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Schlechtes Benehmen im Flieger

Sitz zurücklehnen im Flugzeug: 30 Prozent finden es unhöflich – und tun es trotzdem

Eine Umfrage zeigt: Viele Passagiere finden es unhöflich, im Flugzeug die Sitzlehne nach hinten zu klappen. Ein Hindernis ist das aber nicht.

Es ist ein Thema, das Reisende immer wieder beschäftigt – und teilweise in den Wahnsinn treibt: die Bewegungsfreiheit im Flugzeug. Schließlich müssen es hier Passagiere über Stunden auf engstem Raum mit Fremden aushalten. Da sorgt es schnell für Zündstoff, wenn der Sitznachbar die Armlehne für sich beansprucht oder die Füße des Hintermanns unter dem eigenen Sitz hervorgucken. Interessanterweise hält der Ärger über schlechtes Benehmen Passagiere nicht unbedingt davon ab, sich genauso zu verhalten. Das hat das US-Meinungsforschungsinstitut SurveyMonkey bei einer Umfrage unter US-Amerikanern herausgefunden, die vom Online-Portal The Vacationer in Auftrag gegeben wurde.

Zwei Drittel der Passagiere hasst zurückgeklappte Lehnen im Flugzeug

Gemeint ist damit im Speziellen der Umgang mit der Rückenlehne. Bei der Umfrage gaben 77 Prozent der Befragten an, es für unhöflich zu halten, wenn jemand seine Sitzlehne vollständig nach hinten klappt. Knapp 46 Prozent davon würde es deshalb auch niemals tun. Ganz so zurückhaltend sind aber nicht alle: Beinahe 28 Prozent davon würden die Rückenlehne dennoch zurückstellen, sofern sie zuvor höflich um Erlaubnis gebeten haben. Ein kleiner Anteil von rund 3,5 Prozent gab an, die Sitzlehne ohne Vorwarnung nach hinten zu klappen – obwohl sie das selbst nerven würde.

Blaue Sitze im Flugzeug

Hier gibt es auch einen kleinen Unterschied unter den Geschlechtern: Bei den Männern ist es mehr als ein Drittel, die dieses Verhalten verurteilen, aber trotzdem selbst machen würden, bei den Frauen ist es knapp ein Viertel. 23 Prozent aller Befragten fühlt sich hingegen von einer zurückgestellten Lehne überhaupt nicht gestört.

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Was Passagiere wirklich über schlechtes Benehmen im Flugzeug denken

Die Rückenlehnen ist aber nicht das einzige kontroverse Thema im Flugzeug. Auch die Armlehne – und wer sie benutzen darf – sorgt regelmäßig für Debatten. In der Umfrage gibt etwas mehr als ein Drittel der Teilnehmer (circa 37 Prozent) an, die Armlehne der Person auf dem Mittelsitz zu überlassen, wenn sie selbst am Gang oder am Fenster Platz genommen haben. Rund 56 Prozent tut das manchmal und sieben Prozent würden das Feld auf keinen Fall räumen. Relativ einig ist man sich in der Umfrage, dass die Schuhe im Flugzeug an den Füßen bleiben sollten (circa 63,5 Prozent). Trotzdem hat ein kleiner Anteil von rund 9,5 Prozent keine Skrupel, sich des Schuhwerks zu entledigen – inklusive Socken.

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Ein Kreuz auf einem Friedhof
Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Dass Manieren im Flugzeug nicht immer gesetzt sind, hat auch kürzlich wieder eine Frau gezeigt, die ihre Haare über die Sitzlehne warf. Was Passagiere am eigenen Verhalten überdenken sollten, hat zudem eine Ex-Flugbegleiterin verraten.

Rubriklistenbild: © Imago

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