeld steigt der Einigung zufolge. Alle Eltern erhalten pro Kind künftig 255 Euro monatlich.
- Der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien im Bürgergeld soll 2025 um fünf Euro erhöht werden. Dieser Betrag soll von bislang 20 Euro dann auf 25 Euro steigen und mit der Einführung der Kindergrundsicherung auslaufen. Das geht aus einem Papier vor, das der dpa vorliegt.
- Der Kinderfreibetrag soll, wie aus dem Papier weiter hervorgeht, noch in 2024 Jahr um 228 Euro auf 9540 Euro angehoben werden. 2025 soll er um weitere 60 Euro steigen. Er beträgt dann also 9600 Euro. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und wirkt sich deshalb für Familien steuermindernd aus.
Wie ein weiteres Papier der Regierung informiert, wird ab 2026 „gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen“.
Bundeshaushalt 2025: Neue Anreize für Rentner, die weiterarbeiten
Das Arbeiten in Deutschland über das Rentenalter hinweg soll attraktiver werden. „Wenn Beschäftige über die Regelgrenze des Renteneintritts hinaus arbeiten, werden sie zukünftig den Arbeitgeberbeitrag für die Arbeitslosenversicherung als Netto ausgezahlt bekomme“, hieß es auf der Pressekonferenz mit Scholz, Habeck und Lindner.
Darüber hinaus sollen betroffene Beschäftigte die Rentenversicherung teils ausgezahlt bekommen. Das schaffe einen „ganz deutlichen Anreiz, länger zu arbeiten – über das Regelalter hinaus“, hieß es von der Ampel-Koalition.
Bundeshaushalt 2025: Überstunden sollen sich für Arbeitnehmer auszahlen
Mehrarbeit soll sich lohnen – das sieht die Einigung zum Bundeshaushalt 2025 vor. Damit das auch eintritt, sollen laut Regierung Zuschläge für Überstunden, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei gestellt werden.
Als Vollzeitarbeit gelte dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten sind es 40 Stunden. Darüber hinaus will die Regierung einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten schaffen.
Das Bürgergeld im Fokus im Bundeshaushalt – was wird sich ändern?
Der Ampel-Koalition zufolge werden Mitwirkungspflichten für das Bürgergeld „weiterentwickelt, präzisiert, auch vereinheitlicht und geschärft“, so der Wortlaut auf der Pressekonferenz. Konkret bedeutet das. Wer kurzfristig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, soll sich einmal monatlich bei der Bundesagentur für Arbeit melden müssen. Des Weiteren steht eine Weiterentwicklung der Zumutbarkeitsregeln auf dem Plan. Die Karenzzeit beim Schonvermögen soll außerdem halbiert werden.
Karenzzeit beim Bürgergeld – was ist das genau?
„Im ersten Jahr Ihres Bezugs von Bürgergeld wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Diese Zeit heißt Karenzzeit“, informiert die Bundesagentur für Arbeit. Weiter heißt es: „Wird der Leistungsbezug in diesem Zeitraum für einen oder mehrere volle Monate unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um die Monate, in denen Sie kein Bürgergeld erhalten haben.“
Als „erheblich“ gilt ein Vermögen mit Stand von 2024 demnach, wenn es „40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person“ und „15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft“ überschreitet.
Bundeshaushalt 2025: Steuerliche Entlastungen in Milliardenhöhe geplant
Insgesamt soll es für Bürgerinnen und Bürger in den kommenden zwei Jahren (2025 und 2026) steuerliche Entlastungen geben. Die Bundesregierung gab diese mit einer Höhe von 23 Milliarden Euro an. Das soll ermöglicht werden durch:
- Änderungen bei der Lohn- und Einkommenssteuer
- Erhöhungen von Freibeträgen
- Verschiebungen beim Solidaritätszuschlag
Davon unabhängig traten im Juli 2024 große Änderungen in Kraft: Was für Autofahrer, bei der Rente und beim Kabel-TV neu ist. (mbr mit dpa)
Rubriklistenbild: © Michael Kappeler/picture alliance/dpa
