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Meinung

Streit um Brenner-Nordzulauf: Die Einheit von Landkreis und Gemeinden darf nicht bröckeln!

OVB-Reporter Norbert Kotter kommentiert den Streit im Kreisausschuss zum Brenner-Nordzulauf.
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OVB-Reporter Norbert Kotter kommentiert den Streit im Kreisausschuss zum Brenner-Nordzulauf.

Den Streit im Kreisausschuss über den Forderungskatalog zum Brenner-Nordzulauf sieht Norbert Kotter äußerst kritisch. Der OVB-Reporter warnt vor einem Spiel mit dem Feuer.

Der geplante Brenner-Nordzulauf ist ein Jahrhundert-Projekt von großer Tragweite, das erhebliche Auswirkungen auf große Teile unserer Region haben wird. Es ist gut so, wenn die politisch Verantwortlichen vor Ort klare Forderungen formulieren, wie aus ihrer Sicht die berechtigten Interessen der von der Maßnahme besonders betroffenen Menschen, von Ökologie und Ökonomie in Einklang gebracht werden müssen. Dazu bedarf es neben Realitätssinn auch Dialogbereitschaft und vor allem Ent- und Geschlossenheit.

Es ist das gute Recht der Freien Wähler, dem vom Landrat erstellten Forderungskatalog Optimierungsbedarf zu attestieren. Der Vorstoß von Sepp Hofer ist allerdings nicht ganz frei von dem Anschein, dass hier auch mit Blick auf Punktgewinne beim besonders harten Kern der Projektgegner agiert wird.

Wer das Bestmögliche herausholen will, darf auf gar keinen Fall eine möglichst breite Einheit zwischen den Kommunen in der Region und deren Mandatsträgern in den Parlamenten gefährden. Den Freien Wählern muss klar sein, dass sie ein gefährliches Spiel mit dem Feuer betreiben. Je stärker die Einheitsfront vor Ort bereits vor der Entscheidung im Bundestag bröckelt, desto leichter werden sich die Abgeordneten in Berlin tun, zugegebenermaßen kostspielige Interessen der Region unberücksichtigt zu lassen.

Diese Steilvorlage darf ihnen die Kommunalpolitik nicht geben. Wenn die Freien Wähler mit ihrem Alternativpapier im Kreistag keine Mehrheit finden, dürfen sie auf keinen Fall aus Trotz weiter den vom Landrat vorgelegten Forderungskatalog ablehnen. Es wäre ein völlig falsches Signal und ein Kardinalfehler zugleich.

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